Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim
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Vereinbarte<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Igersheim<br />
Assamstadt<br />
Begründung zum<br />
Teilflächennutzungsplan<br />
„<strong>Konzentrationszonen</strong> für<br />
<strong>Windkraftanlagen</strong>“<br />
Main-Tauber-Kreis<br />
Stand: 08. Februar 2013
Inhalt<br />
Allgemeines ____________________________________________________________________3<br />
Anlass der Planung ____________________________________________________________________ 3<br />
Verbindlicher Flächennutzungsplan ________________________________________________________ 3<br />
Planungsgebiet _______________________________________________________________________ 4<br />
Übergeordnete Landes- und Regionalplanung _________________________________________5<br />
Verfahrensvermerke _____________________________________________________________6<br />
Beschreibung der Änderungen im Detail ______________________________________________7<br />
Inhalte des Teilfl ächennutzungsplanes „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ im Überblick _______ 7<br />
Flächenpotenzialanalyse Windkraft __________________________________________________8<br />
Allgemeines __________________________________________________________________________ 8<br />
Aktuelle Situation ______________________________________________________________________ 8<br />
Vorgehensweise _______________________________________________________________________ 9<br />
Kriterienkatalog zur Windstandortanalyse __________________________________________________ 10<br />
Diskussion der Windpotenzialfl ächen _____________________________________________________ 14<br />
Ergebnis der Windstandortanalyse _______________________________________________________ 15<br />
Ausweisung von vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> __________________________16<br />
Konzentrationszone 1 _________________________________________________________________ 17<br />
Konzentrationszone 2 _________________________________________________________________ 18<br />
Konzentrationszone 3 _________________________________________________________________ 19<br />
Konzentrationszone 4 _________________________________________________________________ 20<br />
Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle _________________________________21<br />
Artenschutzrechtliche Belange ____________________________________________________21<br />
Denkmalschutz ________________________________________________________________21<br />
Abwägung und Begründung ______________________________________________________22<br />
Gewähltes Abstandsszenario ____________________________________________________________ 22<br />
Höhenbeschränkung von <strong>Windkraftanlagen</strong> ________________________________________________ 24<br />
Eingriffsregelung _____________________________________________________________________ 24<br />
Abwägung und Begründung zu den Einzelanlagen ___________________________________________ 24<br />
Abwägung und Begründung zu den <strong>Konzentrationszonen</strong> _____________________________________ 25<br />
Anlage - Kartenwerk ____________________________________________________________26<br />
Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 15.000 ________________________________________________ 26<br />
Anlage zur Begründung ________________________________________________________________ 26
Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Allgemeines<br />
Anlass der Planung<br />
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 18.01.2012 beschlossen, eine Standortanalyse zur Ermittlung von Potenzialfl ächen<br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong> mit dem Ziel in Auftrag gegeben, im Zuge der laufenden 8. Änderung des FNP<br />
auch <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auszuweisen. Mit Beschluss vom 16.10.2012 hat der<br />
Gemeinsame Ausschuss diesen Beschluss dahingehend ergänzt, einen sachlichen Teilfl ächennutzungsplan<br />
„<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ nach § 5 Abs.2b BauGB aufzustellen. Positive<br />
Standortzuweisungen an einer oder mehreren Stellen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft haben<br />
zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten wird. Entgegen den<br />
übrigen Darstellungen von Baufl ächen im Flächennutzungsplan entwickelt die Festlegung von <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong> gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung. Aus<br />
Gründen der Rechtssicherheit wird die Festlegung der <strong>Konzentrationszonen</strong> deshalb in einem gesonderter<br />
Teilfl ächennutzungsplan getroffen.<br />
Anlass für die Aufstellung des Teilfl ächennutzungsplans der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> ist die Änderung des<br />
Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012 und die damit verbundene Zuständigkeitsregelung. Danach<br />
können nun Kommunen zusätzlich zu den regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong> im Flächennutzungsplan festlegen und damit eine Ausschlusswirkung<br />
für den übrigen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans erreichen.<br />
Verbindlicher Flächennutzungsplan<br />
■ Grundfassung - Genehmigt am 18. Oktober 1983<br />
■ „1. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 16. Oktober 1990<br />
■ „2. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 09. Juli 1992<br />
■ „3. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 24. März 1993<br />
■ „4. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 09. Februar 2000<br />
■ „5. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 28. Februar 2000<br />
■ „6. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 24. März 2006<br />
■ „7. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 06.Juni 2006<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Planungsgebiet<br />
Das Planungsgebiet umfasst die Gemeinden der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, Igersheim und Assamstadt :<br />
■ Gemeinde Assamstadt<br />
■ Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> mit den 13 Stadtteilen<br />
Althausen<br />
Dainbach<br />
Hachtel<br />
Löffelstelzen<br />
Neunkirchen<br />
Rot (mit Dörtel und Schönbühl)<br />
Wachbach<br />
Apfelbach<br />
Edelfi ngen<br />
Herbsthausen<br />
Markelsheim<br />
Rengershausen<br />
■ Gemeinde Igersheim mit den 9 Ortsteilen<br />
Bernsfelden<br />
Harthausen<br />
Neubronn<br />
Reckerstal<br />
Simmringen<br />
Bowiesen<br />
Holzbronn<br />
Neuses<br />
Reisfeld<br />
Stuppach (mit Lillstadt und Lustbrunn)<br />
Das Plangebiet grenzt an die Nachbargemeinden Lauda-Königshofen, Boxberg, Niederstetten, Weikersheim,<br />
Wittighausen (alle Main-Tauber-Kreis), Krautheim, Dörzbach, Mulfi ngen (alle Hohenlohekreis)<br />
sowie an VG Giebelstadt und VG Röttingen ( Landkreis Würzburg (Bayern)).<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Planwerk und Plangrundlage<br />
Der Teilfl ächennutzungsplan „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ besteht aus den folgenden<br />
Blättern mit Legende im Maßstab 1:15.000.<br />
■ Blatt Igersheim<br />
■ Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Blatt Igersheim<br />
Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Als Kartengrundlage dienen die Daten der `Automatisierten Liegenschaftskarte´ (ALK, Stand 2011) des<br />
Landesvermessungsamtes <strong>Bad</strong>en-Württemberg sowie die Digitialisierung des Flächennutzungsplanes<br />
