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Konzentrationszonen für Windkraftanlagen - Bad Mergentheim

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Vereinbarte<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Igersheim<br />

Assamstadt<br />

Begründung zum<br />

Teilflächennutzungsplan<br />

„<strong>Konzentrationszonen</strong> für<br />

<strong>Windkraftanlagen</strong>“<br />

Main-Tauber-Kreis<br />

Stand: 08. Februar 2013


Inhalt<br />

Allgemeines ____________________________________________________________________3<br />

Anlass der Planung ____________________________________________________________________ 3<br />

Verbindlicher Flächennutzungsplan ________________________________________________________ 3<br />

Planungsgebiet _______________________________________________________________________ 4<br />

Übergeordnete Landes- und Regionalplanung _________________________________________5<br />

Verfahrensvermerke _____________________________________________________________6<br />

Beschreibung der Änderungen im Detail ______________________________________________7<br />

Inhalte des Teilfl ächennutzungsplanes „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ im Überblick _______ 7<br />

Flächenpotenzialanalyse Windkraft __________________________________________________8<br />

Allgemeines __________________________________________________________________________ 8<br />

Aktuelle Situation ______________________________________________________________________ 8<br />

Vorgehensweise _______________________________________________________________________ 9<br />

Kriterienkatalog zur Windstandortanalyse __________________________________________________ 10<br />

Diskussion der Windpotenzialfl ächen _____________________________________________________ 14<br />

Ergebnis der Windstandortanalyse _______________________________________________________ 15<br />

Ausweisung von vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> __________________________16<br />

Konzentrationszone 1 _________________________________________________________________ 17<br />

Konzentrationszone 2 _________________________________________________________________ 18<br />

Konzentrationszone 3 _________________________________________________________________ 19<br />

Konzentrationszone 4 _________________________________________________________________ 20<br />

Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle _________________________________21<br />

Artenschutzrechtliche Belange ____________________________________________________21<br />

Denkmalschutz ________________________________________________________________21<br />

Abwägung und Begründung ______________________________________________________22<br />

Gewähltes Abstandsszenario ____________________________________________________________ 22<br />

Höhenbeschränkung von <strong>Windkraftanlagen</strong> ________________________________________________ 24<br />

Eingriffsregelung _____________________________________________________________________ 24<br />

Abwägung und Begründung zu den Einzelanlagen ___________________________________________ 24<br />

Abwägung und Begründung zu den <strong>Konzentrationszonen</strong> _____________________________________ 25<br />

Anlage - Kartenwerk ____________________________________________________________26<br />

Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 15.000 ________________________________________________ 26<br />

Anlage zur Begründung ________________________________________________________________ 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Allgemeines<br />

Anlass der Planung<br />

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 18.01.2012 beschlossen, eine Standortanalyse zur Ermittlung von Potenzialfl ächen<br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong> mit dem Ziel in Auftrag gegeben, im Zuge der laufenden 8. Änderung des FNP<br />

auch <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auszuweisen. Mit Beschluss vom 16.10.2012 hat der<br />

Gemeinsame Ausschuss diesen Beschluss dahingehend ergänzt, einen sachlichen Teilfl ächennutzungsplan<br />

„<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ nach § 5 Abs.2b BauGB aufzustellen. Positive<br />

Standortzuweisungen an einer oder mehreren Stellen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft haben<br />

zur Folge, dass der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten wird. Entgegen den<br />

übrigen Darstellungen von Baufl ächen im Flächennutzungsplan entwickelt die Festlegung von <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong> gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB unmittelbare Außenwirkung. Aus<br />

Gründen der Rechtssicherheit wird die Festlegung der <strong>Konzentrationszonen</strong> deshalb in einem gesonderter<br />

Teilfl ächennutzungsplan getroffen.<br />

Anlass für die Aufstellung des Teilfl ächennutzungsplans der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> ist die Änderung des<br />

Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012 und die damit verbundene Zuständigkeitsregelung. Danach<br />

können nun Kommunen zusätzlich zu den regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong> im Flächennutzungsplan festlegen und damit eine Ausschlusswirkung<br />

für den übrigen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans erreichen.<br />

Verbindlicher Flächennutzungsplan<br />

■ Grundfassung - Genehmigt am 18. Oktober 1983<br />

■ „1. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 16. Oktober 1990<br />

■ „2. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 09. Juli 1992<br />

■ „3. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 24. März 1993<br />

■ „4. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 09. Februar 2000<br />

■ „5. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 28. Februar 2000<br />

