Niederschrift - Eschau
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<strong>Niederschrift</strong><br />
über die Sitzung des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong><br />
am: Montag – 03. Juni 2013<br />
im:<br />
Rathaus <strong>Eschau</strong> - Sitzungssaal<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Vorsitzender:<br />
Schriftführer:<br />
19.30 Uhr<br />
21.45 Uhr<br />
1. Bürgermeister Michael Günther<br />
Frau Theresa Schmitt<br />
Herr Walter Wölfelschneider<br />
Der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> wurde mit Einladung vom 22.05.2013 unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung form- und fristgerecht zu der heutigen Sitzung eingeladen.<br />
Anwesende Mitglieder des Marktgemeinderates <strong>Eschau</strong>:<br />
1. Bürgermeister Michael Günther<br />
2. Bürgermeister Joachim Pfeifer<br />
3. Bürgermeister Manfred Zimmermann<br />
Marktgemeinderat Otto Ackermann<br />
Marktgemeinderat Mathias Breitenbach<br />
Marktgemeinderat Rudolf Fersch<br />
Marktgemeinderätin Alexandra Frieß<br />
Marktgemeinderat Rudolf Günther<br />
Marktgemeinderat Anton Heisig<br />
Marktgemeinderat Ludwig Herrmann<br />
Marktgemeinderat Klaus Jaxtheimer<br />
Marktgemeinderat Thomas Martin<br />
Marktgemeinderätin Roswitha Raab<br />
Marktgemeinderat Berthold Rüth<br />
Marktgemeinderat Stefan Stenger<br />
Marktgemeinderätin Gisela Zipf<br />
1. Bürgermeister Michael Günther eröffnet die Sitzung.<br />
Er stellt fest, dass der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> ordnungsgemäß geladen wurde, die<br />
Mehrheit der Mitglieder des Marktgemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist und der<br />
Marktgemeinderat damit beschlussfähig ist.<br />
Marktgemeinderat Georg Horlebein fehlt entschuldigt.<br />
- 1 -
Öffentliche Sitzung<br />
03.06.2013<br />
Tagesordnung<br />
01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 13.05.2013<br />
02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />
a) „Zensus 2011“<br />
b) Wettbewerb „Lesezeichen 2013“<br />
04. Windkraftnutzung in der Region Bayerischer Untermain<br />
Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten<br />
Vorranggebiet WK 1 „nördlich Sommerau“ (Gemeinden <strong>Eschau</strong> und Elsenfeld)<br />
05. Bauleitplanung<br />
„Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />
Bauleitplanverfahren<br />
a) Aktuelle Information<br />
b) Stellungnahme zum Antrag der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, auf Erteilung einer<br />
beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis und einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung<br />
zur Einleitung des Niederschlagswassers der Dach- und Parkflächen des Lebensmittelmarktes<br />
„Die Untern Wiesen“ in die „Elsava“<br />
c) Stellungnahme zum Antrag von Herrn Christoph Pfeifer, Geisheckenweg 1, 63863 <strong>Eschau</strong>, auf<br />
Erteilung einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung zur Errichtung einer<br />
Löschwasserentnahmestelle für den Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“ am „Mühlgraben“<br />
06. Bauleitplanung<br />
„Gewerbegebiet Am Dillhof“<br />
Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />
a) Abwägung der während der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen<br />
Stellungnahmen<br />
b) Billigung der aktualisierten Planung<br />
c) Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
07. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />
a) Staatsstraße St 2308<br />
Solarbeleuchtung Bushaltestellen Unteraulenbach<br />
b) „Norma“-Lebensmittelmarkt<br />
Brandschutz<br />
c) Kreisstraße MIL 26<br />
Verkehrssituation Fußgängerüberweg Ortsausgang <strong>Eschau</strong> Richtung Wildensee<br />
d) Freiwillige Feuerwehren im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Einsatzstatistik / Einsatzberichte<br />
- 2 -
e) Dorferneuerung im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Wahl / Bildung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />
f) St.-Michael-Straße<br />
Mauereinbruch<br />
- 3 -
01. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Sitzung vom 13.05.2013<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat genehmigt die <strong>Niederschrift</strong> der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2013 mit<br />