der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim-Assamstadt) vom 15.11.2012. Der Flächennutzungsplan<br />
wurde mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) erstellt und liegt somit<br />
auch in digitaler Form vor.<br />
Dem Flächennutzungsplan ist entsprechend § 5 Abs.5 i.V. m § 2a BauGB die vorliegende Begründung<br />
beigefügt.<br />
Übergeordnete Landes- und Regionalplanung<br />
Die Änderung des Landesplanungsgesetzes <strong>Bad</strong>en-Württemberg und die Veröffentlichung des Windenergieerlasses<br />
<strong>Bad</strong>en-Württemberg zielen auf eine starke Rolle der Windenergie in der angestrebten<br />
Energiewende ab. Zum Januar 2013 wird den Städten und Gemeinden eine große Bedeutung bei der<br />
Steuerung von Windenergieanlagen zukommen, so dass die bisherige alleinige Verantwortung der Regionalplanung<br />
für die Steuerung der Windenergie nun sowohl auf die Regional- als auch auf die Kommunalplanung<br />
gestützt wird.<br />
Um die Energiewende voranzutreiben wurde am 09.05.2012 die Novellierung des Landesplanungsgesetzes<br />
durch den Landtag beschlossen, am 23.05.2012 trat diese Gesetzesänderung in Kraft und die<br />
bisherige „Schwarz-Weiß- Regelung wurde durch die „Grau- Weiß-Regelung“ abgelöst . Zum 01.01.2013<br />
wurden die aktuell gültigen Regionalpläne zur Nutzung der Windenergie in <strong>Bad</strong>en-Württemberg aufgehoben.<br />
Damit kann die Regionalplanung in Zukunft zwar Vorrangfl ächen ausweisen, jedoch führt dies<br />
nicht mehr zum Ausschluss von Windenergieanlagen im restlichen Außenbereich. Im Außenbereich<br />
bleiben WEA privilegiert. Dies ermöglicht Investoren einen Anspruch auf die Genehmigung von WEA,<br />
sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen (§ 35 Abs. 3 BauGB). Dem Wildwuchs an WEA<br />
kann lediglich auf der Ebene der kommunalen Flächennutzungsplanung entgegengesteuert werden, da<br />
die Kommunen nach §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Möglichkeit haben, <strong>Konzentrationszonen</strong> für WEA im<br />
Flächennutzungsplan darzustellen. Diese Darstellung hat das Gewicht eines öffentlichen Belangs,<br />
der einer WEA an anderer Stelle entgegensteht. Damit ist die erforderliche Ausschlusswirkung außerhalb<br />
der festgelegten Standortbereiche und die notwendige planerische Steuerung gegeben.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Verfahrensvermerke<br />
Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB<br />
beschlossen durch den Gemeinsamen Ausschuss am: 18.01.2012 und 16.10.2012<br />
Beschluss öffentlich bekannt gemacht für:<br />
• Assamstadt (amtl. Mitteilungsblatt „Assamstadt Aktuell“) am:<br />
• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (Amtsblätter, Tauber-Zeitung und Fränkische Nachrichten) am:<br />
• Igersheim (amtl. Mitteilungsblatt „Gemeindebote“) am:<br />
Frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB<br />
Offenlegung (Darlegung) vom: bis:<br />
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung für<br />
• Assamstadt am:<br />
• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am<br />
• Igersheim am:<br />
Öffentlich ausgelegt gemäß § 3 (2) BauGB mit Begründung in:<br />
• Assamstadt (nachrichtlich) vom: bis:<br />
• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> vom: bis:<br />
• Igersheim (nachrichtlich) vom: bis:<br />
Ortsübliche Bekanntmachung<br />
• Assamstadt am:<br />
• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am:<br />
• Igersheim am:<br />
Feststellungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB<br />
durch den Gemeinsamen Ausschuss<br />
am:<br />
Genehmigt gemäß § 6 (1) BauGB vom Regierungspräsidium<br />
Stuttgart mit Erlass Nr.<br />
FLN.Pl. VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
vom:<br />
Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht gemäß § 6 (5) BauGB für:<br />
• Assamstadt am:<br />
• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am:<br />
• Igersheim am:<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Beschreibung der Änderungen im Detail<br />
Inhalte des Teilflächennutzungsplanes „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“<br />
im Überblick<br />
Folgende Liste gibt eine Übersicht über die <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> der Teilfortschreibung<br />
des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
- Igersheim - Assamstadt) :<br />
Nr. Gemarkung Inhalt<br />
1 Apfelbach/<br />
Dörtel<br />
2 Althausen/<br />
Dainbach<br />
Ausweisung der Konzentrationszone `Südlich von Apfelbach´ für<br />
<strong>Windkraftanlagen</strong><br />
Ausweisung der Konzentrationszone `Westlich von Althausen´ für<br />
<strong>Windkraftanlagen</strong><br />
3 Apfelbach Ausweisung der Konzentrationszone `Südöstlich von Apfelbach´<br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
4 Igersheim/<br />
Neuses<br />
Ausweisung der Konzentrationszone `Südlich von Harthausen´ für<br />
<strong>Windkraftanlagen</strong><br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Flächenpotenzialanalyse Windkraft<br />
Allgemeines<br />
Schon seit Anfang der 90er Jahre konnte die Windenergienutzung einen stetigen Zuwachs für sich<br />
verbuchen, was durch die Novellierung des Baugesetzbuches 1997 verstärkt wurde, da nun Windenergieanlagen<br />
im Außenbereich einen Privilegierungscharakter erhielten.<br />
Die Windenergie ist im Vergleich zu anderen Formen der Erneuerbaren Energien extrem ertragreich,<br />
wirtschaftlich und beansprucht dabei nur eine sehr geringe Fläche. Abgesehen von der Fundamentfl<br />
äche kann das gesamte Gebiet um <strong>Windkraftanlagen</strong> weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt<br />
werden. Ganz entscheidend spielt bei der Windkraft die Standortwahl die entscheidende Rolle. Der<br />
Stromertrag steigt mit der dritten Potenz zur Windgeschwindigkeit, d.h. doppelte Windgeschwindigkeit<br />
liefert 8-fache Energie, dreifache Windgeschwindigkeit 27-fache Energie. Diese Fakten machen deutlich,<br />
welch großes Gewicht einem windhöfi gen Standort zukommt. Allerdings dürfen auch Immissionsschutzrechtliche<br />
sowie natur- und landschaftsschutzfachliche Belange nicht vernachlässigt werden.<br />
Aktuelle Situation<br />
Die Änderung des Landesplanungsgesetzes <strong>Bad</strong>en-Württemberg zielt auf eine starke Rolle der Windenergie<br />
in der angestrebten Energiewende ab. Zum Januar 2013 wird den Städten und Gemeinden<br />
eine große Bedeutung bei der Steuerung von Windenergieanlagen zukommen, so dass die bisherige<br />
alleinige Verantwortung der Regionalplanung für die Steuerung der Windenergie zukünftig sowohl auf<br />
die Regional- als auch auf die Kommunalplanung gestützt wird.<br />
Um dem Schreckensszenario einer verspargelten Landschaft zu entkommen, besitzen die Kommunen<br />
die Möglichkeit aktiv im Sinne des § 5 BauGB i.V.m. § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB die Zulässigkeit<br />
von <strong>Windkraftanlagen</strong> im Außenbereich zu steuern. Über die positive Ausweisung von Standorten im<br />
Flächennutzungsplan wird eine Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete erreicht. Voraussetzung<br />
dafür ist ein schlüssiges Gesamtkonzept über das komplette Gebiet mit dem Ziel, die sinnvollsten und<br />
verträglichsten Standorte zu ermitteln.<br />
Die Verwaltungsgemeinschaft stellt sich ihrer Verantwortung und möchte durch ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />
verträgliche und wirtschaftlich sinnvolle <strong>Konzentrationszonen</strong> für die Windenergienutzung<br />