■ „6. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 24. März 2006<br />

■ „7. Änderung“ zum Flächennutzungsplan - Genehmigt am 06.Juni 2006<br />

Seite 3 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Planungsgebiet<br />

Das Planungsgebiet umfasst die Gemeinden der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, Igersheim und Assamstadt :<br />

■ Gemeinde Assamstadt<br />

■ Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> mit den 13 Stadtteilen<br />

Althausen<br />

Dainbach<br />

Hachtel<br />

Löffelstelzen<br />

Neunkirchen<br />

Rot (mit Dörtel und Schönbühl)<br />

Wachbach<br />

Apfelbach<br />

Edelfi ngen<br />

Herbsthausen<br />

Markelsheim<br />

Rengershausen<br />

■ Gemeinde Igersheim mit den 9 Ortsteilen<br />

Bernsfelden<br />

Harthausen<br />

Neubronn<br />

Reckerstal<br />

Simmringen<br />

Bowiesen<br />

Holzbronn<br />

Neuses<br />

Reisfeld<br />

Stuppach (mit Lillstadt und Lustbrunn)<br />

Das Plangebiet grenzt an die Nachbargemeinden Lauda-Königshofen, Boxberg, Niederstetten, Weikersheim,<br />

Wittighausen (alle Main-Tauber-Kreis), Krautheim, Dörzbach, Mulfi ngen (alle Hohenlohekreis)<br />

sowie an VG Giebelstadt und VG Röttingen ( Landkreis Würzburg (Bayern)).<br />

Seite 4 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Planwerk und Plangrundlage<br />

Der Teilfl ächennutzungsplan „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“ besteht aus den folgenden<br />

Blättern mit Legende im Maßstab 1:15.000.<br />

■ Blatt Igersheim<br />

■ Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Blatt Igersheim<br />

Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Als Kartengrundlage dienen die Daten der `Automatisierten Liegenschaftskarte´ (ALK, Stand 2011) des<br />

Landesvermessungsamtes <strong>Bad</strong>en-Württemberg sowie die Digitialisierung des Flächennutzungsplanes<br />

der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim-Assamstadt) vom 15.11.2012. Der Flächennutzungsplan<br />

wurde mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) erstellt und liegt somit<br />

auch in digitaler Form vor.<br />

Dem Flächennutzungsplan ist entsprechend § 5 Abs.5 i.V. m § 2a BauGB die vorliegende Begründung<br />

beigefügt.<br />

Übergeordnete Landes- und Regionalplanung<br />

Die Änderung des Landesplanungsgesetzes <strong>Bad</strong>en-Württemberg und die Veröffentlichung des Windenergieerlasses<br />

<strong>Bad</strong>en-Württemberg zielen auf eine starke Rolle der Windenergie in der angestrebten<br />

Energiewende ab. Zum Januar 2013 wird den Städten und Gemeinden eine große Bedeutung bei der<br />

Steuerung von Windenergieanlagen zukommen, so dass die bisherige alleinige Verantwortung der Regionalplanung<br />

für die Steuerung der Windenergie nun sowohl auf die Regional- als auch auf die Kommunalplanung<br />

gestützt wird.<br />

Um die Energiewende voranzutreiben wurde am 09.05.2012 die Novellierung des Landesplanungsgesetzes<br />

durch den Landtag beschlossen, am 23.05.2012 trat diese Gesetzesänderung in Kraft und die<br />

bisherige „Schwarz-Weiß- Regelung wurde durch die „Grau- Weiß-Regelung“ abgelöst . Zum 01.01.2013<br />

wurden die aktuell gültigen Regionalpläne zur Nutzung der Windenergie in <strong>Bad</strong>en-Württemberg aufgehoben.<br />

Damit kann die Regionalplanung in Zukunft zwar Vorrangfl ächen ausweisen, jedoch führt dies<br />

nicht mehr zum Ausschluss von Windenergieanlagen im restlichen Außenbereich. Im Außenbereich<br />

bleiben WEA privilegiert. Dies ermöglicht Investoren einen Anspruch auf die Genehmigung von WEA,<br />

sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen (§ 35 Abs. 3 BauGB). Dem Wildwuchs an WEA<br />

kann lediglich auf der Ebene der kommunalen Flächennutzungsplanung entgegengesteuert werden, da<br />

die Kommunen nach §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Möglichkeit haben, <strong>Konzentrationszonen</strong> für WEA im<br />

Flächennutzungsplan darzustellen. Diese Darstellung hat das Gewicht eines öffentlichen Belangs,<br />

der einer WEA an anderer Stelle entgegensteht. Damit ist die erforderliche Ausschlusswirkung außerhalb<br />

der festgelegten Standortbereiche und die notwendige planerische Steuerung gegeben.<br />

