Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
Zum Elektroschweißen sind nur Schweißgeräte zu verwen<strong>den</strong>, die <strong>den</strong><br />
Anforderungen der BGR 500, Kap. 2.26, Schweißen, Schnei<strong>den</strong> u. verwandten<br />
Verfahren, gerecht wer<strong>den</strong>. Beim Elektroschweißen ist das<br />
Massekabel direkt an das zu schweißende Objekt am Arbeitsplatz anzuschließen.<br />
Elektro<strong>den</strong>reste sind in einem mitgeführten Behälter zu<br />
sammeln.<br />
Schweißarbeitsplätze oberhalb von Kabelbühnen, oder sonstigen leicht<br />
entzündbaren Stoffen bzw. Gegenstän<strong>den</strong>, sind abzudecken. Müssen<br />
Schweißarbeiten an tragen<strong>den</strong> Bauteilen durchgeführt wer<strong>den</strong>, so sind<br />
der hier<strong>für</strong> erforderliche Befähigungsnachweis <strong>und</strong> der Verfahrensnachweis<br />
vorzulegen.<br />
Für durchzuführende Schweißarbeiten an höher legierten Stählen, z. B.<br />
Verdampferrohre, Hochdruckleitungen müssen vor Arbeitsbeginn der<br />
Verfahrensnachweis <strong>und</strong> der Befähigungsnachweis des Schweißers der<br />
swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung vorgelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Wer<strong>den</strong> Schweißarbeiten durchgeführt, die ges<strong>und</strong>heitsschädliche<br />
<strong>und</strong>/oder giftige Dämpfe/Stäube freisetzen, oder wer<strong>den</strong> luftverdrängende<br />
Gase verwendet, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen<br />
wer<strong>den</strong>, z. B. Belüftungen, Absaugungen <strong>und</strong> Staubmasken.<br />
Die Nutzung der Schweißgase (Gasflaschen) des AG bedarf der Genehmigung<br />
durch die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung.<br />
9.2. Feuergefährdete Bereiche<br />
Die Durchführung von Schweißarbeiten in feuergefährdeten Bereichen<br />
(z.B. Kessel-, REA-, Schwerölpumpenhaus, Abwassergebäude usw.) ist<br />
untersagt. Muss in feuergefährdeten Bereichen geschweißt, geschnitten,<br />
geflext oder ein artverwandtes Arbeitsverfahren angewandt wer<strong>den</strong>,<br />
so ist eine Freigabe bei der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung<br />
einzuholen. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen <strong>und</strong><br />
genügend geeignete Feuerlöschmittel bereitzustellen (s. auch 2.2 Arbeitsfreigabe<br />
<strong>und</strong> 10 Brandschutz / Explosionsschutz).<br />
10. Brandschutz / Explosionsschutz<br />
10.1. Allgemeiner Brandschutz<br />
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist einzuhalten. Den Weisungen<br />
der Brandschutzbeauftragten ist Folge zu leisten.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 39|52