in ihrem Flächennutzungsplan darstellen, um der Windenergie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />
substanziell Raum zu schaffen.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Vorgehensweise<br />
Der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Konzentrationsfl ächen für Windenergiestandorte im Rahmen<br />
der Flächennutzungsplanung muss laut aktueller Rechtsprechung auf einem schlüssigen Plankonzept<br />
für die Ausweisung von <strong>Konzentrationszonen</strong> über das gesamte Plangebiet hinweg basieren. Der<br />
Windenergienutzung muss im Plangebiet in „substanzieller Weise Raum geschaffen“ werden.<br />
In der Begründung und Abwägung der einzelnen Windpotenzialfl ächen ist darzustellen, welche Zielsetzungen<br />
und Kriterien für die Abgrenzung der <strong>Konzentrationszonen</strong> maßgebend sind. Damit einhergehend<br />
müssen für die Ausschlusswirkung Gründe für die Freihaltung des restlichen Planungsgebietes<br />
angeführt werden.<br />
Ein schlüssiges Gesamtkonzept liegt nur dann vor, wenn die als abwägungserheblich zu erkennenden<br />
Belange vollständig ermittelt sind. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde auf Basis der<br />
Daten zur Flächennutzung, zu Naturschutzgebietsausweisungen und zur Windhöffi gkeit eine Flächenpotenzialanalyse<br />
zur Ausweisung von möglichen Standorten sowie die Abwägung und Bewertung der<br />
Flächen im Planungsraum unter den Gemeinden vorgenommen.<br />
Diese Flächenpotenzialanalyse zur Ausweisung von Konzentrationsfl ächen für Windenergiestandorte<br />
ist als Anhang beigelegt.<br />
Seite 9 von 26
Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Kriterienkatalog zur Windstandortanalyse<br />
Um den zahlreichen Ansprüchen der beteiligten Kommunen und Belangen gerecht zu werden, wurde<br />
ein gemeinsamer Kriterienkatalog (Regelwerk) entwickelt, nach dem potenzielle Flächen für die Nutzung<br />
der Windenergie identifi ziert werden können. Die Klärung der Raumverträglichkeit der theoretisch<br />
geeigneten Flächen erfolgt anhand der vorab defi nierten Kriterien. Dabei unterscheidet man zwischen<br />
sogenannten Ausschlusskriterien („harten“ Tabuzonen) und Rückstellkriterien („weichen“ Tabuzonen).<br />
Für die Errichtung von WEA gibt es allgemeine Ausschlusskriterien nach denen aus rechtlichen bzw.<br />
tatsächlichen Gründen eine Windkraftnutzung auszuschließen ist. Zusätzlich können die Gemeinden<br />
weitergehende Ausschluss- und Rückstellkriterien (Abwägungskriterien) nach ihren städtebaulichen<br />
Vorstellungen festlegen.<br />
Der folgende Kriterienkatalog wurde gemeinsam mit den Gemeindevertretern aus den Abstandsempfehlungen<br />
Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel 3 -<br />
des<br />
Flächenpotenzialanalyse<br />
Winderlasses der Landesregierung (Stand: 09.05.2012) sowie des Regionalverbands<br />
Heilbronn-Franken (Stand: 04.2012) entwickelt und vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />
am 16.10.2012 beschlossen.<br />
Folgende Kriterien wurden festgelegt:<br />
3.1.1 Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />
Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />
Nutzungsrestiktionen<br />
3.1.1.1 Nutzungsrestriktionen<br />
Kriterium<br />
Abstände zu Siedlungen<br />
(Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen bestehend und geplant)<br />
Abstände zu Siedlungen (zu Wohnbauflächen) im Außenbereich, zu<br />
Aussiedlerhöfe und Wohnplätze<br />
Abstände zu gewerblichen Bauflächen (bestehend und geplant)<br />
Schutzbedürftige Gemeinbedarfseinrichtungen (Krankenhäuser,<br />
Pflegeeinrichtungen), Wohnbauflächen (inkl. Schulen/ Kindergärten)<br />
Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen mit Schutzanspruch<br />
(Campingplätze/Wochenend-, Ferien-hausgebiet Willinger Tal und<br />
Wocheendhausgebiet Mergelter)<br />
Grünflächen und Erholungseinrichtungen mit Schutzansprüchen<br />
(Friedhöfen, Kleingärten, Parkanlagen/ <strong>Bad</strong>esee, Golfplatz)<br />
Grünflächen ohne Schutzansprüche (allg. Grünflächen, Erholungsfunktionsflächen<br />
u. Freizeitanlagen (z.B. Sportplätze))<br />
Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen ohne Schutzanspruch<br />
(Schießplatz, Holzlagerplatz)<br />
Fließgewässer 1. Ordnung<br />
Fließgewässer 2. Ordnung<br />
Wald mit ökologischen Schutzfunktionen (Bann- und Schonwald)<br />
Abstand<br />
950m<br />
950m<br />
300m<br />
950m<br />
950m<br />
300m<br />
300m<br />
Einzelfallprüfung<br />
50m zur Uferkante<br />
10m zur Uferkante<br />
200m<br />
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Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel 3 - Flächenpotenzialanalyse<br />
Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Begründung Kapitel<br />
Standortanalyse<br />
3 - Flächenpotenzialanalyse<br />
zum Teilfl<br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
ächennutzungsplan<br />
für<br />
Windkraft<br />
die Verwaltungsgemeinschaft<br />
der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel - Flächenpotenzialanalyse<br />
3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />
Kriterium<br />
3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />
Naturschutzbelange<br />
3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />
Kriterium<br />
Naturschutzgebiete<br />
Kriterium<br />
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />
Naturschutzgebiete<br />
Naturschutzgebiete<br />
Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan)<br />
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />
Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />
Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan)<br />
Flächenhafte Vorranggebiete Naturdenkmale für Naturschutz > 5 und ha Landschaftspflege (Regionalplan)<br />
Flächenhafte Naturdenkmale > 5 ha<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
Flächenhafte Naturdenkmale > 5 ha<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
FFH-Gebiete (Schutzgebiete mit europäischem Stellenwert, einschließlich<br />
EU-Vogelschutzgebiete<br />
Gebiete aus Nachmeldeverfahren)<br />
FFH-Gebiete (Schutzgebiete mit europäischem Stellenwert, einschließlich<br />
§§32 FFH-Gebiete NatSchG<br />
Gebiete<br />
(Schutzgebiete & §30<br />
aus<br />
BNatSchG<br />
Nachmeldeverfahren)<br />
mit europäischem geschützte Biotope Stellenwert, (Offenlandbiotopeschließlich<br />
>5ha Gebiete aus Nachmeldeverfahren)<br />
ein-<br />
§§32 NatSchG & §30 BNatSchG geschützte Biotope (Offenlandbiotope)<br />
Wasserschutzgebiete §§32<br />
>5ha<br />
NatSchG & §30 BNatSchG Zone I geschützte Biotope (Offenlandbiotope)<br />
>5ha<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Zone I<br />
Wasserschutzgebiete Zone I<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Heilquellenschutzgebiet MGH, engere Schutzzone (I + II/A+B)<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Heilquellenschutzgebiet Brutplätze und Habitate streng MGH, engere geschützter Schutzzone und gefährdeter (I + II/A+B) Vogelund<br />
Heilquellenschutzgebiet Fledermausarten MGH, engere Schutzzone (I + II/A+B)<br />
Brutplätze und Habitate streng geschützter und gefährdeter Vogelund<br />
Brutplätze Fledermausarten und Habitate streng geschützter und gefährdeter Vogelund<br />
Fledermausarten<br />
3.1.1.3 Kulturgüter/Erholung<br />
Kulturgüter/Erholung<br />
3.1.1.3 Kriterium Kulturgüter/Erholung<br />
3.1.1.3 Kulturgüter/Erholung<br />
Kriterium Vorranggebiete für Erholung (Regionalplan)<br />
Kriterium<br />
Vorranggebiete Regionalbedeutsame für Erholung Kulturdenkmale (Regionalplan)<br />