Seite 5 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Verfahrensvermerke<br />

Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB<br />

beschlossen durch den Gemeinsamen Ausschuss am: 18.01.2012 und 16.10.2012<br />

Beschluss öffentlich bekannt gemacht für:<br />

• Assamstadt (amtl. Mitteilungsblatt „Assamstadt Aktuell“) am:<br />

• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (Amtsblätter, Tauber-Zeitung und Fränkische Nachrichten) am:<br />

• Igersheim (amtl. Mitteilungsblatt „Gemeindebote“) am:<br />

Frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB<br />

Offenlegung (Darlegung) vom: bis:<br />

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung für<br />

• Assamstadt am:<br />

• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am<br />

• Igersheim am:<br />

Öffentlich ausgelegt gemäß § 3 (2) BauGB mit Begründung in:<br />

• Assamstadt (nachrichtlich) vom: bis:<br />

• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> vom: bis:<br />

• Igersheim (nachrichtlich) vom: bis:<br />

Ortsübliche Bekanntmachung<br />

• Assamstadt am:<br />

• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am:<br />

• Igersheim am:<br />

Feststellungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB<br />

durch den Gemeinsamen Ausschuss<br />

am:<br />

Genehmigt gemäß § 6 (1) BauGB vom Regierungspräsidium<br />

Stuttgart mit Erlass Nr.<br />

FLN.Pl. VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

vom:<br />

Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht gemäß § 6 (5) BauGB für:<br />

• Assamstadt am:<br />

• <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> am:<br />

• Igersheim am:<br />

Seite 6 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Beschreibung der Änderungen im Detail<br />

Inhalte des Teilflächennutzungsplanes „<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong>“<br />

im Überblick<br />

Folgende Liste gibt eine Übersicht über die <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> der Teilfortschreibung<br />

des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> (<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

- Igersheim - Assamstadt) :<br />

Nr. Gemarkung Inhalt<br />

1 Apfelbach/<br />

Dörtel<br />

2 Althausen/<br />

Dainbach<br />

Ausweisung der Konzentrationszone `Südlich von Apfelbach´ für<br />

<strong>Windkraftanlagen</strong><br />

Ausweisung der Konzentrationszone `Westlich von Althausen´ für<br />

<strong>Windkraftanlagen</strong><br />

3 Apfelbach Ausweisung der Konzentrationszone `Südöstlich von Apfelbach´<br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

4 Igersheim/<br />

Neuses<br />

Ausweisung der Konzentrationszone `Südlich von Harthausen´ für<br />

<strong>Windkraftanlagen</strong><br />

Seite 7 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Flächenpotenzialanalyse Windkraft<br />

Allgemeines<br />

Schon seit Anfang der 90er Jahre konnte die Windenergienutzung einen stetigen Zuwachs für sich<br />

verbuchen, was durch die Novellierung des Baugesetzbuches 1997 verstärkt wurde, da nun Windenergieanlagen<br />

im Außenbereich einen Privilegierungscharakter erhielten.<br />

Die Windenergie ist im Vergleich zu anderen Formen der Erneuerbaren Energien extrem ertragreich,<br />

wirtschaftlich und beansprucht dabei nur eine sehr geringe Fläche. Abgesehen von der Fundamentfl<br />

äche kann das gesamte Gebiet um <strong>Windkraftanlagen</strong> weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt<br />

werden. Ganz entscheidend spielt bei der Windkraft die Standortwahl die entscheidende Rolle. Der<br />

Stromertrag steigt mit der dritten Potenz zur Windgeschwindigkeit, d.h. doppelte Windgeschwindigkeit<br />

liefert 8-fache Energie, dreifache Windgeschwindigkeit 27-fache Energie. Diese Fakten machen deutlich,<br />

welch großes Gewicht einem windhöfi gen Standort zukommt. Allerdings dürfen auch Immissionsschutzrechtliche<br />

sowie natur- und landschaftsschutzfachliche Belange nicht vernachlässigt werden.<br />

Aktuelle Situation<br />

Die Änderung des Landesplanungsgesetzes <strong>Bad</strong>en-Württemberg zielt auf eine starke Rolle der Windenergie<br />

in der angestrebten Energiewende ab. Zum Januar 2013 wird den Städten und Gemeinden<br />

eine große Bedeutung bei der Steuerung von Windenergieanlagen zukommen, so dass die bisherige<br />

alleinige Verantwortung der Regionalplanung für die Steuerung der Windenergie zukünftig sowohl auf<br />

die Regional- als auch auf die Kommunalplanung gestützt wird.<br />

Um dem Schreckensszenario einer verspargelten Landschaft zu entkommen, besitzen die Kommunen<br />

die Möglichkeit aktiv im Sinne des § 5 BauGB i.V.m. § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB die Zulässigkeit<br />

von <strong>Windkraftanlagen</strong> im Außenbereich zu steuern. Über die positive Ausweisung von Standorten im<br />