der Maßgabe, die Ausführungen unter Tagesordnungspunkt 09. Buchstabe b) „Verhalten<br />
3. Bürgermeister Manfred Zimmermann“ wie folgt zu fassen:<br />
„Marktgemeinderat Georg Horlebein kritisiert das Verhalten des 3. Bürgermeisters Manfred<br />
Zimmermann.“ „3. Bürgermeister Manfred Zimmermann weist die Vorwürfe zurück.“<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Hinweis<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.05.2013 gilt gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 der<br />
Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) als genehmigt.<br />
02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den<br />
Gemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> (GeschO) die in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.05.2013<br />
gefassten Beschlüsse bekannt.<br />
entfällt !<br />
03. Informationen von 1. Bürgermeister Michael Günther<br />
a) „Zensus 2011“<br />
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über die vom<br />
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelten Ergebnisse des „Zensus<br />
2011“ (Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung).<br />
Der Markt <strong>Eschau</strong> zählt zum Stand bzw. zum Stichtag 09.05.2011 insgesamt 3.831 Einwohner. Die<br />
Anzahl der Gebäude beträgt 1.201 mit 1.817 Wohnungen; davon die Anzahl der Wohngebäude<br />
1.155 mit 1.747 Wohnungen. Der Anteil des selbst genutzten Wohnungseigentums beträgt 67,4 %,<br />
die Leerstandsquote beträgt 6,0 %.<br />
b) Wettbewerb „Lesezeichen 2013“<br />
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Kinderund<br />
Jugendbücherei der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde <strong>Eschau</strong> zu den Gewinnern<br />
des von der E.ON Bayern AG veranstalteten Wettbewerbs „Lesezeichen 2013“ zählt und als Preis<br />
einen Mediengutschein im Wert von 1.000 € sowie weitere Sachartikel erhält.<br />
- 4 -
04. Windkraftnutzung in der Region Bayerischer Untermain<br />
Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten<br />
Vorranggebiet WK 1 „nördlich Sommerau“ (Gemeinden <strong>Eschau</strong> und Elsenfeld)<br />
1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über das Schreiben<br />
von Frau Anja Rock, Regionsbeauftragte für die Region Bayerischer Untermain bei der Regierung<br />
von Unterfranken, vom 29.05.2013 zu der Anfrage der Marktverwaltung vom 25.02.2013 zur<br />
Thematik „Windkraftnutzung in der Region Bayerischer Untermain – Ausweisung von Vorrang-,<br />
Vorbehalts- und Ausschlussgebieten“.<br />
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands für die Region Bayerischer<br />
Untermain hat in ihrer Sitzung am 31. Juli 2012 den Beschluss gefasst, dass ein Konzept zur<br />
Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen erarbeitet<br />
werden soll:<br />
In einem ersten Prüfschritt ist abzuklären, ob ausreichende Flächen außerhalb der Landschaftsschutzgebiete<br />
Spessart und Bayerischer Odenwald für die wirtschaftliche Windenergienutzung<br />
(Windhöffigkeit ab 5,8 m/s) zur Verfügung stehen.<br />
zusätzlich sollen auch durch Windkraftanlagen aus den Nachbarbundesländern beeinträchtigte<br />
Bereiche in den Landschaftsschutzgebieten Spessart und Bayerischer Odenwald untersuchungsmäßig<br />
berücksichtigt werden.<br />
sollten außerhalb der Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald keine<br />
ausreichenden Flächen vorhanden sein, werden in einem zweiten Prüfschritt geeignete Flächen<br />
im Bereich der Landschaftsschutzgebiete ermittelt.<br />
Es ist hierzu zu ergänzen, dass die Verordnungen über die Naturparke Spessart und Bayerischer<br />
Odenwald einen Erlaubnisvorbehalt für die Errichtung baulicher Anlagen enthalten. Die Errichtung<br />
von Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten erfordert in der Regel eine Änderung der<br />
Landschaftsschutzgebietsverordnung. Der Regionalplan kann daher im Landschaftsschutzgebiet<br />
keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorsehen, die nicht auch vom Verordnungsgeber rechtlich<br />
abgesichert sind; gleiches gilt für die kommunale Bauleitplanung.<br />
Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes vom 31. Juli<br />
2012 und in Anbetracht der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete wurden Potentialflächen<br />
