Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />
2. Zusammenarbeit mit der swb/GKB-Kraftwerks- /<br />
Bauleitung<br />
2.1. Führungspersonal<br />
Alle Fachbauleiter <strong>für</strong> Reparaturen, Umbau <strong>und</strong> Neumontagen, deren<br />
Vertreter sowie Sicherheitsfachkräfte sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit<br />
der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung namentlich u. schriftlich unter<br />
Verwendung des Formulars „Benennung des Fachbauleiters“, Pkt. 14.3,<br />
zu benennen.<br />
Eine Übersicht aller beteiligten Firmen wird durch die swb/GKB -<br />
Kraftwerks-/Bauleitung erstellt <strong>und</strong> kann dort angefordert wer<strong>den</strong>.<br />
Die Fachbauleiter, deren Vertreter <strong>und</strong> Sicherheitsfachkräfte müssen<br />
die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> körperliche Eignung<br />
besitzen sowie über ausreichende Sprachkenntnisse in der Landessprache<br />
des Leistungsortes bzw. der ggf. vereinbarten Projektsprache in<br />
Wort <strong>und</strong> Schrift verfügen. Soweit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
erforderlich, haben die Fachbauleiter weitere Aufsichtspersonen mit der<br />
Leitung <strong>und</strong> Beaufsichtigung einzelner Arbeiten vor Ort zu beauftragen<br />
<strong>und</strong> diese vor Arbeitsbeginn dem Abnehmer schriftlich zu benennen.<br />
Die ständige Erreichbarkeit muss gewährleistet sein.<br />
2.2. Arbeitsfreigabe<br />
Vor Beginn von Arbeitseinsätzen sind die beim AG vorgeschriebenen<br />
schriftlichen Arbeitsfreigaben, im jeweiligen zugeordneten Freigabebüro/Blockleitstand/Leitwarte<br />
beim diensthaben<strong>den</strong> Schichtleiter einzuholen.<br />
Das gilt insbesondere zur Vermeidung von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> Betriebsstörungen<br />
bei Arbeiten an elektrischen u. <strong>maschinen</strong>technischen<br />
Anlagen, an Anlagen die unter Druck stehen, die heiße Medien, Laugen,<br />
Säuren oder brennbare Flüssigkeiten führen.<br />
Nach Abschluss der Arbeiten ist die gegengezeichnete Arbeitsfreigabe<br />
unverzüglich an <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> zuständigen Schichtleiter (Blockleitstand/Leitwarte<br />
oder im Freigabebüro) zurückzugeben. Das eigenmächtige<br />
Ändern der Freischaltung oder das Betätigen von Schaltgeräten<br />
<strong>und</strong> Armaturen von bereits in Betrieb befindlichen Anlagenteilen ist<br />
verboten.<br />
19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 13|52