Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
Kraftwerks-/Bauleitung sind Beschädigungen unverzüglich zu mel<strong>den</strong>.<br />
Sämtliche erdverlegte Kabel <strong>und</strong> Leitungen sind nach DIN-Tiefen zu<br />
verlegen. Vor dem Verfüllen sind die Leitungen auf Beschädigungen<br />
<strong>und</strong> Leckagen zu prüfen. Mit <strong>den</strong> Verfüllarbeiten darf erst nach schriftlicher<br />
Freigabe durch die swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung begonnen<br />
wer<strong>den</strong>. Anschließend sind sie einzumessen <strong>und</strong> mit Trassenband zu<br />
kennzeichnen. Eine Aufmaß-Skizze ist der swb/GKB - Kraftwerks-/<br />
Bauleitung zu übergeben.<br />
4.7. Beleuchtung<br />
Der AG stellt eine Allgemeinbeleuchtung innerhalb der bestehen<strong>den</strong><br />
Anlagen zur Verfügung. Jeder AN hat die Pflicht, diese vor Beschädigungen<br />
<strong>und</strong> Veränderungen zu schützen. Der Ausfall von Beleuchtungskörpern<br />
muss der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung gemeldet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß DIN 5034/5035 hat<br />
der AN mit zugelassenen Leuchten (z. B. Berührungsschutz) selbst zu<br />
sorgen. Die Leuchten sind blendfrei zu installieren. Leuchten <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Baustellen</strong>einsatz müssen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz unter erschwerten Bedingungen<br />
geeignet sein. Handleuchten <strong>für</strong> Arbeiten in Behältern oder engen<br />
Räumen müssen mit Schutzkleinspannung, 42V Wechselspannung<br />
oder über einen Trenntrafo betrieben wer<strong>den</strong>.<br />
Bei Errichtung von Neuanlagen hat der AN eigenständig <strong>für</strong> eine ausreichende<br />
Allgemein- <strong>und</strong> Arbeitsplatzbeleuchtung zu sorgen.<br />
4.8. Elektrisch betriebene Kleingeräte<br />
Bei erhöhter elektrischer Gefährdung, d.h. wenn angrenzende oder gegenüberliegende<br />
elektrisch leitfähige Teile z.B. Wände, Bö<strong>den</strong>, Roste,<br />
oder Rohre, gleichzeitig berührt wer<strong>den</strong> könnten, oder aufrechtes Stehen<br />
unmöglich ist, dürfen Wechselstromverbraucher gr<strong>und</strong>sätzlich nur<br />
mit Schutzkleinspannung oder mit Trenntrafo (gem. VDE 0100, Teil<br />
41.0) betrieben wer<strong>den</strong>.<br />
In Verbindung mit dem Einsatz von Trenntrafos dürfen nur schutzisolierte<br />
Geräte eingesetzt wer<strong>den</strong>. Trenn- <strong>und</strong> Kleinspannungstransformatoren<br />
müssen außerhalb des engen Raumes aufgestellt sein.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 30|52