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Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

7.3. Kommunikationseinrichtungen<br />

Die auf der Baustelle benötigten Kommunikationseinrichtungen hat der<br />

AN eigenständig einzurichten. Notwendige bauliche Maßnahmen dürfen<br />

nur in Absprache mit der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung erfolgen.<br />

7.4. <strong>Baustellen</strong>versorgung<br />

Für die <strong>Baustellen</strong> wer<strong>den</strong> vom AG zentrale Versorgungspunkte <strong>für</strong><br />

Energie (Strom, Druckluft, usw.) zur Verfügung gestellt. Unterverteiler<br />

sind vom AN selbst zu stellen.<br />

Die Abrechnung der Wasser- <strong>und</strong> Stromlieferungen erfolgt über swb –<br />

Verrechnungssätze, wenn nicht anders vertraglich vereinbart.<br />

Während der Benutzerzeit auftretende Mängel im Stromversorgungsu.<br />

Wassersystem sind sofort der swb/GKB -Kraftwerks-/Bauleitung zu<br />

mel<strong>den</strong>. Eigenbehebung ist nicht zulässig. Ein evtl. Ausfall berechtigt<br />

nicht zu Scha<strong>den</strong>sersatzforderungen.<br />

Soweit nicht anders vereinbart, wer<strong>den</strong> weitergehende Leistungen seitens<br />

des AG auf die Nutzer kostenmäßig verteilt (z.B. Mietcontainer).<br />

8. Umweltschutz<br />

8.1. Abwasser<br />

Von der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung wird ein zentrales Entsorgungsnetz<br />

<strong>für</strong> das Abwasser zur Verfügung gestellt. Eingeleitet wer<strong>den</strong><br />

darf nur normales Abwasser (Waschwasser, Fäkalien o. ä.). Die Abrechnung<br />

der Abwassermengen erfolgt über swb – Verrechnungssätze,<br />

wenn nicht anders vertraglich vereinbart.<br />

Während der Benutzerzeit auftretende Mängel im Abwassersystem sind<br />

sofort der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung zu mel<strong>den</strong>. Eigenbehebung<br />

ist nicht zulässig. Ein evtl. Ausfall berechtigt nicht zu Scha<strong>den</strong>sersatzforderungen.<br />

8.2. Umgang mit Abfall<br />

Der AN hat vor Aufnahme der Arbeiten ein Entsorgungskonzept mit<br />

Darlegung der Entsorgungswege der swb/GKB - Kraftwerks-/ Bauleitung<br />

vorzulegen <strong>und</strong> genehmigen zu lassen. Der zuständige Abfallbeauftragte<br />

ist zu beteiligen. In dem Abfallentsorgungskonzept wer<strong>den</strong><br />

vorab alle möglichen Abfälle aufgelistet <strong>und</strong> die Entsorgungswege <strong>und</strong><br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 34|52

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