Flächennutzungsplan wird eine Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete erreicht. Voraussetzung<br />

dafür ist ein schlüssiges Gesamtkonzept über das komplette Gebiet mit dem Ziel, die sinnvollsten und<br />

verträglichsten Standorte zu ermitteln.<br />

Die Verwaltungsgemeinschaft stellt sich ihrer Verantwortung und möchte durch ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />

verträgliche und wirtschaftlich sinnvolle <strong>Konzentrationszonen</strong> für die Windenergienutzung<br />

in ihrem Flächennutzungsplan darstellen, um der Windenergie im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />

substanziell Raum zu schaffen.<br />

Seite 8 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Vorgehensweise<br />

Der Teilfortschreibung zur Ausweisung von Konzentrationsfl ächen für Windenergiestandorte im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplanung muss laut aktueller Rechtsprechung auf einem schlüssigen Plankonzept<br />

für die Ausweisung von <strong>Konzentrationszonen</strong> über das gesamte Plangebiet hinweg basieren. Der<br />

Windenergienutzung muss im Plangebiet in „substanzieller Weise Raum geschaffen“ werden.<br />

In der Begründung und Abwägung der einzelnen Windpotenzialfl ächen ist darzustellen, welche Zielsetzungen<br />

und Kriterien für die Abgrenzung der <strong>Konzentrationszonen</strong> maßgebend sind. Damit einhergehend<br />

müssen für die Ausschlusswirkung Gründe für die Freihaltung des restlichen Planungsgebietes<br />

angeführt werden.<br />

Ein schlüssiges Gesamtkonzept liegt nur dann vor, wenn die als abwägungserheblich zu erkennenden<br />

Belange vollständig ermittelt sind. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde auf Basis der<br />

Daten zur Flächennutzung, zu Naturschutzgebietsausweisungen und zur Windhöffi gkeit eine Flächenpotenzialanalyse<br />

zur Ausweisung von möglichen Standorten sowie die Abwägung und Bewertung der<br />

Flächen im Planungsraum unter den Gemeinden vorgenommen.<br />

Diese Flächenpotenzialanalyse zur Ausweisung von Konzentrationsfl ächen für Windenergiestandorte<br />

ist als Anhang beigelegt.<br />

Seite 9 von 26


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Kriterienkatalog zur Windstandortanalyse<br />

Um den zahlreichen Ansprüchen der beteiligten Kommunen und Belangen gerecht zu werden, wurde<br />

ein gemeinsamer Kriterienkatalog (Regelwerk) entwickelt, nach dem potenzielle Flächen für die Nutzung<br />

der Windenergie identifi ziert werden können. Die Klärung der Raumverträglichkeit der theoretisch<br />

geeigneten Flächen erfolgt anhand der vorab defi nierten Kriterien. Dabei unterscheidet man zwischen<br />

sogenannten Ausschlusskriterien („harten“ Tabuzonen) und Rückstellkriterien („weichen“ Tabuzonen).<br />

Für die Errichtung von WEA gibt es allgemeine Ausschlusskriterien nach denen aus rechtlichen bzw.<br />

tatsächlichen Gründen eine Windkraftnutzung auszuschließen ist. Zusätzlich können die Gemeinden<br />

weitergehende Ausschluss- und Rückstellkriterien (Abwägungskriterien) nach ihren städtebaulichen<br />

Vorstellungen festlegen.<br />

Der folgende Kriterienkatalog wurde gemeinsam mit den Gemeindevertretern aus den Abstandsempfehlungen<br />

Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel 3 -<br />

des<br />

Flächenpotenzialanalyse<br />

Winderlasses der Landesregierung (Stand: 09.05.2012) sowie des Regionalverbands<br />

Heilbronn-Franken (Stand: 04.2012) entwickelt und vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

am 16.10.2012 beschlossen.<br />

Folgende Kriterien wurden festgelegt:<br />

3.1.1 Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />

Ausschlusskriterien / Tabukriterien<br />

Nutzungsrestiktionen<br />

3.1.1.1 Nutzungsrestriktionen<br />

Kriterium<br />

Abstände zu Siedlungen<br />

(Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen bestehend und geplant)<br />

