Vortrag Epping Inhalte LEP NRW - Bezirksregierung Düsseldorf

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15.01.2014 Aufrufe

Wo soll sich der Siedlungsraum entwickeln ? • Ausrichtung auf Siedlungsbereiche mit bereits vorhandenem räumlich gebündeltem Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungseinrichtungen • Vorrang der Innenentwicklung • Wiedernutzung von Brachflächen • keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen 14 Ein neuer Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 19. September 2013

Wieviel Siedlungsraum kann entwickelt werden? • Der LEP NRW macht keine Vorgaben für feste Kontingente der Siedlungsentwicklung in den einzelnen Gemeinden. • Ziel ist die bedarfsgerechte Versorgung mit – allgemeinen Siedlungsflächen (ASB) – gewerblich-industriell nutzbaren Flächen (GIB). • Der LEP stellt den Siedlungsraum zeichnerisch nur nachrichtlich dar. • Die Steuerung erfolgt durch textliche Festlegungen. 15 Ein neuer Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 19. September 2013

Wo soll sich der Siedlungsraum entwickeln ?<br />

• Ausrichtung auf Siedlungsbereiche mit bereits vorhandenem<br />

räumlich gebündeltem Angebot an öffentlichen und privaten<br />

Dienstleistungseinrichtungen<br />

• Vorrang der Innenentwicklung<br />

• Wiedernutzung von Brachflächen<br />

• keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen<br />

14 Ein neuer Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 19. September 2013

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