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Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

Kommt es aufgr<strong>und</strong> unsachgemäßer Lagerung zur Verunreinigung des<br />

Erdreiches oder des Gr<strong>und</strong>wassers, so wird der AN <strong>für</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong><br />

haftbar gemacht.<br />

8.8. Tankstellen<br />

Fahrzeuge u. Großgeräte, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen<br />

sind, dürfen nur an einer ordnungsgemäßen Eigenverbrauchstankstelle<br />

(z.B. Rietbergbehälter) oder einer öffentlichen Tankstelle<br />

betankt wer<strong>den</strong>, ohne dass Erdreich oder Gr<strong>und</strong>wasser verschmutzt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Das Nachtanken dieser Fahrzeuge <strong>und</strong> Großgeräte aus tragbaren Behältern<br />

auf dem Betriebsgelände ist untersagt.<br />

8.9. Lärm<br />

Arbeiten, bei <strong>den</strong>en voraussichtlich der Beurteilungspegel von 80 dB(A)<br />

überschritten wird, sind der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung zu mel<strong>den</strong>.<br />

Die Arbeitsbereiche sind vorschriftsgemäß kenntlich zu machen<br />

<strong>und</strong> geeignete PSA zu tragen.<br />

8.10. Fachbetriebspflicht Nachweisforderung<br />

Für Arbeiten, die eine Fachbetriebspflicht erfordern, ist der AN verpflichtet<br />

diese der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung vor Beginn der<br />

Arbeiten schriftlich nachzuweisen.<br />

9. Schweißen, Schnei<strong>den</strong> <strong>und</strong> artverwandte Arbeitsverfahren<br />

Alle diesbezüglichen Arbeiten bedürfen eines Heißarbeitserlaubnisscheins<br />

oder einer Schweißerlaubnis.<br />

9.1. Allgemeine Anforderungen<br />

(S. auch 2.2 Arbeitsfreigabeverfahren)<br />

Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen<br />

zu sichern. Bei Schweiß-, Schneide- u. artverwandten Arbeitsverfahren,<br />

bei <strong>den</strong>en durch Funkenflug darunterliegende Arbeitsplätze u. bestehende<br />

Einrichtungen gefährdet wer<strong>den</strong> können, ist die Arbeitsstelle<br />

durch nicht brennbare Abdeckungen abzusichern.<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 38|52

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