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Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

10.7. Rauchen<br />

Auf <strong>den</strong> gesamten Standorten ist das Rauchen nur an <strong>den</strong> vorgesehenen<br />

Örtlichkeiten erlaubt.<br />

11. Strahlenschutz<br />

11.1. Allgemeines<br />

Der Umgang mit Geräten, die der Röntgen-, Laser- od. Strahlenschutzverordnung<br />

unterliegen, z.B. Röntgen- od. Isotopenstrahler, ist<br />

der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung rechtzeitig vorher anzuzeigen.<br />

Gleichzeitig sind vom AN Arbeitsablaufpläne mit dem swb/GKB - Koordinator/SiGeKo<br />

festzulegen <strong>und</strong> schriftlich zu dokumentieren.<br />

Der AN ist <strong>für</strong> die erforderlichen <strong>und</strong> mitzuführen<strong>den</strong> Genehmigungen,<br />

Sicherheitsvorkehrungen (z.B. vorgeschriebene Warnlampen) <strong>und</strong> Absperrungen<br />

verantwortlich.<br />

Schwangere dürfen nicht mit Strahlungsgeräten umgehen.<br />

Der Beginn <strong>und</strong> die Dauer von Arbeiten mit Strahlungsgeräten wer<strong>den</strong><br />

per Aushang mitgeteilt.<br />

11.2. Strahlenschutzbeauftagter<br />

Der AN hat seinen Strahlenschutzbeauftragten der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung<br />

schriftlich zu benennen.<br />

12. Unfall-, Gefahren- <strong>und</strong> Scha<strong>den</strong>smeldung<br />

12.1. Unfallmeldungen<br />

Unfälle wer<strong>den</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich zum Blockleitstand/zur Leitwarte (dezentrale<br />

Meldestelle) gemeldet. Die entsprechende Notrufnummer ist als<br />

Aushang an jedem Werkstelefon vorhan<strong>den</strong>. Außerdem ist sie in der<br />

Anlage 14.4 vermerkt. Das weitere Vorgehen wird von der Schichtleitung<br />

gemäß Alarmierungsplan veranlasst. Unfallmeldungen sind kurz<br />

<strong>und</strong> präzise zu formulieren.<br />

Hierbei sind folgende Angaben zu machen:<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 41|52

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