für Windkraft zunächst außerhalb der Landschaftsschutzgebiete untersucht.<br />
Für den Markt <strong>Eschau</strong> haben sich aus den Voruntersuchungen zwei Potentialflächen für Windkraft<br />
ergeben: WK 10 im Bereich Sommerau / Eichelsbach und WK 11 an der Gemarkungsgrenze<br />
<strong>Eschau</strong> / Mönchberg.<br />
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes für die Region Bayerischer<br />
Untermain hat in der Sitzung am 17. Mai 2013 erneut über die Teilfortschreibung „Windkraft“ beraten<br />
und beschlossen, dass das Anhörverfahren zeitnah durchgeführt werden soll. Grundlage hierfür<br />
sind die zur Sitzung vorgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft.<br />
Für den Markt <strong>Eschau</strong> hat die bisherige Prüfung ein Vorranggebiet nördlich von Sommerau<br />
ergeben: Die frühere Potentialfläche WK 10 lautet aktuell WK 1 und ist flächenmäßig verkleinert<br />
(Bereich zwischen dem Aussiedlerhof Kreps Sommerau und dem Schweinemaststall Ballmann<br />
Eichelsbach). Die frühere Potentialfläche WK 11 lautet aktuell WK 2 und betrifft das Gemarkungsgebiet<br />
von <strong>Eschau</strong> nicht mehr.<br />
- 5 -
Im öffentlichen Beteiligungsverfahren wird den Kommunen, Fachstellen und Verbänden sowie den<br />
Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Windkraftkonzept gegeben. Der<br />
Markt <strong>Eschau</strong> hat damit die Möglichkeit, sich im Verfahren umfänglich zu äußern, seine Stellungnahme<br />
wird in die planerische Abwägung einfließen.<br />
Der Planungsausschuss des regionalen Planungsverbands für die Region Bayerischer Untermain<br />
hat weiterhin festgestellt, dass aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse außerhalb der<br />
Landschaftsschutzgebiete vermutlich keine ausreichenden Flächen für die nach dem Integrierten<br />
Energie- und Klimaschutzkonzept für die Region Bayerischer Untermain angestrebten 50 Windkraftanlagen<br />
vorhanden sind und hat daher beschlossen, dass geeignete Flächen im Bereich der<br />
Landschaftsschutzgebiete in enger Abstimmung mit dem Bezirk Unterfranken als zuständigen Verordnungsgeber<br />
für die Landschaftsschutzgebietsverordnung und unter Beachtung der Beschlüsse<br />
der Verbandsversammlung vom 31.07.2012 ermittelt werden sollen.<br />
Der Regionale Planungsverband wird daher den Bezirk Unterfranken als Träger der Verordnungen<br />
über die Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald darum bitten, aus der<br />
Sicht des Landschaftsschutzes geeignete Flächen zu ermitteln, die für Windkraftanlagen vertretbar<br />
wären und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in ausgewählten<br />
Gebieten der Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald Vorrangbzw.<br />
Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen dargestellt werden können.<br />
Die im Markt <strong>Eschau</strong> gelegenen windhöffigsten Standorte auf der Geißhöhe sowie im Wildensteiner<br />
Forst wurden vom Regionalen Planungsverband bisher nicht untersucht, da die Standorte<br />
im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Spessart liegen; hierzu ist zunächst das Zonierungskonzept<br />
abzuwarten, welche Bereiche in den Landschaftsschutzgebieten aus Sicht des Landschaftsschutzes<br />
für Windkraftanlagen vertretbar wären – erst nach erfolgter Änderung der Verordnung<br />
wäre die regionalplanerische Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen<br />
und damit auch eine kommunale Konzentrationsflächendarstellung im Landschaftsschutzgebiet<br />
Spessart möglich.<br />
3. Bürgermeister Manfred Zimmermann sowie Marktgemeinderat Klaus Jaxtheimer und Marktgemeinderat<br />
Anton Heisig sind der Auffassung, dass ein „Gesamtkonzept“ fehle und deshalb die<br />
„Gefahr“ bestehe, dass die Marktgemeinde zukünftig von Windkraftanlagen umgeben werde, falls<br />
zusätzlich zu der vorgesehenen Vorrangfläche WK 1 auch die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
Spessart gelegenen Flächen auf der Geißhöhe und im Wildensteiner Forst als potentielle<br />
Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.<br />
Marktgemeinderat Berthold Rüth ist hingegen der Auffassung, dass der Prozess zur Ausweisung<br />
von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen „transparent“ und im Regionalen Pla-<br />
- 6 -
nungsverband für die Region Bayerischer Untermain „alle kommunalen Gebietskörperschaften<br />