Vorranggebiete für Erholung (Regionalplan)<br />
Regionalbedeutsame Kulturdenkmale<br />
Regionalbedeutsame Kulturdenkmale<br />
Versorgung/Infrastruktur<br />
3.1.1.4 / Infrastruktur<br />
3.1.1.4 Kriterium Versorgung / Infrastruktur<br />
3.1.1.4 Versorgung / Infrastruktur<br />
Kriterium Klassifizierte Straßen (Bundesautobahn/Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen) Kriterium Bestand & Planung<br />
Klassifizierte Straßen (Bundesautobahn/Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen) Eisenbahnstrecke<br />
Klassifizierte Bestand Straßen & (Bundesautobahn/Bundes-, Planung<br />
Landes- und<br />
Kreisstraßen) Bestand & Planung<br />
Eisenbahnstrecke<br />
Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />
Eisenbahnstrecke<br />
Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />
Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />
Richtfunkstrecken<br />
Richtfunkstrecken<br />
Richtfunkstrecken<br />
Abstand<br />
Abstand<br />
200m<br />
Abstand<br />
Flächenfreihaltung<br />
200m<br />
200m<br />
Flächenfreihaltung &<br />
Flächenfreihaltung<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung Flächenfreihaltung &<br />
Einzelfallprüfung<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung &<br />
Flächenfreihaltung<br />
&<br />
Einzelfallprüfung<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung &<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung &<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung<br />
&<br />
Einzelfallprüfung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung<br />
Flächenfreihaltung &<br />
artenspezifischer Flächenfreihaltung Abstand<br />
Flächenfreihaltung (falls Brutplätze bekannt & sind)<br />
artenspezifischer Flächenfreihaltung Abstand &<br />
(falls artenspezifischer Brutplätze bekannt Abstand sind)<br />
(falls Brutplätze bekannt sind)<br />
Abstand<br />
Abstand Flächenfreihaltung<br />
Abstand<br />
Flächenfreihaltung<br />
Einzelfallprüfung, ggf. Überprüfung<br />
Flächenfreihaltung von Sichtbeziehungen<br />
Einzelfallprüfung, ggf. Über-<br />
Einzelfallprüfung, von Sichtbeziehungen<br />
ggf. Überprüfung<br />
von Sichtbeziehungen<br />
Abstand<br />
Abstand 200m<br />
Abstand<br />
200m<br />
200m<br />
200m Einfacher Rotordurchmesser<br />
(130m), 200m Freihaltung des<br />
Einfacher Rotordurchmesser<br />
Schutzstreifen des Netzbetreibers<br />
(100m), Einzelfallprüfung<br />
(130m), Einfacher Freihaltung Rotordurchmesser des<br />
Schutzstreifen (130m), Freihaltung des Netzbetreibers<br />
Freihaltung Schutzstreifen (100m), der Einzelfallprüfung<br />
des Schutzzone Netzbetrei-<br />
des<br />
(100m) bers (100m), Einzelfallprüfung<br />
Freihaltung der Schutzzone<br />
(100m) Freihaltung der Schutzzone<br />
Seite 11 von 26<br />
(100m)<br />
Seite 9<br />
Seite 9<br />
Seite 9
Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Standortanalyse Standortanalyse für für <strong>Windkraftanlagen</strong> für für die die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel Kapitel 33 - - Flächenpotenzialanalyse<br />
3.1.2 Rückstellkriterien<br />
3.1.2 Rückstellkriterien<br />
(Abwägungskriterien)<br />
(Abwägungskriterien)<br />
Sonderbaufläche 3.1.2.1 Sonderfläche<br />
Bund /<br />
Bund<br />
Militärische // Militärische<br />
Fläche<br />
Fläche<br />
Beachtung der der militärischen Belange, Tiefflugzonen (lt. Besprechung mit Oberstleutnant Vogegel<br />
am am 23.01.2012 – Heeresfliegerregiment 30 in Niederstetten) und Radar (Radarstation<br />
`Gustav´ bei bei Löffelstelzen).<br />
Kriterium<br />
Radaranlage Lauda-Königshofen (Militär)<br />
Tiefflugzone<br />
Abstand<br />
5km darstellen (innere<br />
Schutzzone lt. Stellungnahme<br />
Luftwaffenführungskommando<br />
Köln-Wahn)<br />
1,5km<br />
Sonstige Rückstellkriterien<br />
3.1.2.2 Sonstige Rückstellkriterien<br />
Kriterium<br />
Wasserschutzgebiet, Zone II II<br />
Kultur- und und Bodendenkmale<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Modellflugplatz Apfelbach Apfelbach (mit (mit luftverkehrsrechtlicher Erlaubnis)<br />
Flurbereinigung<br />
Flurbereinigung<br />
Wildtierpark<br />
Wildtierpark<br />
<strong>Bad</strong><br />
<strong>Bad</strong><br />
<strong>Mergentheim</strong><br />
<strong>Mergentheim</strong><br />
Abstand<br />
Einzelfallprüfung,<br />
Flächenfreihaltung<br />
Einzelfallprüfung, um Zerstörung<br />
oder Beeinträchtigung zu<br />
verhindern<br />
Einzelfallprüfung<br />
Einzelfallprüfung ggf. Gutachteten<br />
Einzelfallprüfung<br />
Einzelfallprüfung<br />
Einzelfallprüfung<br />
Seite 12 von 26<br />
Seite 10<br />
Seite 10
Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel 3 - Flächenpotenzialanalyse<br />
Planerische Ausschlusskriterien - Windatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
3.3 Planerische Ausschlusskriterien – Windatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />
Die Untersuchung der potenziell geeigneten Flächen für die Windkraftnutzung hinsichtlich der<br />
Windhöffigkeit erfolgt auf Grundlage des Windatlasses <strong>Bad</strong>en-Württemberg des TÜV Süd.<br />
Als Datengrundlage zur Erstellung der Windpotenzialkarten dienten Daten der LUBW, von Betreibern<br />
von <strong>Windkraftanlagen</strong> und Windmessungen sowie vom Deutschen Wetterdienst<br />
(DWD).<br />
Die Windgeschwindigkeitsdaten des Windatlasses wurden in einem 50m x 50m Raster berechnet.<br />
Sie stellt der Regional- und Bauleitplanung eine hinreichend genaue Datengrundlage<br />
für die Standortausweisung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Es ist zu berücksichtigen,<br />
dass es sich um über die Fläche interpolierte Geschwindigkeitswerte handelt und nicht<br />
jeder einzelne Punkt exakt durch Messdaten beschrieben wurde. Aufgrund dessen können<br />
kleinräumige Einflüsse nur teilweise berücksichtigt werden. Die Unsicherheiten der mittleren<br />
Jahreswindgeschwindigkeiten des Windatlasses betragen in einer Höhe von 100m +/- 0,2 bis<br />
0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an Windenergieanlagen befinden sich dabei an<br />
der oberen Bandbreite.<br />
Zur Berücksichtigung aktueller Anlagenhöhen von Windenergieanlagen erfolgt die Betrachtung<br />
der Windverhältnisse in 140m über Grund. Da nur eine Ausweisung von wirtschaftlich<br />
tatsächlich nutzbaren Flächen sinnvoll ist, werden Flächen mit einer durchschnittlichen jährlichen<br />
Windgeschwindigkeit von mindestens 5,25 m/s in 100m über Grund bzw. 5,5 m/s in<br />
140m über Grund empfohlen. Zudem wird eine Mindestgröße für <strong>Konzentrationszonen</strong> (mindestens<br />
drei WEA) von 20ha befürwortet.<br />
Nach den zweidimensionalen Flächenrestriktionen des Kriterienkatalogs werden potenzielle<br />
<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auf die Windhöffigkeit sowie auf die Mindestgröße<br />
des Standortes hin untersucht.<br />
Kriterium<br />
Mindestwindhöffigkeit<br />
Mindeststandortgröße (bzw. Dimensionierung)<br />
Einflussfaktoren: Konzentrationsansatz, Turbulenzabstand,<br />
Anlagenentwicklung & Repowering<br />
Rentabilitätsgrenze empfohlen: durchschnittliche<br />
Jahreswindgeschwindigkeit ab 5,5 m/s in 140m<br />
Höhe über Grund<br />
≥ 20ha (Standort für mind. drei WEAs als Konzentrationszone)<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Diskussion der Windpotenzialflächen<br />
Basierend auf dem angeführten Kriterienkatalog wurden für das Plangebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt die Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> durchgeführt.<br />
Ergebniszusammenstellung Die Bewertung der Standortanalyse<br />