Abstände zu Siedlungen (zu Wohnbauflächen) im Außenbereich, zu<br />

Aussiedlerhöfe und Wohnplätze<br />

Abstände zu gewerblichen Bauflächen (bestehend und geplant)<br />

Schutzbedürftige Gemeinbedarfseinrichtungen (Krankenhäuser,<br />

Pflegeeinrichtungen), Wohnbauflächen (inkl. Schulen/ Kindergärten)<br />

Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen mit Schutzanspruch<br />

(Campingplätze/Wochenend-, Ferien-hausgebiet Willinger Tal und<br />

Wocheendhausgebiet Mergelter)<br />

Grünflächen und Erholungseinrichtungen mit Schutzansprüchen<br />

(Friedhöfen, Kleingärten, Parkanlagen/ <strong>Bad</strong>esee, Golfplatz)<br />

Grünflächen ohne Schutzansprüche (allg. Grünflächen, Erholungsfunktionsflächen<br />

u. Freizeitanlagen (z.B. Sportplätze))<br />

Sonderbauflächen bzw. sonstige Nutzungen ohne Schutzanspruch<br />

(Schießplatz, Holzlagerplatz)<br />

Fließgewässer 1. Ordnung<br />

Fließgewässer 2. Ordnung<br />

Wald mit ökologischen Schutzfunktionen (Bann- und Schonwald)<br />

Abstand<br />

950m<br />

950m<br />

300m<br />

950m<br />

950m<br />

300m<br />

300m<br />

Einzelfallprüfung<br />

50m zur Uferkante<br />

10m zur Uferkante<br />

200m<br />

Seite 10 von 26


Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel 3 - Flächenpotenzialanalyse<br />

Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Begründung Kapitel<br />

Standortanalyse<br />

3 - Flächenpotenzialanalyse<br />

zum Teilfl<br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

ächennutzungsplan<br />

für<br />

Windkraft<br />

die Verwaltungsgemeinschaft<br />

der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel - Flächenpotenzialanalyse<br />

3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />

Kriterium<br />

3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />

Naturschutzbelange<br />

3.1.1.2 Naturschutzbelange<br />

Kriterium<br />

Naturschutzgebiete<br />

Kriterium<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />

Naturschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan)<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Regionalplan)<br />

Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan)<br />

Flächenhafte Vorranggebiete Naturdenkmale für Naturschutz > 5 und ha Landschaftspflege (Regionalplan)<br />

Flächenhafte Naturdenkmale > 5 ha<br />

EU-Vogelschutzgebiete<br />

Flächenhafte Naturdenkmale > 5 ha<br />

EU-Vogelschutzgebiete<br />

FFH-Gebiete (Schutzgebiete mit europäischem Stellenwert, einschließlich<br />

EU-Vogelschutzgebiete<br />

Gebiete aus Nachmeldeverfahren)<br />

FFH-Gebiete (Schutzgebiete mit europäischem Stellenwert, einschließlich<br />

§§32 FFH-Gebiete NatSchG<br />

Gebiete<br />

(Schutzgebiete & §30<br />

aus<br />

BNatSchG<br />

Nachmeldeverfahren)<br />

mit europäischem geschützte Biotope Stellenwert, (Offenlandbiotopeschließlich<br />

>5ha Gebiete aus Nachmeldeverfahren)<br />

ein-<br />

§§32 NatSchG & §30 BNatSchG geschützte Biotope (Offenlandbiotope)<br />

Wasserschutzgebiete §§32<br />

>5ha<br />

NatSchG & §30 BNatSchG Zone I geschützte Biotope (Offenlandbiotope)<br />

>5ha<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Zone I<br />

Wasserschutzgebiete Zone I<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Heilquellenschutzgebiet MGH, engere Schutzzone (I + II/A+B)<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Heilquellenschutzgebiet Brutplätze und Habitate streng MGH, engere geschützter Schutzzone und gefährdeter (I + II/A+B) Vogelund<br />

Heilquellenschutzgebiet Fledermausarten MGH, engere Schutzzone (I + II/A+B)<br />

Brutplätze und Habitate streng geschützter und gefährdeter Vogelund<br />

Brutplätze Fledermausarten und Habitate streng geschützter und gefährdeter Vogelund<br />

Fledermausarten<br />

3.1.1.3 Kulturgüter/Erholung<br />

Kulturgüter/Erholung<br />

3.1.1.3 Kriterium Kulturgüter/Erholung<br />

3.1.1.3 Kulturgüter/Erholung<br />

Kriterium Vorranggebiete für Erholung (Regionalplan)<br />

Kriterium<br />

Vorranggebiete Regionalbedeutsame für Erholung Kulturdenkmale (Regionalplan)<br />