vertreten“ seien.<br />
1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, weisen<br />
auf die vom Marktgemeinderat zu der Thematik am 17.09.2012 und am 04.02.2013 gefassten<br />
Beschlüsse hin; danach hat der Marktgemeinderat seine grundsätzlich positive Haltung zur Nutzung<br />
von erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Windkraft, geäußert; gleichzeitig hat der<br />
Marktgemeinderat zur Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet eine<br />
„Konzentrationsflächendarstellung“ (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) beschlossen – damit sollen sowohl<br />
geeignete Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen als auch gleichzeitig die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen auf sonstigen Flächen innerhalb des Gemeindegebietes ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider, wird am 18.06.2013 im Landratsamt Miltenberg<br />
an einem Seminar zur Thematik der Ausweisung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien<br />
im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bzw. zu Rechtsfragen und der aktuellen Rechtsprechung<br />
im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windkraft- und Biogasanlagen teilnehmen.<br />
Die Marktverwaltung wird den Marktgemeinderat zeitnah über das Seminar und die<br />
aktuelle rechtliche Situation als Grundlage für eventuelle kommunale Aussagen und/oder Entscheidungen<br />
informieren.<br />
05. Bauleitplanung<br />
„Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“<br />
Bauleitplanverfahren<br />
a) Aktuelle Information<br />
1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />
informieren die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung zu der von der Firma<br />
JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, vertreten durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost und Herr<br />
Martin Herrmann, vorgelegten und vom Marktgemeinderat am 22.04.2013 gebilligten Planung –<br />
Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt Die Untern<br />
Wiesen“ (Plan-Entwurf mit integriertem Freiflächen- und Grünordnungsplan mit Begründung vom<br />
05.11.2012 i.d.F. vom 10.04.2013) und Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs. 3 BauGB (Plan-Entwurf mit Begründung vom 05.11.2012 i.d.F. vom<br />
10.04.2013) – aktuell die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB (öffentliche Auslegung vom 21.05.2013 bis einschließlich<br />
20.06.2013) durchführt.<br />
b) Stellungnahme zum Antrag der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, auf Erteilung einer<br />
beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis und einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung<br />
zur Einleitung des Niederschlagswassers der Dach- und Parkflächen des<br />
Lebensmittelmarktes „Die Untern Wiesen“ in die „Elsava“<br />
1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />
informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über den Antrag der Firma JH-Grundbesitz-GbR,<br />
<strong>Eschau</strong>, vom 15.03.2013 auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8<br />
Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG und einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung nach § 36<br />
WHG i.V.m. Art. 20 BayWG zur Einleitung des Niederschlagswassers der Dach- und Parkflächen<br />
des Lebensmittelmarktes „Die Untern Wiesen“ in die „Elsava“.<br />
Das Landratsamt Miltenberg hat den Markt <strong>Eschau</strong> mit Schreiben vom 15.05.2013 um Stellungnahme<br />
zu dem Antrag (Eingang Landratsamt Miltenberg: 06.05.2013) gebeten.<br />
Beschluss<br />
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Der Marktgemeinderat erklärt zum Antrag der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, vom<br />
15.03.2013 auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG<br />
i.V.m. Art. 15 BayWG und einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung nach § 36 WHG i.V.m.<br />
Art. 20 BayWG zur Einleitung des Niederschlagswassers der Dach- und Parkflächen des Lebensmittelmarktes<br />
„Die Untern Wiesen“ in die „Elsava“ sein Einvernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
c) Stellungnahme zum Antrag von Herrn Christoph Pfeifer, Geisheckenweg 1, <strong>Eschau</strong>, auf<br />