Flächen erfolgt nach der verfügbaren Flächengröße, Windgeschwindigkeit<br />
Basierend auf dem angeführten Regelwerk wurden für das Plangebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>-Igersheim-Assamstadt die Standortanalyse<br />
für <strong>Windkraftanlagen</strong> durchgeführt. Die Bewertung der Flächen erfolgt nach der verfügbaren Flächengröße, Windgeschwindigkeit sowie die Eignung in Ab-<br />
sowie die Eignung in Abhängigkeit der Rückstellkriterien. Die folgende Übersicht zeigt alle potenziellen<br />
Windfl ächen ab 20ha mit mindestens drei Anlagen.<br />
hängigkeit der Rückstellkriterien. Die folgende Übersicht zeigt alle potenziellen Windflächen ab 20ha mit mindestens drei Anlagen.<br />
Beschreibung Flächengröße (ha) Höhe ü. NN Windgeschwindigkeit<br />
Windatlas in<br />
140m ü. Gelände<br />
Anzahl möglicher<br />
Anlagen<br />
Bemerkung<br />
Bezug zu Windvorrangflächen<br />
Regionalverband<br />
Heilbronn Franken<br />
(Stand 04/12)<br />
Empfehlung<br />
Südlich von Apfelbach<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
163ha<br />
(150ha + 13ha)<br />
390 5,5 bis 6,5m/s 6 bis 8 Wald<br />
Randlich grenzt<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
an (Oberes<br />
Lochbachtal mit<br />
Apfelhof)<br />
Fläche 54_TBB<br />
238,8ha<br />
(teilw. Überlappung)<br />
empfohlen<br />
sehr gute<br />
Windhöffigkeit<br />
Westlich von Althausen,<br />
an Gemeindegrenze<br />
zu<br />
Boxberg<br />
140ha 370 5,5 bis 6,25m/s 5 bis 7 Wald Fläche 48_TBB<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />
Kapitel 4 - Ergebniszusammenstellung Standortanalyse<br />
1.246,9ha<br />
(geringe Überlappung;<br />
zusammen<br />
mit Boxberg,<br />
Assamstadt, Krautheim)<br />
empfohlen<br />
auf Boxberger<br />
Gemarkung weitere<br />
Eignungsflächen<br />
Südöstlich von<br />
Apfelbach, an Gemeindegrenze<br />
zu<br />
Beschreibung Flächengröße (ha) Höhe ü. NN Windgeschwindigkeit<br />
Windatlas in<br />
Niederstetten<br />
140m ü. Gelände<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Südlich von Harthausen,<br />
Nord-<br />
/Westlich von<br />
Neuses<br />
110ha 380 5,75 bis 6,25m/s 4 bis 7 Modellflugplatz<br />
Anzahl möglicher<br />
Anlagen<br />
Nähe Bemerkung FFH- Gebiet<br />
Taubergrund (artenreiche<br />
Laubwälder)<br />
37ha 360 5,5 bis 6,25m/s 3 bis 4 Innerhalb des 5km<br />
Radius der Radaranlage,<br />
Vollständig<br />
im Wald<br />
Fläche 55_TBB<br />
empfohlen<br />
87,6ha Bezug zu Windvorrangflächen<br />
Überlappung;<br />
Empfehlung<br />
(teilw.<br />
zusammen Regionalplan mit Niederstetten)<br />
Heilbronn Franken<br />
--- bedingt empfohlen,<br />
nur wenige<br />
9<br />
Anlagen realisierbar<br />
Igersheim<br />
Südlich von<br />
Lillstadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Beachtung Biotope<br />
und Altholz im<br />
Eichwald<br />
25ha 370 5,5 bis 6,25m/s 1 bis 2 Beachtung Waldrandbiotop<br />
und Naturdenkmal<br />
(Birnbaum)<br />
Fläche 52_TBB<br />
126,4ha<br />
(teilw. Überlappung;<br />
Tiefflugzone unberücksichtigt)<br />
bedingt empfohlen,<br />
nur wenige<br />
Anlagen realisierbar<br />
Südwestlich von<br />
Harthausen, Östlich<br />
von Holzbronn<br />
Igersheim<br />
23ha 350 5,5 bis 5,75m/s 2 bis 3 Innerhalb des 5km<br />
Radius der Radaranlage,<br />
Vollständig<br />
im Wald<br />
--- bedingt empfohlen,<br />
nur wenige<br />
Anlagen realisierbar<br />
Südwestlich von<br />
Dainbach, an Gemeindegrenze<br />
zu<br />
Boxberg<br />
20ha 370 5,75 bis 6,25m/s 1 --- nicht empfohlen,<br />
Einzelanlage<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Ergebnis der Windstandortanalyse<br />
Aufgrund der Fülle der zu berücksichtigenden Restriktionen erscheint es sinnvoll, diese nach Themen<br />
aufgeteilt in verschiedenen Einzelkarten darzustellen. In einer Ergebniskarte wurden dann alle Einzelkarten<br />
zusammengeführt die die Ergebnisfl ächen (Positivfl ächen) darstellt. Die Windpotenzialanalyse<br />
ist als Anhang zur Begründung mit folgenden Themenkarten enthalten:<br />
■ Detailkarte - NutzungsrestriktionenDarstellung<br />
aller Abstände zu Siedlungen (Wohnbaufl ächen, gemischte Baufl ächen im Innen- und Außenbereich,<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen, Sonderbaufl ächen), Grünfl ächen, Gewerbe, Bann-und Schonwald<br />
und Fließgewässer.<br />
■ Detailkarte - Naturschutzbelange<br />
Darstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien der Naturschutzbelange. Zu diesen zählen<br />
geschützte §32 NatSchG Biotope, FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete, Grünzäsur bzw.<br />
Grünzug, Wasserschutzgebiete (Zone I, II), Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete<br />
(Quant. Schutzzone A, B undqualitat.Schutzzone I, II), fl ächenhafte Naturdenkmale sowie Landschafts-<br />
und Naturschutzgebiete.<br />
■ Detailkarte - Versorgung / Infrastruktur und Militär<br />
Darstellung der militärischen Belange (Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen, Tieffl ugzone der<br />
Heeresfl ieger Niederstetten) als auch der Verkehrsinfrastruktur (klassifi zierte Straßen, Eisenbahn)<br />
und Versorgung (Freileitungen, Richtfunktrassen soweit bekannt).<br />
■ Detailkarte – Windgeschwindigkeiten in 140m ü. Grund<br />
Darstellung der Windgeschwindigkeiten in 140m ü. Grund (Quelle: Umweltministerium Ba-Wü,<br />
TÜV Süd)<br />
■ Ergebniskarte - Potenzialfl ächen Windenergie<br />
Darstellung aller geeigneten Windpotenzialfl ächen (Positivfl ächen) verschnitten mit der Windgeschwindigkeiten<br />
in 140m über Grund ab 5,5 m/s und einer Mindestgröße der Eignungsfl ächen<br />
von ≥20ha. Als Zusatzinformation sind die vorgeschlagenen Windpotenzialfl ächen im Rahmen der<br />
Teilfortschreibung Windenergie zum Regionalplan 2020 der Region Heilbronn-Franken durch den<br />
Regionalverband (Stand: 04/2012), die Potenzialfl ächen mit einer Mindestgröße von 15ha bis<br />
20ha sowie die militärischen Belange (Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen, Tieffl ugzone der<br />
Heeresfl ieger Niederstetten) dargestellt.<br />
Nach der Untersuchung des Plangebiets nach obigem Regelwerk mit Hilfe eines Geografi schen Informationssystems<br />
(GIS) konnten mehrere Ergebnisfl ächen gewonnen werden, die sich für die Ausweisung<br />
von <strong>Konzentrationszonen</strong> im Teilfl ächennutzungsplan eignen. Nachdem die Ergebnisse in den<br />
Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden vorberaten und diskutiert wurden, beschloss der Gemeinsame<br />
Ausschuss am 16.10.2012, welche Windpotenzialfl ächen im Teilfl ächennutzungsplan ausgewiesen<br />
werden sollen.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Ausweisung von vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
Unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien der Windstandortanalyse resultierten sieben <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
mit einer Mindestgröße von 20ha.<br />
Die Ergebnisfl ächen 5-7 wurden nur bedingt empfohlen, da aufgrund der geringen Flächengrößen nur<br />
die Realisierung weniger Anlagen möglich wäre. Bei der Fläche 6 sprechen aufgrund der Nähe zur<br />
Radarstation zudem militärische Belange gegen eine Genehmigungswahrscheinlichkeit.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte bekräftigte die Gemeinde Igersheim ihren Beschluss, nur die<br />
Ergebnisfl äche Nr. 4 südlich von Harthausen auszuweisen und auf die Ausweisung der Ergebnisfl äche<br />
Nr. 6 zu verzichten.<br />
Aufgrund der schon bestehenden Windräder an der B 290 und um eine räumliche Überlastung der<br />