Vorranggebiete für Erholung (Regionalplan)<br />

Regionalbedeutsame Kulturdenkmale<br />

Regionalbedeutsame Kulturdenkmale<br />

Versorgung/Infrastruktur<br />

3.1.1.4 / Infrastruktur<br />

3.1.1.4 Kriterium Versorgung / Infrastruktur<br />

3.1.1.4 Versorgung / Infrastruktur<br />

Kriterium Klassifizierte Straßen (Bundesautobahn/Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen) Kriterium Bestand & Planung<br />

Klassifizierte Straßen (Bundesautobahn/Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen) Eisenbahnstrecke<br />

Klassifizierte Bestand Straßen & (Bundesautobahn/Bundes-, Planung<br />

Landes- und<br />

Kreisstraßen) Bestand & Planung<br />

Eisenbahnstrecke<br />

Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />

Eisenbahnstrecke<br />

Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />

Freileitung ab 110 kV, Umspannstationen<br />

Richtfunkstrecken<br />

Richtfunkstrecken<br />

Richtfunkstrecken<br />

Abstand<br />

Abstand<br />

200m<br />

Abstand<br />

Flächenfreihaltung<br />

200m<br />

200m<br />

Flächenfreihaltung &<br />

Flächenfreihaltung<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung Flächenfreihaltung &<br />

Einzelfallprüfung<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung &<br />

Flächenfreihaltung<br />

&<br />

Einzelfallprüfung<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung &<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung &<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung<br />

&<br />

Einzelfallprüfung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung<br />

Flächenfreihaltung &<br />

artenspezifischer Flächenfreihaltung Abstand<br />

Flächenfreihaltung (falls Brutplätze bekannt & sind)<br />

artenspezifischer Flächenfreihaltung Abstand &<br />

(falls artenspezifischer Brutplätze bekannt Abstand sind)<br />

(falls Brutplätze bekannt sind)<br />

Abstand<br />

Abstand Flächenfreihaltung<br />

Abstand<br />

Flächenfreihaltung<br />

Einzelfallprüfung, ggf. Überprüfung<br />

Flächenfreihaltung von Sichtbeziehungen<br />

Einzelfallprüfung, ggf. Über-<br />

Einzelfallprüfung, von Sichtbeziehungen<br />

ggf. Überprüfung<br />

von Sichtbeziehungen<br />

Abstand<br />

Abstand 200m<br />

Abstand<br />

200m<br />

200m<br />

200m Einfacher Rotordurchmesser<br />

(130m), 200m Freihaltung des<br />

Einfacher Rotordurchmesser<br />

Schutzstreifen des Netzbetreibers<br />

(100m), Einzelfallprüfung<br />

(130m), Einfacher Freihaltung Rotordurchmesser des<br />

Schutzstreifen (130m), Freihaltung des Netzbetreibers<br />

Freihaltung Schutzstreifen (100m), der Einzelfallprüfung<br />

des Schutzzone Netzbetrei-<br />

des<br />

(100m) bers (100m), Einzelfallprüfung<br />

Freihaltung der Schutzzone<br />

(100m) Freihaltung der Schutzzone<br />

Seite 11 von 26<br />

(100m)<br />

Seite 9<br />

Seite 9<br />

Seite 9


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Standortanalyse Standortanalyse für für <strong>Windkraftanlagen</strong> für für die die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel Kapitel 33 - - Flächenpotenzialanalyse<br />

3.1.2 Rückstellkriterien<br />

3.1.2 Rückstellkriterien<br />

(Abwägungskriterien)<br />

(Abwägungskriterien)<br />

Sonderbaufläche 3.1.2.1 Sonderfläche<br />

Bund /<br />

Bund<br />

Militärische // Militärische<br />

Fläche<br />

Fläche<br />

Beachtung der der militärischen Belange, Tiefflugzonen (lt. Besprechung mit Oberstleutnant Vogegel<br />

am am 23.01.2012 – Heeresfliegerregiment 30 in Niederstetten) und Radar (Radarstation<br />

`Gustav´ bei bei Löffelstelzen).<br />

Kriterium<br />

Radaranlage Lauda-Königshofen (Militär)<br />

Tiefflugzone<br />

Abstand<br />

5km darstellen (innere<br />

Schutzzone lt. Stellungnahme<br />

Luftwaffenführungskommando<br />

Köln-Wahn)<br />

1,5km<br />

Sonstige Rückstellkriterien<br />

3.1.2.2 Sonstige Rückstellkriterien<br />

Kriterium<br />

Wasserschutzgebiet, Zone II II<br />

Kultur- und und Bodendenkmale<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Modellflugplatz Apfelbach Apfelbach (mit (mit luftverkehrsrechtlicher Erlaubnis)<br />