Erteilung einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung zur Errichtung einer<br />
Löschwasserentnahmestelle für den Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“ am „Mühlgraben“<br />
1. Bürgermeister Michael Günther und der Geschäftsleiter, Herr Walter Wölfelschneider,<br />
informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über den Antrag von Herrn Christoph Pfeifer,<br />
Geisheckenweg 1, 63863 <strong>Eschau</strong> vom 15.03.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung<br />
nach § 36 WHG i.V.m. Art. 20 BayWG zur Errichtung einer<br />
Löschwasserentnahmestelle für den Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“ am „Mühlbach“.<br />
Das Landratsamt Miltenberg hat den Markt <strong>Eschau</strong> mit Schreiben vom 07.05.2013 um Stellungnahme<br />
zu dem Antrag (Eingang Landratsamt Miltenberg: 06.05.2013) gebeten.<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat erklärt zum Antrag von Herrn Christoph Pfeifer, Geisheckenweg 1, 63863<br />
<strong>Eschau</strong>, vom 15.03.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung nach § 36<br />
WHG i.V.m. Art. 20 BayWG zur Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle für den Lebensmittelmarkt<br />
„Die Untern Wiesen“ am „Mühlbach die „Elsava“ sein Einvernehmen unter folgenden<br />
Maßgaben:<br />
Der Markt <strong>Eschau</strong> führt aktuell (auf Grund des Antrags der Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Herr Hans-Georg Jost und Herr Martin Herrmann, vom<br />
10.09.2012) Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
nach § 12 BauGB „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ mit der Festsetzung „Sondergebiet<br />
„großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ (Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche<br />
von maximal 1.200 m²) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO und zur Änderung des gemeindlichen<br />
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit Darstellung der<br />
momentanen „landwirtschaftlichen Flächen“ als „Sondergebiet „großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“<br />
(Lebensmittel-Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 m²) nach<br />
§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO durch.<br />
Nach den Unterlagen zur Bauleitplanung „Lebensmittelmarkt Die Untern Wiesen“ ist zur Sicherstellung<br />
der Löschwasserversorgung des Objekts u.a. eine Löschwasserentnahme aus dem<br />
„Mühlbach“ des Fließgewässers „Elsava“ vorgesehen; die Löschwasserentnahme bzw. die<br />
Löschwasserentnahmestelle selbst ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau<br />
(Geisheckenweg 1, 63863 <strong>Eschau</strong>) vorgesehen.<br />
1. Die Sicherung der Löschwasserentnahme aus dem „Mühlbach“ bzw. der Löschwasserentnahmestelle<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau, muss durch eine notariell<br />
zu bestellende und grundbuchamtlich einzutragende Grunddienstbarkeit sowohl zu Gunsten der<br />
Firma JH-Grundbesitz-GbR, <strong>Eschau</strong>, als auch des Marktes <strong>Eschau</strong> und des Freistaates Bayern,<br />
vertreten durch das Landratsamt Miltenberg, Untere Bauaufsichtsbehörde, sichergestellt<br />
werden.<br />
Die entsprechenden Verträge bzw. Nachweise sind vom Antragsteller vorzulegen.<br />
2. Die Eheleute Doris und Christoph Pfeifer haben dem Landratsamt Miltenberg (über den Markt<br />
<strong>Eschau</strong>) einen Bauantrag zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 372,<br />
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Gemarkung Sommerau - Bauverzeichnis-Nummer Landratsamt Miltenberg: BV-Nr. 183/2013 –<br />
vorgelegt.<br />
Nach den Bauantragsunterlagen ist die Löschwasserentnahme bzw. die vorgesehene<br />
Löschwasserentnahmestelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 372, Gemarkung Sommerau, flächenmäßig<br />
mit einer Breite von 11,00 m und einer Tiefe von 6,00 m dargestellt - von Seiten des<br />
Landratsamtes Miltenberg, Untere Bauaufsichtsbehörde, ist zu prüfen und durch entsprechende<br />
Auflagen und Bedingungen zu sichern, ob bzw. dass die Anfahrts- und Aufstellflächen für die<br />
Feuerwehr ausreichend bemessen und jederzeit frei zugänglich sind.<br />
Auf die vom Markt <strong>Eschau</strong> im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abgegebene Stellungnahme<br />