Landschaft durch die Summationswirkung mit der Ergebnisfl äche Nr. 1 südlich von Apfelbach zu verhindern,<br />
sprach sich der Ortschaftsrat Wachbach gegen die Ausweisung der Ergebnisfl äche Nr. 5 aus.<br />
Der Ortschaftsrat Dainbach sprach sich gegen die Ausweisung der Ergebnisfl äche Nr. 7 aus, weil auf<br />
der angrenzenden Nachbargemarkung Boxberg keine Konzentrationszone vorgesehen ist und südlich<br />
bereits die große Ergebnisfl äche Nr. 2 ausgewiesen werden soll.<br />
Der Gemeinderat <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> hat sich daher für die Festlegung der Flächen Nr. 1 bis 3 als <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
ausgesprochen.<br />
Im Rahmen des Darstellungsprivilegs beschloss der Gemeinsame Ausschuss der VG, den Empfehlungen<br />
der Bürgervertretungen zu folgen und vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auszuweisen<br />
sowie ein Verbot von <strong>Windkraftanlagen</strong> an anderer Stelle gem. § 35 Abs.3 S.3 BauGB festzusetzen.<br />
Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie geleistet.<br />
Die ausgewiesenen Flächen wurden durch eine Standortanalyse ermittelt und sind die windhöffi<br />
gsten und verträglichsten Flächen im Projektgebiet.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Konzentrationszone 1<br />
Die Konzentrationsfl äche 1 umfasst insgesamt ca. 163 ha. Die Fläche beinhaltet größtenteils Waldfl ä-<br />
chen und liegt im südöstlichen Teil des Gemeindegebiets <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> südlich von Apfelbach. Die<br />
Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,5-6,5m/s in 140m ü. Grund bei 390m ü. NN. Randlich grenzt das<br />
Landschaftsschutzgebiet „Taubergrund“ und ein Walbiotop an. Aus Freiraumsicht ist die Fläche prinzipiell<br />
geeignet, im Zuge der Realisierung von <strong>Windkraftanlagen</strong> in diesem Bereich sind die Belange des<br />
Landschaftsbilds, der Erholung, des Naturschutzes und der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone<br />
umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung<br />
von max. 150m Nabenhöhe.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Konzentrationszone 2<br />
Westlich von Althausen erstreckt sich über ca. 140 ha die Konzentrationszone mit der Nummer 2. Die<br />
Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,5-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 370m ü. NN. Die Windpotenzialfl<br />
äche grenzt an die Nachbargemeinde Boxberg an und schließt hauptsächlich Waldfl ächen ein, neben<br />
den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sind im Zuge der Realisierung auch die Belange<br />
der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von max. 150m Nabenhöhe.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Konzentrationszone 3<br />
Die Konzentrationszone 3 südöstlich von Apfelbach kommt mit einer Gesamtfl äche von ca. 110 ha im<br />
Süd-Osten des Gemeindegebiets <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, an der Grenze zu Niederstetten zu liegen. Die<br />
Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,75-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 380m ü. NN. Die Nutzungsart<br />
ist teilweise Wald bzw. Ackerland. Aus Freiraumsicht ist die Fläche prinzipiell geeignet, da für die artenreichen<br />
Buchenwälder des FFH- Gebiets „Taubergrund“ keine erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />
befürchten sind. Allerdings sind neben den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes im Zuge der<br />
Realisierung auch die Belange der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone umfasst raumbedeutsame<br />
<strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von max. 150m<br />
Nabenhöhe.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Konzentrationszone 4<br />
Die oben gekennzeichnete Konzentrationsfl äche 4 mit einer Gesamtgröße von ca. 37 ha liegt südlich<br />
von Harthausen bzw. nordwestlich von Neuses und beinhaltet ausschließlich Waldfl äche. Die Windgeschwindigkeiten<br />
liegen bei 5,5-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 360m ü. NN. Aus Naturschutzsicht gilt<br />
es die Biotope und das Altholz im Eichwald zu beachten. Belange des Miltiärs (Radaranlage) bedürfen<br />
aufgrund der Lage innerhalb des inneren Schutzradius von 5km der Klärung. Die Konzentrationszone<br />
umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von<br />
max. 150m Nabenhöhe.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle<br />
Entsprechend der besonderen Bedeutung der Windenergie als erneuerbare Energie gehören Windenergieanlagen<br />
gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Zugleich<br />
hat der Gesetzgeber im Hinblick auf weitere gewichtige Belange und andere Raumnutzungsansprüche<br />
die Privilegierung damit verbunden, dass der Träger der Bauleitplanung eine planerische Steuerung<br />
durch positive Ausweisung von Flächen für solche Anlagen und damit verbunden den Ausschluss an<br />
anderer Stelle vornehmen kann.<br />
Neben der Bündelung von Windenergieanlagen innerhalb der <strong>Konzentrationszonen</strong> soll damit verbunden<br />
der Ausschluss von WEA an anderer Stelle außerhalb nach §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgen. Nur<br />
so kann einer unerwünschten ungeordneten Belegung des Landschaftsraumes mit Windenergieanlagen<br />
wirksam begegnet werden. Die Ausschlusswirkung umfasst nur die raumbedeutsamen Anlagen<br />
über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Kleinere<br />
Anlagen wären somit außerhalb der festgelegten <strong>Konzentrationszonen</strong> nicht ausgeschlossen.<br />
Die VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt nimmt ihr Darstellungsprivileg durch den Flächennutzungsplan<br />
wahr und beschließt, außerhalb der Vorrangfl äche keine <strong>Windkraftanlagen</strong> zuzulassen.<br />
Artenschutzrechtliche Belange<br />
Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ist im Sinne der<br />
§§44 f BNatSchG eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die europäischen Vogelarten<br />
durchzuführen. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind aber schon bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen<br />
zu berücksichtigen, so dass auch für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die<br />
geplanten <strong>Konzentrationszonen</strong> für Windkraft durchzuführen ist.<br />
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird die erforderliche spezielle artenschutzrechtliche<br />
Prüfung nach der ersten Verfahrensrunde angefertigt. Diese Vorgehensweise garantiert, dass<br />
nur Flächen untersucht werden, die auch eine reelle Chance auf eine spätere Genehmigung besitzen.<br />
Denkmalschutz<br />
Hinsichtlich des Denkmalschutzes ist der §20 des <strong>Bad</strong>en Württembergischen Denkmalschutzgesetzes<br />
zu beachten:<br />
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass<br />
an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />
Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde<br />
anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige<br />
in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der<br />
Frist einverstanden ist. Diese Verpfl ichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten<br />
oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />
(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten<br />
und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung<br />
in Besitz zu nehmen.<br />
(3) Die Gemeinden sind verpfl ichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der höheren<br />
Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Abwägung und Begründung<br />
Gewähltes Abstandsszenario<br />
Die Kriterien der Standortanalyse wurden ab Anfang 2012 in verschiedenen Gremien und Sitzungen<br />
diskutiert und in Anlehnung an den Windenergieerlass des Landes <strong>Bad</strong>en-Württemberg und den Kriterien<br />
des Regionalverbands Heilbronn-Franken festgelegt. In einem Scoping- Termin (19.03.2012)<br />
mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange wurde die Standortanalyse vorgestellt und grundlegende<br />
Vorgaben für die weitere Bearbeitung abgefragt. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen<br />
der TÖB wurde die Standortanalyse angepasst und in einer Informationsveranstaltung (25.07.2012)<br />
der interessierten Bürgerschaft vorgestellt. Parallel zu der Entwicklung und Anpassung des Regelwerks<br />
zur Standortanalyse wurde stetig geprüft, ob durch die Bestimmung der Kriterien noch ausreichend<br />
Ergebnisfl ächen entstehen können, um eine „Verhinderungsplanung“ auszuschließen.<br />
■ Das Hauptaugenmerk liegt auf dem größtmöglichen Schutz der Bevölkerung sowie einer großen Akzeptanz<br />
bezüglich der ausgewiesenen Standorte. Deshalb wurden die mehrfach geäußerten Wünsche<br />
der Bevölkerung nach einem einheitlichen Siedlungsabstand zu Wohnbaufl ächen, gemischte<br />
Baufl ächen und Dorfgebieten sowie Wohnplätze im Aussenbereich und Aussiedlerhöfen, schutzbedürftige<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Sonderbaufl ächen bzw. sonstige Nutzungen mit<br />
Schutzanspruch ein einheitlicher Vorsorgeabstand von 950m zum Schutz der Wohnbevölkerung vor<br />
Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zu gewerblichen Baufl ächen und Industriegebieten sowie Grünfl<br />
ächen und Erholungseinrichtungen mit und ohne Schutzansprüche wird ein Abstand von 300m zu<br />
Grunde gelegt. Darüber hinaus werden Sondergebiete ohne Schutzanspruch als Einzelfallprüfung<br />
und keine Abstandsfl ächen aus Lärmschutzgründen empfohlen. Mögliche Lärmbelästigungen sind<br />
hier zu dulden, da keine Nachtwerte relevant sind. Als hochrangiges Abwägungskriterium wird der<br />
Wildtierpark <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> in Form einer Einzelfallprüfung auf Windenergienutzung hin untersucht.<br />
■ Aufgrund fachgesetzlicher Abstandsvorschriften sind mit baulichen Anlagen und damit auch Windenergieanlagen<br />
zu Autobahnen, Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Bahnlinien, Hochspannungsleitungen<br />
(ab 110kW), Verkehrslandeplätzen und Segelfl uggeländen sowie Richtfunktrassen<br />
Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sind zunächst die<br />
strassenrechtlichen Anbauverbote (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FStrG, § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StrG) und<br />
Anbaubeschränkungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FStrG, § 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StrG) zu beachten. Auch<br />
bei Gemeindestraßen, für die keine gesetzlichen Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen gelten,<br />
sind die Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen<br />
stets mit abzuwägen Für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> ergeben sich für alle<br />
klassifi zierte Strassen Mindestabstände vor allem aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des<br />
Verkehrs, deshalb werden für alle klassifi zierten Strassen im Bestand als auch in der Planung eine<br />
Flächenfreihaltung einschließlich eines Schutzstreifens von 200m eingehalten.<br />
■ Längs der Eisenbahnstrecken dürfen bei gerader Streckenführung bauliche Anlagen in einer Entfernung<br />
bis zu 200m von der Mitte des nächstgelegenen Gleises nicht errichtet oder geändert werden,<br />
wenn die Betriebssicherheit der Eisenbahn dadurch beeinträchtigt wird. Um Auswirkungen auf die<br />
Betriebssicherheit der Eisenbahn zu verhindern, entschied sich die VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> für einen<br />
generellen Abstand von 200m zu den Eisenbahngleisen.<br />
■ Nach der derzeit gültigen Fassung der DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) ist zwischen Windenergieanlagen<br />
und Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser und<br />
für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser einzuhalten. Wenn<br />
die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der WKA liegt und der Mindestabstand zwischen<br />
Rotorblattspitze und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />
schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden. Für Freileitungen aller Spannungsebenen<br />
gilt, dass die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung ragen darf. Freileitungen ab<br />
110kV wurden mit einem Sicherheitsabstand von 130m versehen.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
■ Richtfunktrassen wurden prinzipiell mit einem Abstand von 100m versehen, jedoch sollte in einer<br />
Einzelfallprüfung für die konkreten Windpotenzialfl ächen über die Bundesnetzagentur und den lokalen<br />
Betreibern die Abstandssicherung geprüft werden.<br />
■ Als hochrangiges Abwägungskriterium wird der Modellfl ugplatz in Apfelbach (mit luftverkehrsrechtlicher<br />
Erlaubnis) eingestuft. Dieser bedarf einer Einzelfallprüfung und ggf. eines Gutachtens unter<br />
Berücksichtigung der luftverkehrlichen Sicherheitsansprüche.<br />
■ Zu Naturschutzgebieten sowie Bann- und Schonwald wurde ein Schutzabstand von 200m eingehalten,<br />
da diese Schutzgebiete einem Veränderungsverbot unterliegen und keinesfalls zerstört,<br />
beschädigt oder verändert werden sollten. Eine WEA fällt als bauliche Anlage unter die Eingriffsregelung<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach ist ein Eingriff unzulässig, wenn wesentliche<br />
Belange des Naturschutzes, der Landespfl ege oder Erholungsvorsorge entgegenstehen.<br />
■ EU-Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) unterliegen prinzipiell der Flächenfreihaltung.<br />
Im Einzelfall ist die Windenergienutzung auf ihre Verträglichkeit hinsichtlich der<br />
Schutzbestimmungen des FFH-Gebiets bzw. des Vogelschutzgebietes gemäß §34 BNatSchG zu<br />
prüfen und inwiefern WEA den Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieser Gebiete erheblich<br />
beeinträchtigen können.<br />
■ Andere relevante Schutzgebiete sollen per Flächenfreihaltung und Einzelfallprüfung auf eine potentielle<br />
Betroffenheit hin untersucht werden.<br />
■ Fließgewässer 1. Ordnung und 2. Ordnung, Bundeswasserstrassen und stehende Gewässer unterliegen<br />
des Ausschlusses von WEA. Entlang von Gewässer 1. Ordnung und Bundeswasserstrassen<br />
ist ein Mindestabstand von 50m zur Uferkante unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionen<br />
und ihrer Erholungsfunktionen mit Bezug zu §61 BNatSchG „Freihaltung von Gewässern und Uferzonen“<br />
einzuhalten. Sie sind in der Regel hochwertige Lebensräume von Flora und Fauna und<br />
haben darüber hinaus meist eine wichtige Funktion für die Naherholung und den Tourismus.<br />
■ Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche sind aufgrund des möglichen<br />
Anlagenkippens infolge von Bodenaufweichungen und Änderungen des Abfl ussregimes bei<br />
Überschwemmungen als Ausschlussfl äche berücksichtigt.<br />
■ Wasserschutzgebiete dienen dem vorbeugenden Trinkwasserschutz. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz<br />
dürfen deshalb in Zone I keine baulichen Anlagen errichtet werden (Ausschlussgebiet). Im<br />