Flurbereinigung<br />

Flurbereinigung<br />

Wildtierpark<br />

Wildtierpark<br />

<strong>Bad</strong><br />

<strong>Bad</strong><br />

<strong>Mergentheim</strong><br />

<strong>Mergentheim</strong><br />

Abstand<br />

Einzelfallprüfung,<br />

Flächenfreihaltung<br />

Einzelfallprüfung, um Zerstörung<br />

oder Beeinträchtigung zu<br />

verhindern<br />

Einzelfallprüfung<br />

Einzelfallprüfung ggf. Gutachteten<br />

Einzelfallprüfung<br />

Einzelfallprüfung<br />

Einzelfallprüfung<br />

Seite 12 von 26<br />

Seite 10<br />

Seite 10


Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel 3 - Flächenpotenzialanalyse<br />

Planerische Ausschlusskriterien - Windatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

3.3 Planerische Ausschlusskriterien – Windatlas <strong>Bad</strong>en-Württemberg<br />

Die Untersuchung der potenziell geeigneten Flächen für die Windkraftnutzung hinsichtlich der<br />

Windhöffigkeit erfolgt auf Grundlage des Windatlasses <strong>Bad</strong>en-Württemberg des TÜV Süd.<br />

Als Datengrundlage zur Erstellung der Windpotenzialkarten dienten Daten der LUBW, von Betreibern<br />

von <strong>Windkraftanlagen</strong> und Windmessungen sowie vom Deutschen Wetterdienst<br />

(DWD).<br />

Die Windgeschwindigkeitsdaten des Windatlasses wurden in einem 50m x 50m Raster berechnet.<br />

Sie stellt der Regional- und Bauleitplanung eine hinreichend genaue Datengrundlage<br />

für die Standortausweisung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Es ist zu berücksichtigen,<br />

dass es sich um über die Fläche interpolierte Geschwindigkeitswerte handelt und nicht<br />

jeder einzelne Punkt exakt durch Messdaten beschrieben wurde. Aufgrund dessen können<br />

kleinräumige Einflüsse nur teilweise berücksichtigt werden. Die Unsicherheiten der mittleren<br />

Jahreswindgeschwindigkeiten des Windatlasses betragen in einer Höhe von 100m +/- 0,2 bis<br />

0,4 m/s. Regionen mit einer geringen Anzahl an Windenergieanlagen befinden sich dabei an<br />

der oberen Bandbreite.<br />

Zur Berücksichtigung aktueller Anlagenhöhen von Windenergieanlagen erfolgt die Betrachtung<br />

der Windverhältnisse in 140m über Grund. Da nur eine Ausweisung von wirtschaftlich<br />

tatsächlich nutzbaren Flächen sinnvoll ist, werden Flächen mit einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Windgeschwindigkeit von mindestens 5,25 m/s in 100m über Grund bzw. 5,5 m/s in<br />

140m über Grund empfohlen. Zudem wird eine Mindestgröße für <strong>Konzentrationszonen</strong> (mindestens<br />

drei WEA) von 20ha befürwortet.<br />

Nach den zweidimensionalen Flächenrestriktionen des Kriterienkatalogs werden potenzielle<br />

<strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auf die Windhöffigkeit sowie auf die Mindestgröße<br />

des Standortes hin untersucht.<br />

Kriterium<br />

Mindestwindhöffigkeit<br />

Mindeststandortgröße (bzw. Dimensionierung)<br />

Einflussfaktoren: Konzentrationsansatz, Turbulenzabstand,<br />

Anlagenentwicklung & Repowering<br />

Rentabilitätsgrenze empfohlen: durchschnittliche<br />

Jahreswindgeschwindigkeit ab 5,5 m/s in 140m<br />

Höhe über Grund<br />

≥ 20ha (Standort für mind. drei WEAs als Konzentrationszone)<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Diskussion der Windpotenzialflächen<br />

Basierend auf dem angeführten Kriterienkatalog wurden für das Plangebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt die Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> durchgeführt.<br />

Ergebniszusammenstellung Die Bewertung der Standortanalyse<br />

Flächen erfolgt nach der verfügbaren Flächengröße, Windgeschwindigkeit<br />

Basierend auf dem angeführten Regelwerk wurden für das Plangebiet der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>-Igersheim-Assamstadt die Standortanalyse<br />

für <strong>Windkraftanlagen</strong> durchgeführt. Die Bewertung der Flächen erfolgt nach der verfügbaren Flächengröße, Windgeschwindigkeit sowie die Eignung in Ab-<br />

sowie die Eignung in Abhängigkeit der Rückstellkriterien. Die folgende Übersicht zeigt alle potenziellen<br />