wird insoweit hingewiesen.<br />
3. Die Zufahrt zur Löschwasserentnahmestelle am „Mühlbach“ einschließlich der über die „Elsava“<br />
führenden Sandsteinbrücke müssen gemäß den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr<br />
ausgebildet sein bzw. werden.<br />
Die Zufahrt zur Löschwasserentnahmestelle muss für eine Achslast von mindestens 10 to ausgelegt<br />
sein einschließlich der Brücke in der Zufahrt. Die Brücke muss für eine Gesamtlast eines<br />
Fahrzeugs von 18 to ausgelegt sein.<br />
Die entsprechenden Unterlagen und Nachweise sind vom Antragsteller vorzulegen; im übrigen<br />
sind vom Antragsteller eventuell erforderliche bauliche und technische Maßnahmen; wie die in<br />
der Tragfähigkeitsuntersuchung der Firma Hock Beratende Ingenieure GmbH, Haibach, vom<br />
13.05.2013 dargestellten Maßnahmen, durchzuführen und entsprechende Abnahmeniederschriften<br />
und Nachweise vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
06. Bauleitplanung<br />
„Gewerbegebiet Am Dillhof“<br />
Änderung gemeindlicher Flächennutzungsplan<br />
a) Abwägung der während der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1<br />
BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
eingegangenen Stellungnahmen<br />
Der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Eschau</strong> hat am 26.11.2012 die Änderung des gemeindlichen<br />
Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ beschlossen.<br />
Der Marktgemeinderat hat am 14.01.2013 die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, ausgearbeitete<br />
Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 14.01.2013) gebilligt und gleichzeitig die<br />
Marktverwaltung beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchzuführen.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurden insgesamt<br />
30 Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt<br />
und mit Schreiben des Marktes <strong>Eschau</strong> vom 16.01.2013 Nr. 6100/Wö um Äußerung zu der<br />
Planung bis spätestens zum 01.03.2013 gebeten.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in Form einer<br />
öffentlichen Auslegung der Planung in der Zeit vom 28.01.2013 bis einschließlich 01.03.2013<br />
durchgeführt. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 16.01.2013 im gemeindlichen<br />
Amts- und Mitteilungsblatt (Ausgabe Nr. 02/2013) hingewiesen.<br />
Der Marktgemeinderat hat die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Satz<br />
1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingegangenen<br />
Stellungnahmen abzuwägen und zu den Anregungen und Bedenken Stellung zu nehmen.<br />
- 9 -
Auf die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg (in Abstimmung mit der Marktverwaltung)<br />
ausgearbeitete Sitzungs- und Beschlussvorlage vom 11.05.2013, die allen Marktgemeinderatsmitgliedern<br />
mit der Einladung zu der heutigen Sitzung übersandt wurde, wird hingewiesen.<br />
Herr Peter Matthiesen, Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, weist ergänzend darauf hin, dass<br />
das Landratsamt Miltenberg mit E-Mail vom 24.05.2013 (vorbehaltlich der fachlichen Stellungnahme<br />
des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg) die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 78 Abs. 2 WHG in Aussicht gestellt habe. Das Wasserwirtschaftsamt<br />
Aschaffenburg habe ihm heute auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass die wasserwirtschaftliche<br />
Stellungnahme positiv ausfallen werde.<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat nimmt zu den im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des<br />
gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“ (Plan-<br />
Entwurf mit Begründung vom 14.01.2013) während der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4<br />
Abs. 1 Satz 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
eingegangenen Anregungen und Bedenken Stellung.<br />
Der Marktgemeinderat billigt die von der Planergruppe HTWW; Aschaffenburg (in Abstimmung mit<br />
der Marktverwaltung) ausgearbeitete Sitzungs- und Beschlussvorlage vom 11.05.2013 wie folgt:<br />
Textziffer A.<br />
Textziffer A.1.<br />
Regierung von Unterfranken<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.2.<br />
