Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
3.7.1.7. Regeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gerüstbenutzer<br />
Die Gerüstbenutzer (die auf dem Gerüst arbeiten<strong>den</strong> Personen) haben<br />
sich nach der eigenen Prüfung des Gerüstes (siehe Auflistung „Der Gerüstbenutzer<br />
MUSS / DARF NICHT“) in das Übernahmeverzeichnis einzutragen.<br />
Der Gerüstbenutzer MUSS:<br />
• Das Gerüst vor der Nutzung auf augenscheinliche Mängel <strong>und</strong> sichere<br />
Funktion prüfen sowie die Betriebssicherheit der Gerüste<br />
erhalten.<br />
• Die Gebrauchs- bzw. Verwendungsanleitung des Herstellers beachten.<br />
• Das Gerüst auf Eignung hinsichtlich seiner auszuführen<strong>den</strong> Arbeit<br />
prüfen.<br />
• Beauftragt <strong>und</strong> in die bestimmungsgemäße Benutzung unterweisen<br />
sein.<br />
• Das Gerüst erneut überprüfen lassen, wenn während der Nutzung<br />
Mängel auftreten (bauliche Veränderungen), insbesondere nach<br />
dem Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse.<br />
• Bei festgestellten Mängeln die Kennzeichnung aus der Mappe entfernen,<br />
das Gerüst sperren (Verbotszeichen „Zutritt verboten“ ist<br />
sichtbar( <strong>und</strong> <strong>den</strong> AG informieren.<br />
• Den vorgesehenen Gerüsteinstieg, bzw. aufstieg benutzen.<br />
• Klappen von Durchstiegen während der Arbeiten auf <strong>den</strong> jeweiligen<br />
Gerüstebene geschlossen halten.<br />
• Das flächenbezogene Nutzgewicht (= gleichmäßig verteilte Last)<br />
einhalten – in nur einer Lage oder auf mehrere Belagflächen (Gerüstfelder)<br />
verteilt.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 23|52