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Baustellen- und Instandhaltungsordnung für den maschinen - Swb

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|>| Energie, Trinkwasser, Entsorgung, technische Dienstleistungen<br />

1.11. Großlieferungen, Schwer- u. Sondertransporte<br />

Schwertransporte sowie die Anlieferung von Großteilen sind mindestens<br />

24 St<strong>und</strong>en vor der Ankunft im Kraft- bzw. Heizwerk bei der<br />

swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung anzumel<strong>den</strong>.<br />

Weiterhin sind Lieferungen, die nach <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

(z.B. GGVS, Gefahrstoffverordnung, etc.) als gefährliche Güter zu deklarieren<br />

sind, rechtzeitig bei der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung<br />

anzumel<strong>den</strong>. Insbesondere sind Engstellen, Überbauten <strong>und</strong> elektrische<br />

Freileitungen (Sicherheitsabstand) zu beachten.<br />

Der AN haftet <strong>für</strong> Personen- <strong>und</strong> Sachschä<strong>den</strong> aus Verkehrsunfällen,<br />

die durch sein Personal im internen Straßenverkehr auf dem Kraft- u.<br />

Heizwerkgelände verursacht wer<strong>den</strong>.<br />

1.12. Örtliche Verhältnisse<br />

Den AN wird empfohlen, die Baustelle nach Übereinkunft mit der örtlichen<br />

swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung rechtzeitig zu besichtigen. Es<br />

ist Sache des AN, sich über die Zufahrts-, Transport- <strong>und</strong> Lagermöglichkeiten<br />

zu informieren.<br />

Vier Wochen vor Bau- bzw. Montagebeginn ist ein vollständiger<br />

<strong>Baustellen</strong>einrichtungs- bzw. Montageplan einzureichen, aus dem u. a.<br />

der Platzbedarf <strong>und</strong> die Zeitdauer der Platzbeanspruchung hervorgehen<br />

(incl. Entsorgungsplanung). Für das Einrichten der Baustelle, die Aufteilung<br />

der Lagerplätze <strong>und</strong> das Aufstellen der „Baubu<strong>den</strong>“ ist die Genehmigung<br />

der jeweiligen swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung erforderlich.<br />

Durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen<strong>den</strong> Kosten gehen zu<br />

Lasten des AN.<br />

Auf Verlangen der swb/GKB - Kraftwerks-/Bauleitung sind Umsetzungen<br />

von Teilen der <strong>Baustellen</strong>einrichtung durchzuführen.<br />

1.13. Durchgänge freihalten<br />

Arbeitsgeräte, Arbeitsmittel, Material oder dergleichen dürfen nicht auf<br />

Bühnen <strong>und</strong> in Durchgängen abgestellt wer<strong>den</strong>, wenn nicht mind. eine<br />

Durchgangsbreite von 0,8 m frei bleibt. Die maximale Bühnenbelastung<br />

ist hierbei zu beachten (z.B. auf Lichtgitterrosten max. 250<br />

kg/m 2 , wenn nicht anders ausgewiesen).<br />

19.02.2013/<strong>Baustellen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Instandhaltungsordnung</strong> swb EE / GKB 12|52

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