Regionaler Planungsverband – Region 1 Bayerischer Untermain<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.3.<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimme<br />
Textziffer A.4.<br />
Textziffer A.4. Buchstabe A)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht<br />
- 10 -
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.4. Buchstabe B)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Naturschutz<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.4. Buchstabe C)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Immissionsschutz<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
Antrag von Marktgemeinderat Otto Ackermann<br />
In die Stellungnahme ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die geltenden immissionsschutzrechtlichen<br />
(Richt-)Werte hinsichtlich des Abstandes der gewerblichen Flächen zu der bestehenden<br />
Wohnbebauung bzw. den geplanten Wohnbauflächen einzuhalten sind.<br />
Abstimmungsergebnis: 5 JA-Stimmen : 11 NEIN-Stimmen – Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />
Textziffer A.4. Buchstabe D)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Wasserrecht<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.4. Buchstabe E)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Denkmalschutz<br />
Hinweis<br />
Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />
Textziffer A.4. Buchstabe F)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
- 11 -
Textziffer A.4. Buchstabe G)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Straßenverkehrsrecht<br />
Hinweis<br />
Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />
Textziffer A.4. Buchstabe H)<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Staatliches Gesundheitsamt<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.4. Buchstabe I)<br />
Landkreis Miltenberg<br />
Kreisbrandrat<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.5.<br />
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.6.<br />
Bayerischer Bauernverband<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.6.<br />
Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Miltenberg<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.8.<br />
Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME)<br />
- 12 -
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.9.<br />
E.ON Bayern AG<br />
Netzcenter Marktheidenfeld<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.10.<br />
Deutsche Telekom Technik GmbH<br />
Niederlassung Würzburg<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer A.11.<br />
Sonstiges<br />
Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme<br />
abgegeben, in ihren Stellungnahmen aber keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht:<br />
Staatliches Bauamt Aschaffenburg<br />
Vermessungsamt Aschaffenburg – Außenstelle Klingenberg a. Main<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Außenstelle Miltenberg<br />
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg<br />
E.ON Netz GmbH – Betriebszentrum Bamberg<br />
Hinweis<br />
Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />
Textziffer A.12.<br />
Sonstiges<br />
Die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme<br />
abgegeben:<br />
Freiwillige Feuerwehr Hobbach - Kommandant<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Außenstelle Bamberg<br />
Handwerkskammer für Unterfranken<br />
Kreishandwerkerschaft Miltenberg<br />
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. – Kreisgruppe Miltenberg<br />
Markt <strong>Eschau</strong> - Bauhof<br />
Hinweis<br />
Eine Stellungnahme ist nicht veranlasst.<br />
- 13 -
Textziffer B.<br />
Textziffer B.1.<br />
Peter und Margot Amrhein, Olitta und Rudolf Herrmann, Uwe und Silke Schließmann, Bruno und<br />
Erika Zimmermann, Manfred Zimmermann<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer B.2.<br />
Hendrik und Heike Brettschneider, Matthias Spielmann, Oskar, Susanne und Brigitte Spielmann,<br />
Sigrun Zimmermann, Stefan Zimmermann<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer B.3.<br />
Jürgen Elter<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
Textziffer B.4.<br />
Friedbert Brand, Detlef und Irmgard Hein, Ingrid Heinrich, Hermann Roth, Rosa Roth, Frank<br />
Schmitz, Peter Staudter, Karin Staudter und Sabrina Staudter<br />
Billigung ohne textliche Änderungen oder Ergänzungen<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
