15.01.2014 Aufrufe

Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim

Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim

Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Kriterienkatalog zur Windstandortanalyse<br />

Um den zahlreichen Ansprüchen der beteiligten Kommunen und Belangen gerecht zu werden, wurde<br />

ein gemeinsamer Kriterienkatalog (Regelwerk) entwickelt, nach dem potenzielle Flächen für die Nutzung<br />

der Windenergie identifi ziert werden können. Die Klärung der Raumverträglichkeit der theoretisch<br />

geeigneten Flächen erfolgt anhand der vorab defi nierten Kriterien. Dabei unterscheidet man zwischen<br />

sogenannten Ausschlusskriterien („harten“ Tabuzonen) und Rückstellkriterien („weichen“ Tabuzonen).<br />

Für die Errichtung von WEA gibt es allgemeine Ausschlusskriterien nach denen aus rechtlichen bzw.<br />

tatsächlichen Gründen eine Windkraftnutzung auszuschließen ist. Zusätzlich können die Gemeinden<br />

weitergehende Ausschluss- und Rückstellkriterien (Abwägungskriterien) nach ihren städtebaulichen<br />

Vorstellungen festlegen.<br />

Der folgende Kriterienkatalog wurde gemeinsam mit den Gemeindevertretern aus den Abstandsempfehlungen<br />

Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel 3 -<br />

des<br />

Flächenpotenzialanalyse<br />

Winderlasses der Landesregierung (Stand: 09.05.2012) sowie des Regionalverbands<br />

Heilbronn-Franken (Stand: 04.2012) entwickelt und vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

am 16.10.2012 beschlossen.<br />

Folgende Kriterien wurden festgelegt:<br />

3.1.1 Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />

Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />

Nutzungsrestiktionen<br />

3.1.1.1 Nutzungsrestriktionen<br />

Kriterium<br />

Abstände zu Siedlungen<br />

(Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen bestehend und geplant)<br />

Abstände zu Siedlungen (zu Wohnbauflächen) im Außenbereich, zu<br />

Aussiedlerhöfe und Wohnplätze<br />

Abstände zu gewerblichen Bauflächen (bestehend und geplant)<br />

Schutzbedürftige Gemeinbedarfseinrichtungen (Krankenhäuser,<br />

Pflegeeinrichtungen), Wohnbauflächen (inkl. Schulen/ Kindergärten)<br />

Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen mit Schutzanspruch<br />

(Campingplätze/Wochenend-, Ferien-hausgebiet Willinger Tal und<br />

Wocheendhausgebiet Mergelter)<br />

Grünflächen und Erholungseinrichtungen mit Schutzansprüchen<br />

(Friedhöfen, Kleingärten, Parkanlagen/ <strong>Bad</strong>esee, Golfplatz)<br />

Grünflächen ohne Schutzansprüche (allg. Grünflächen, Erholungsfunktionsflächen<br />

u. Freizeitanlagen (z.B. Sportplätze))<br />

Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen ohne Schutzanspruch<br />

(Schießplatz, Holzlagerplatz)<br />

Fließgewässer 1. Ordnung<br />

Fließgewässer 2. Ordnung<br />

Wald mit ökologischen Schutzfunktionen (Bann- und Schonwald)<br />

Abstand<br />

950m<br />

950m<br />

300m<br />

950m<br />

950m<br />

300m<br />

300m<br />

Einzelfallprüfung<br />

50m zur Uferkante<br />

10m zur Uferkante<br />

200m<br />

Seite 10 von 26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!