Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
10.7. Rauchen<br />
Auf <strong>den</strong> gesamten Standorten ist das Rauchen nur an <strong>den</strong> vorgesehenen<br />
Örtlichkeiten erlaubt.<br />
11. Strahlenschutz<br />
11.1. Allgemeines<br />
Der Umgang mit Geräten, die der Röntgen-, Laser- od. Strahlenschutzverordnung<br />
unterliegen, z.B. Röntgen- od. Isotopenstrahler, ist<br />
der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung rechtzeitig vorher anzuzeigen.<br />
Gleichzeitig sind vom AN Arbeitsablaufpläne mit dem swb/GKB - Koordinator/SiGeKo<br />
festzulegen <strong>und</strong> schriftlich zu dokumentieren.<br />
Der AN ist <strong>für</strong> die erforderlichen <strong>und</strong> mitzuführen<strong>den</strong> Genehmigungen,<br />
Sicherheitsvorkehrungen (z.B. vorgeschriebene Warnlampen) <strong>und</strong> Absperrungen<br />
verantwortlich.<br />
Schwangere dürfen nicht mit Strahlungsgeräten umgehen.<br />
Der Beginn <strong>und</strong> die Dauer von Arbeiten mit Strahlungsgeräten wer<strong>den</strong><br />
per Aushang mitgeteilt.<br />
11.2. Strahlenschutzbeauftagter<br />
Der AN hat seinen Strahlenschutzbeauftragten der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung<br />
schriftlich zu benennen.<br />
12. Unfall-, Gefahren- <strong>und</strong> Scha<strong>den</strong>smeldung<br />
12.1. Unfallmeldungen<br />
Unfälle wer<strong>den</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich zum Blockleitstand/zur Leitwarte (dezentrale<br />
Meldestelle) gemeldet. Die entsprechende Notrufnummer ist als<br />
Aushang an jedem Werkstelefon vorhan<strong>den</strong>. Außerdem ist sie in der<br />
Anlage 14.4 vermerkt. Das weitere Vorgehen wird von der Schichtleitung<br />
gemäß Alarmierungsplan veranlasst. Unfallmeldungen sind kurz<br />
<strong>und</strong> präzise zu formulieren.<br />
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 41|52