b) Billigung der aktualisierten Planung<br />
Herr Peter Matthiesen, Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, stellt dem Marktgemeinderat die<br />
aktualisierte Planung zur Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />
Gewerbegebietes „Am Dillhof“ vor.<br />
Auf die Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 14.01.2013 i.d.F. vom 03.06.2013) wird hingewiesen.<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat billigt die von der Planergruppe HTWW, Aschaffenburg, ausgearbeitete<br />
Planung (Plan-Entwurf mit Begründung vom 14.01.2013 i.d.F. vom 03.06.2013) zur Änderung des<br />
gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Dillhof“.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen<br />
- 14 -
c) Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Beschluss<br />
Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2<br />
BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen<br />
07. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder<br />
a) Staatsstraße St 2308<br />
Solarbeleuchtung Bushaltestellen Unteraulenbach<br />
1. Bürgermeister Michael Günther teilt auf Anfrage von 3. Bürgermeister Manfred Zimmermann<br />
mit, dass sein Vorschlag, die auf der freien Strecke der Staatsstraße St 2308 zwischen den Ortsteilen<br />
Sommerau und Hobbach liegenden Bushaltestellen „Unteraulenbach“ zu beleuchten (Solarleuchten),<br />
um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, von der Marktverwaltung bislang noch nicht<br />
geprüft wurde.<br />
b) „Norma“-Lebensmittelmarkt<br />
Brandschutz<br />
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Stenger ist der Auffassung, dass der Brandschutz des „Norma“-<br />
Lebensmittelmarktes im „Elsava“-Center <strong>Eschau</strong> nicht gewährleistet sei und deshalb die aktuelle<br />
brandschutztechnische Situation bauaufsichtlich überprüft werden sollte.<br />
1. Bürgermeister Michael Günther erklärt hierzu, dass für den „Norma“-Lebensmittelmarkt im<br />
„Elsava“-Center <strong>Eschau</strong>, im Gegensatz zu dem geplanten Lebensmittelmarkt „Die Untern Wiesen“,<br />
eine bestandskräftige Baugenehmigung, in der auch die brandschutzrechtliche Thematik geregelt<br />
sei, vorliege; er sehe deshalb keine Veranlassung und Notwendigkeit, eine bauaufsichtliche<br />
Prüfung zu veranlassen.<br />
c) Kreisstraße MIL 26<br />
Verkehrssituation Fußgängerüberweg Ortsausgang <strong>Eschau</strong> Richtung Wildensee<br />
Marktgemeinderat Stefan Stenger bittet 1. Bürgermeister Michael Günther dem Marktgemeinderat<br />
die von ihm avisierte Stellungnahme des Landkreises Miltenberg zur Verbesserung der Verkehrssituation<br />
im Bereich der Kreisstraße MIL 26 auf Höhe des Fußgängerüberweges Ortsausgang<br />
<strong>Eschau</strong> Richtung Wildensee vorzulegen.<br />
d) Freiwillige Feuerwehren im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Einsatzstatistik / Einsatzberichte<br />
Marktgemeinderat Mathias Breitenbach bittet 1. Bürgermeister Michael Günther dem Marktgemeinderat<br />
eine Übersicht über die Einsätze (Einsatzstatistik und Einsatzberichte) der Freiwilligen<br />
Feuerwehren im Markt <strong>Eschau</strong> sowie die Art und Anzahl der von der Marktverwaltung<br />
nach der gemeindlichen Satzung abgerechneten Einsätze und der insgesamt abgerechneten Aufwendungs-<br />
und Kostenersätze vorzulegen.<br />
- 15 -
e) Dorferneuerung im Markt <strong>Eschau</strong><br />
Wahl / Bildung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />
1. Bürgermeister Michael Günther teilt auf Anfrage von Marktgemeinderätin Alexandra Frieß mit,<br />
dass die Marktverwaltung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken am 29.05.2013 die<br />
Wahlvorschlagsliste für die Wahl / Bildung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft vorgelegt<br />
hat.<br />
f) St.-Michael-Straße<br />
Mauereinbruch<br />
Marktgemeinderat Otto Ackermann teilt mit, dass in der St.-Michael-Straße die Mauer<br />
eingebrochen bzw. die Böschung eingestürzt sei.<br />
1. Bürgermeister Michael Günther erklärt hierzu, der Sachverhalt sei bekannt. Der gemeindliche<br />
Bauhof habe bereits entsprechende Sicherungsmaßnahmen veranlasst.<br />
<strong>Eschau</strong>, den 17.06.2013<br />
Michael Günther Theresa Schmitt Walter Wölfelschneider<br />
1. Bürgermeister Schriftführerin Schriftführer<br />
- 16 -