Bereich der Schutzzone II ist über die Genehmigungsfähigkeit von WEA nur im Einzelfall zu entscheiden.<br />
Gemäß Windenergieerlass <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind Windparks und damit <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
für Windenergieanlagen innerhalb von Schutzzone I und II nicht mit den Zielen des<br />
Grundwasserschutzes für die Trinkwassergewinnung vereinbar (Berücksichtigung Schutzansprüche<br />
aus Wasserrecht; VwV-WSG in Verbindung mit §52 WHG „Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten“).<br />
Sie werden deshalb als Ausschlussfl ächen berücksichtigt.<br />
■ Zu den militärischen Belangen im Planungsgebiet zählen die An- und Abfl ugbereiche des Flugplatz<br />
Niederstetten sowie die militärischen Tieffl ugstrecken. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen<br />
wurde ein Schutzkorridor mit Ausschlusswirkung von 1,5km beidseitig der Flugtrasse festgesetzt.<br />
Der Abstand zur Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen auf Gemarkung Lauda-Königshofen<br />
wurde mit einer inneren, besonders geschützten Schutzzone von 5km Radius um die Radaranlage<br />
lt. Stellungnahme vom 27.01.2012 des Luftwaffenführungskommandos Köln-Wahn angenommen<br />
und als Einzelfallprüfung dargestellt.<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Höhenbeschränkung von <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
Im Flächennutzungsplan kann gem. § 16 Abs. 1 BauNVO die maximale Höhe der Windkraftanlage dargestellt<br />
werden. Höhenbeschränkungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation<br />
abgeleitet und städtebaulich gerechtfertigt sind. Die Kommune muss die wirtschaftlichen Interessen<br />
der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen Windenergieanlagen mit den entgegenstehenden<br />
Belangen wie dem Schutz des Landschaftsbilds und den Naturschutz abwägen. Begrenzt<br />
wird die Abwägung durch eine wirtschaftlich auskömmliche Nutzung der Windenergie. Es muss somit<br />
eine wirtschaftliche Nutzbarkeit der Konzentrationszone gegeben sein.<br />
Nabenhöhen von 140 m gehören inzwischen zu den Standardgrößen. Eine umfangreichere weitere<br />
Erhöhung der Anlagengrößen ist eher nicht zu erwarten, daher hat sich der Gemeinsame Ausschuss für<br />
eine Begrenzung der Nabenhöhe auf 150 m zum Schutz vor unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes ausgesprochen.<br />
Durch die Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen auf maximal 150m Nabenhöhe können alle Belange<br />
berücksichtigt werden. Zum einen wird hierdurch die negative Beeinträchtigung des Schattenwurfs<br />
minimiert. Gleichzeitig erfolgt durch die Höhenbegrenzung der <strong>Windkraftanlagen</strong> ein Schutz des<br />
Landschaftsbildes und des Erholungswertes des Landschaftsraums Taubertal. Bei einer Begrenzung<br />
der Nabenhöhe auf 150 m sind dennoch leistungsstarke Anlagen realisierbar, so dass die wirtschaftlichen<br />
Interessen der Investoren / Betreiber ausreichend berücksichtigt sind.<br />
Eingriffsregelung<br />
Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die Größe und Schwere des<br />
Eingriffs in den Naturhaushalt treffen, da lediglich eine Ausweisung von <strong>Konzentrationszonen</strong> erfolgt.<br />
Abhängig von Größe und Anzahl der <strong>Windkraftanlagen</strong> stellt sich der Eingriff sehr differenziert dar. Deshalb<br />
muss ein späterer Vorhabenträger der Windkraftanlage im konkreten Bauantrag einen Nachweis<br />
über die Kompensierung des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt bringen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
Die Höhe und Ausgestaltung der Kompensationsmaßnahmen ist abhängig von der Anzahl, Form, Größe<br />
und Lage der geplanten <strong>Windkraftanlagen</strong>.<br />
Da es sich bei den vorliegenden <strong>Windkraftanlagen</strong> hauptsächlich um einen Eingriff in das Landschaftsbild<br />
handelt, wird empfohlen, einen Ausgleich zur Aufwertung des Landschaftsbildes durchzuführen.<br />
Zur Erfüllung des Minimierungsgebotes wird angeregt, die Oberfl ächen der Windkraftanlage mit nicht<br />
refl ektierenden Materialien zu beschichten (Reduktion des Diskoeffektes).<br />
Abwägung und Begründung zu den Einzelanlagen<br />
Die planende Verwaltungsgemeinschaft kann zugunsten bestimmter Schutzgüter die Privilegierung für<br />
Flächen außerhalb der im Flächennutzungsplan defi nierten Konzentrationszone aufheben (Darstellungsprivileg).<br />
Die VG möchte keine Vielzahl von räumlich weitgestreuten Einzelanlagen sondern eine<br />
Bündelung an raumverträglichen Standorten. Die Notwendigkeit der Bündelung stützt sich auf mehrere<br />
Belange:<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Das Gebiet der VG verfügt über zahlreiche geschützte Biotope, Naturdenkmale und Schutzgebiete.<br />
Durch die offene Privilegierung von <strong>Windkraftanlagen</strong> im gesamten Außenbereich würde das Landschaftsbild<br />
des Taubertals und seiner Nebentäler stark beeinträchtigt werden. Der momentane Charak-<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
ter einer ungestörten Naturlandschaft würde durch die Fernwirkung der <strong>Windkraftanlagen</strong> bei Tag sowie<br />
die blinkenden Lichter bei Nacht eine nachhaltige Beeinträchtigung erfahren. Aus Sicht des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes bestehen gegen eine ungesteuerte Privilegierung der <strong>Windkraftanlagen</strong> im gesamten<br />
Plangebiet erhebliche Bedenken.<br />
Anwohnerschutz<br />
Würde die Privilegierung im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zugelassen, müsste sich<br />
der Abstand der möglichen Einzelanlagen lediglich über den Immissionsschutz regeln. Gerade für die<br />
zahlreichen Dorfgebiete und Hofstellen im Außenbereich könnten dadurch relativ geringe Abstände zu<br />
entstehenden <strong>Windkraftanlagen</strong> resultieren.<br />
Die VG verfolgt mit der Ausübung des Darstellungsprivilegs die Aufgabe, die rein wirtschaftlichen Interessen<br />
der potentiellen Windkraft- Betreiber und Grundstückseigentümer den Belangen des Natur- und<br />
Landschaftsschutzes sowie des Anwohnerschutzes unterzuordnen.<br />
Abwägung und Begründung zu den <strong>Konzentrationszonen</strong><br />
Bei der Abwägung der öffentlichen Belange `Schutz des Landschaftsbilds´ gegenüber der Schaffung<br />
von Flächen für die Nutzung der Windenergie war die VG bestrebt, eine allen öffentlichen und privaten<br />
Belangen gerecht werdende Lösung zu fi nden. Dabei kam man zu dem Ergebnis, durch die Ausweisung<br />
der vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> den Eingriff in das Landschaftsbild zu bündeln und<br />
die restlichen Flächen, zum Schutz des Landschaftsbildes und der Bevölkerung, von <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
frei zu halten. Außerdem ist man überzeugt, durch die Ausweisungen von insgesamt ca. 450ha der<br />
Windenergienutzung substantiell Raum zu schaffen- und zwar an wirtschaftlich sinnvollen und gleichzeitig<br />
verträglichen Standorten.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, den<br />
Oberbürgermeister Udo Glatthaar<br />
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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
Anlage - Kartenwerk<br />
Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 15.000<br />
■ Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />
■ Blatt Igersheim<br />
Anlage zur Begründung<br />
■ Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />
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