Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
Kommt es aufgr<strong>und</strong> unsachgemäßer Lagerung zur Verunreinigung des<br />
Erdreiches oder des Gr<strong>und</strong>wassers, so wird der AN <strong>für</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong><br />
haftbar gemacht.<br />
8.8. Tankstellen<br />
Fahrzeuge u. Großgeräte, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen<br />
sind, dürfen nur an einer ordnungsgemäßen Eigenverbrauchstankstelle<br />
(z.B. Rietbergbehälter) oder einer öffentlichen Tankstelle<br />
betankt wer<strong>den</strong>, ohne dass Erdreich oder Gr<strong>und</strong>wasser verschmutzt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Das Nachtanken dieser Fahrzeuge <strong>und</strong> Großgeräte aus tragbaren Behältern<br />
auf dem Betriebsgelände ist untersagt.<br />
8.9. Lärm<br />
Arbeiten, bei <strong>den</strong>en voraussichtlich der Beurteilungspegel von 80 dB(A)<br />
überschritten wird, sind der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung zu mel<strong>den</strong>.<br />
Die Arbeitsbereiche sind vorschriftsgemäß kenntlich zu machen<br />
<strong>und</strong> geeignete PSA zu tragen.<br />
8.10. Fachbetriebspflicht Nachweisforderung<br />
Für Arbeiten, die eine Fachbetriebspflicht erfordern, ist der AN verpflichtet<br />
diese der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung vor Beginn der<br />
Arbeiten schriftlich nachzuweisen.<br />
9. Schweißen, Schnei<strong>den</strong> <strong>und</strong> artverwandte Arbeitsverfahren<br />
Alle diesbezüglichen Arbeiten bedürfen eines Heißarbeitserlaubnisscheins<br />
oder einer Schweißerlaubnis.<br />
9.1. Allgemeine Anforderungen<br />
(S. auch 2.2 Arbeitsfreigabeverfahren)<br />
Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen<br />
zu sichern. Bei Schweiß-, Schneide- u. artverwandten Arbeitsverfahren,<br />
bei <strong>den</strong>en durch Funkenflug darunterliegende Arbeitsplätze u. bestehende<br />
Einrichtungen gefährdet wer<strong>den</strong> können, ist die Arbeitsstelle<br />
durch nicht brennbare Abdeckungen abzusichern.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 38|52