Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
7.3. Kommunikationseinrichtungen<br />
Die auf der Baustelle benötigten Kommunikationseinrichtungen hat der<br />
AN eigenständig einzurichten. Notwendige bauliche Maßnahmen dürfen<br />
nur in Absprache mit der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung erfolgen.<br />
7.4. <strong>Baustellen</strong>versorgung<br />
Für die <strong>Baustellen</strong> wer<strong>den</strong> vom AG zentrale Versorgungspunkte <strong>für</strong><br />
Energie (Strom, Druckluft, usw.) zur Verfügung gestellt. Unterverteiler<br />
sind vom AN selbst zu stellen.<br />
Die Abrechnung der Wasser- <strong>und</strong> Stromlieferungen erfolgt über swb –<br />
Verrechnungssätze, wenn nicht anders vertraglich vereinbart.<br />
Während der Benutzerzeit auftretende Mängel im Stromversorgungsu.<br />
Wassersystem sind sofort der swb/GKB -Kraftwerks-/Bauleitung zu<br />
mel<strong>den</strong>. Eigenbehebung ist nicht zulässig. Ein evtl. Ausfall berechtigt<br />
nicht zu Scha<strong>den</strong>sersatzforderungen.<br />
Soweit nicht anders vereinbart, wer<strong>den</strong> weitergehende Leistungen seitens<br />
des AG auf die Nutzer kostenmäßig verteilt (z.B. Mietcontainer).<br />
8. Umweltschutz<br />
8.1. Abwasser<br />
Von der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung wird ein zentrales Entsorgungsnetz<br />
<strong>für</strong> das Abwasser zur Verfügung gestellt. Eingeleitet wer<strong>den</strong><br />
darf nur normales Abwasser (Waschwasser, Fäkalien o. ä.). Die Abrechnung<br />
der Abwassermengen erfolgt über swb – Verrechnungssätze,<br />
wenn nicht anders vertraglich vereinbart.<br />
Während der Benutzerzeit auftretende Mängel im Abwassersystem sind<br />
sofort der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung zu mel<strong>den</strong>. Eigenbehebung<br />
ist nicht zulässig. Ein evtl. Ausfall berechtigt nicht zu Scha<strong>den</strong>sersatzforderungen.<br />
8.2. Umgang mit Abfall<br />
Der AN hat vor Aufnahme der Arbeiten ein Entsorgungskonzept mit<br />
Darlegung der Entsorgungswege der swb/GKB - Kraftwerks-/ Bauleitung<br />
vorzulegen <strong>und</strong> genehmigen zu lassen. Der zuständige Abfallbeauftragte<br />
ist zu beteiligen. In dem Abfallentsorgungskonzept wer<strong>den</strong><br />
vorab alle möglichen Abfälle aufgelistet <strong>und</strong> die Entsorgungswege <strong>und</strong><br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 34|52