15.01.2014 Aufrufe

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

Zum Elektroschweißen sind nur Schweißgeräte zu verwen<strong>den</strong>, die <strong>den</strong><br />

Anforderungen der BGR 500, Kap. 2.26, Schweißen, Schnei<strong>den</strong> u. verwandten<br />

Verfahren, gerecht wer<strong>den</strong>. Beim Elektroschweißen ist das<br />

Massekabel direkt an das zu schweißende Objekt am Arbeitsplatz anzuschließen.<br />

Elektro<strong>den</strong>reste sind in einem mitgeführten Behälter zu<br />

sammeln.<br />

Schweißarbeitsplätze oberhalb von Kabelbühnen, oder sonstigen leicht<br />

entzündbaren Stoffen bzw. Gegenstän<strong>den</strong>, sind abzudecken. Müssen<br />

Schweißarbeiten an tragen<strong>den</strong> Bauteilen durchgeführt wer<strong>den</strong>, so sind<br />

der hier<strong>für</strong> erforderliche Befähigungsnachweis <strong>und</strong> der Verfahrensnachweis<br />

vorzulegen.<br />

Für durchzuführende Schweißarbeiten an höher legierten Stählen, z. B.<br />

Verdampferrohre, Hochdruckleitungen müssen vor Arbeitsbeginn der<br />

Verfahrensnachweis <strong>und</strong> der Befähigungsnachweis des Schweißers der<br />

swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung vorgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Wer<strong>den</strong> Schweißarbeiten durchgeführt, die ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />

<strong>und</strong>/oder giftige Dämpfe/Stäube freisetzen, oder wer<strong>den</strong> luftverdrängende<br />

Gase verwendet, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen<br />

wer<strong>den</strong>, z. B. Belüftungen, Absaugungen <strong>und</strong> Staubmasken.<br />

Die Nutzung der Schweißgase (Gasflaschen) des AG bedarf der Genehmigung<br />

durch die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung.<br />

9.2. Feuergefährdete Bereiche<br />

Die Durchführung von Schweißarbeiten in feuergefährdeten Bereichen<br />

(z.B. Kessel-, REA-, Schwerölpumpenhaus, Abwassergebäude usw.) ist<br />

untersagt. Muss in feuergefährdeten Bereichen geschweißt, geschnitten,<br />

geflext oder ein artverwandtes Arbeitsverfahren angewandt wer<strong>den</strong>,<br />

so ist eine Freigabe bei der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung<br />

einzuholen. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen <strong>und</strong><br />

genügend geeignete Feuerlöschmittel bereitzustellen (s. auch 2.2 Arbeitsfreigabe<br />

<strong>und</strong> 10 Brandschutz / Explosionsschutz).<br />

10. Brandschutz / Explosionsschutz<br />

10.1. Allgemeiner Brandschutz<br />

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist einzuhalten. Den Weisungen<br />

der Brandschutzbeauftragten ist Folge zu leisten.<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 39|52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!