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Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

2. Zusammenarbeit mit der swb/GKB-Kraftwerks- /<br />

Bauleitung<br />

2.1. Führungspersonal<br />

Alle Fachbauleiter <strong>für</strong> Reparaturen, Umbau <strong>und</strong> Neumontagen, deren<br />

Vertreter sowie Sicherheitsfachkräfte sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit<br />

der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung namentlich u. schriftlich unter<br />

Verwendung des Formulars „Benennung des Fachbauleiters“, Pkt. 14.3,<br />

zu benennen.<br />

Eine Übersicht aller beteiligten Firmen wird durch die swb/GKB -<br />

Kraftwerks-/Bauleitung erstellt <strong>und</strong> kann dort angefordert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Fachbauleiter, deren Vertreter <strong>und</strong> Sicherheitsfachkräfte müssen<br />

die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> körperliche Eignung<br />

besitzen sowie über ausreichende Sprachkenntnisse in der Landessprache<br />

des Leistungsortes bzw. der ggf. vereinbarten Projektsprache in<br />

Wort <strong>und</strong> Schrift verfügen. Soweit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

erforderlich, haben die Fachbauleiter weitere Aufsichtspersonen mit der<br />

Leitung <strong>und</strong> Beaufsichtigung einzelner Arbeiten vor Ort zu beauftragen<br />

<strong>und</strong> diese vor Arbeitsbeginn dem Abnehmer schriftlich zu benennen.<br />

Die ständige Erreichbarkeit muss gewährleistet sein.<br />

2.2. Arbeitsfreigabe<br />

Vor Beginn von Arbeitseinsätzen sind die beim AG vorgeschriebenen<br />

schriftlichen Arbeitsfreigaben, im jeweiligen zugeordneten Freigabebüro/Blockleitstand/Leitwarte<br />

beim diensthaben<strong>den</strong> Schichtleiter einzuholen.<br />

Das gilt insbesondere zur Vermeidung von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> Betriebsstörungen<br />

bei Arbeiten an elektrischen u. <strong>maschinen</strong>technischen<br />

Anlagen, an Anlagen die unter Druck stehen, die heiße Medien, Laugen,<br />

Säuren oder brennbare Flüssigkeiten führen.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten ist die gegengezeichnete Arbeitsfreigabe<br />

unverzüglich an <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> zuständigen Schichtleiter (Blockleitstand/Leitwarte<br />

oder im Freigabebüro) zurückzugeben. Das eigenmächtige<br />

Ändern der Freischaltung oder das Betätigen von Schaltgeräten<br />

<strong>und</strong> Armaturen von bereits in Betrieb befindlichen Anlagenteilen ist<br />

verboten.<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 13|52

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