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Bauen und Wohnen - Verlagsbeilagen des Nordbayerischen Kurier

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Bei Verkauf: Ausweispflicht<br />

Wechselt eine Immobilie den<br />

Eigentümer oder wird sie vermietet,<br />

muss ein Energieausweis<br />

vorgelegt werden.<br />

Wer sein Haus verkaufen will, sollte zunächst<br />

einen Energieausweis beantragen.<br />

Dieser muss Interessenten bei der Besichtigung<br />

vorlegt werden können -spätestens<br />

auf Nachfrage, wie die Deutsche<br />

Energie-Agentur (Dena) in Berlin erläutert.<br />

Ausgenommen sind Besitzer von<br />

denkmalgeschützten Häusern. Allerdings<br />

rät der Verband Privater Bauherren (VPB)<br />

in Berlin, sich dies von der zuständigen<br />

Denkmalbehörde bestätigen zu lassen.<br />

Die Ausweise werden immer für das gesamte<br />

Gebäude ausgestellt. Soll eine Eigentumswohnung<br />

verkauft werden, muss<br />

die Wohneigentümergemeinschaft den<br />

Energieausweis bei einem dafür qualifizierten<br />

Experten in Auftrag geben.<br />

Verbände fordern derzeit die Überarbeitung<br />

<strong>des</strong> Energieausweises. Er soll eine vertikale<br />

farbliche Staffelung nach Effizienzklassen<br />

-wie man dies von Elektrogeräten<br />

kennt -bekommen, so das Bündnis Energieausweis.<br />

Bislang zeigt ein Pfeil auf einer<br />

waagrechten Farbskala an, wie effizient das<br />

Energieausweise: Hier sind Energieberater gefragt, sie informieren neutral.<br />

Foto: Dena<br />

Gebäude ist. Schwierig ist für den Benutzer,<br />

dass es im Ausweis zwei Skalen gibt: eine<br />

für die bedarfsorientierten Angaben <strong>und</strong><br />

eine für die Verbrauchswerte.<br />

Der VERBRAUCHSAUSWEIS basiert laut<br />

VPB auf dem Energieverbrauch der Bewohner<br />

in den zurückliegenden drei Jahren<br />

Für den BEDARFSAUSWEIS nimmt ein<br />

Fachmann die baulichen Bestandteile <strong>des</strong><br />

Gebäu<strong>des</strong> <strong>und</strong> die Pläne unter die Lupe.<br />

Hierzu gehört auch, dass der Experte Empfehlungen<br />

für Sanierungen gibt, oder konkret<br />

sagt, warum es keine gibt. Das soll Käufern<br />

helfen, zu erkennen, wie viel Geld sie<br />

<strong>und</strong> wird auf Basis der Heizkostenab-<br />

in das Gebäude investieren müssen. dpa<br />

rechnungen erstellt. Hier zählen die Gewohnheiten<br />

der Verbraucher: Wer beispielsweise<br />

viel unterwegs ist, heizt weniger,<br />

<strong>und</strong> eine vierköpfige Familie verbraucht<br />

auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.<br />

Ein neuer Mieter oder<br />

INFO: -VPB zum Energieausweis<br />

http://dpaq.de/WC7Kf<br />

-Aussteller von Energieausweisen<br />

http://dpaq.de/bNVKr<br />

-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de<br />

ein Käufer könnten also nicht darauf<br />

schließen, ob die Werte auch für ihn gelten<br />

werden, so der VPB.<br />

-www.energieagentur-oberfranken.de,<br />

Kulmbach, Tel.092 21/82 39-0<br />

Oberkonnersreuther Str. 20, 95448 Bayreuth<br />

Tel.: 0921/1509003<br />

Mobil: 0177-308 07 03<br />

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