15.01.2014 Aufrufe

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

3.7.1.7. Regeln <strong>für</strong> <strong>den</strong> Gerüstbenutzer<br />

Die Gerüstbenutzer (die auf dem Gerüst arbeiten<strong>den</strong> Personen) haben<br />

sich nach der eigenen Prüfung des Gerüstes (siehe Auflistung „Der Gerüstbenutzer<br />

MUSS / DARF NICHT“) in das Übernahmeverzeichnis einzutragen.<br />

Der Gerüstbenutzer MUSS:<br />

• Das Gerüst vor der Nutzung auf augenscheinliche Mängel <strong>und</strong> sichere<br />

Funktion prüfen sowie die Betriebssicherheit der Gerüste<br />

erhalten.<br />

• Die Gebrauchs- bzw. Verwendungsanleitung des Herstellers beachten.<br />

• Das Gerüst auf Eignung hinsichtlich seiner auszuführen<strong>den</strong> Arbeit<br />

prüfen.<br />

• Beauftragt <strong>und</strong> in die bestimmungsgemäße Benutzung unterweisen<br />

sein.<br />

• Das Gerüst erneut überprüfen lassen, wenn während der Nutzung<br />

Mängel auftreten (bauliche Veränderungen), insbesondere nach<br />

dem Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse.<br />

• Bei festgestellten Mängeln die Kennzeichnung aus der Mappe entfernen,<br />

das Gerüst sperren (Verbotszeichen „Zutritt verboten“ ist<br />

sichtbar( <strong>und</strong> <strong>den</strong> AG informieren.<br />

• Den vorgesehenen Gerüsteinstieg, bzw. aufstieg benutzen.<br />

• Klappen von Durchstiegen während der Arbeiten auf <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Gerüstebene geschlossen halten.<br />

• Das flächenbezogene Nutzgewicht (= gleichmäßig verteilte Last)<br />

einhalten – in nur einer Lage oder auf mehrere Belagflächen (Gerüstfelder)<br />

verteilt.<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 23|52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!