Windfl ächen ab 20ha mit mindestens drei Anlagen.<br />

hängigkeit der Rückstellkriterien. Die folgende Übersicht zeigt alle potenziellen Windflächen ab 20ha mit mindestens drei Anlagen.<br />

Beschreibung Flächengröße (ha) Höhe ü. NN Windgeschwindigkeit<br />

Windatlas in<br />

140m ü. Gelände<br />

Anzahl möglicher<br />

Anlagen<br />

Bemerkung<br />

Bezug zu Windvorrangflächen<br />

Regionalverband<br />

Heilbronn Franken<br />

(Stand 04/12)<br />

Empfehlung<br />

Südlich von Apfelbach<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

163ha<br />

(150ha + 13ha)<br />

390 5,5 bis 6,5m/s 6 bis 8 Wald<br />

Randlich grenzt<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

an (Oberes<br />

Lochbachtal mit<br />

Apfelhof)<br />

Fläche 54_TBB<br />

238,8ha<br />

(teilw. Überlappung)<br />

empfohlen<br />

sehr gute<br />

Windhöffigkeit<br />

Westlich von Althausen,<br />

an Gemeindegrenze<br />

zu<br />

Boxberg<br />

140ha 370 5,5 bis 6,25m/s 5 bis 7 Wald Fläche 48_TBB<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong> für die Verwaltungsgemeinschaft MGH-IGH-ASS<br />

Kapitel 4 - Ergebniszusammenstellung Standortanalyse<br />

1.246,9ha<br />

(geringe Überlappung;<br />

zusammen<br />

mit Boxberg,<br />

Assamstadt, Krautheim)<br />

empfohlen<br />

auf Boxberger<br />

Gemarkung weitere<br />

Eignungsflächen<br />

Südöstlich von<br />

Apfelbach, an Gemeindegrenze<br />

zu<br />

Beschreibung Flächengröße (ha) Höhe ü. NN Windgeschwindigkeit<br />

Windatlas in<br />

Niederstetten<br />

140m ü. Gelände<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Südlich von Harthausen,<br />

Nord-<br />

/Westlich von<br />

Neuses<br />

110ha 380 5,75 bis 6,25m/s 4 bis 7 Modellflugplatz<br />

Anzahl möglicher<br />

Anlagen<br />

Nähe Bemerkung FFH- Gebiet<br />

Taubergrund (artenreiche<br />

Laubwälder)<br />

37ha 360 5,5 bis 6,25m/s 3 bis 4 Innerhalb des 5km<br />

Radius der Radaranlage,<br />

Vollständig<br />

im Wald<br />

Fläche 55_TBB<br />

empfohlen<br />

87,6ha Bezug zu Windvorrangflächen<br />

Überlappung;<br />

Empfehlung<br />

(teilw.<br />

zusammen Regionalplan mit Niederstetten)<br />

Heilbronn Franken<br />

--- bedingt empfohlen,<br />

nur wenige<br />

9<br />

Anlagen realisierbar<br />

Igersheim<br />

Südlich von<br />

Lillstadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Beachtung Biotope<br />

und Altholz im<br />

Eichwald<br />

25ha 370 5,5 bis 6,25m/s 1 bis 2 Beachtung Waldrandbiotop<br />

und Naturdenkmal<br />

(Birnbaum)<br />

Fläche 52_TBB<br />

126,4ha<br />

(teilw. Überlappung;<br />

Tiefflugzone unberücksichtigt)<br />

bedingt empfohlen,<br />

nur wenige<br />

Anlagen realisierbar<br />

Südwestlich von<br />

Harthausen, Östlich<br />

von Holzbronn<br />

Igersheim<br />

23ha 350 5,5 bis 5,75m/s 2 bis 3 Innerhalb des 5km<br />

Radius der Radaranlage,<br />

Vollständig<br />

im Wald<br />

--- bedingt empfohlen,<br />

nur wenige<br />

Anlagen realisierbar<br />

Südwestlich von<br />

Dainbach, an Gemeindegrenze<br />

zu<br />

Boxberg<br />

20ha 370 5,75 bis 6,25m/s 1 --- nicht empfohlen,<br />

Einzelanlage<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Ergebnis der Windstandortanalyse<br />

Aufgrund der Fülle der zu berücksichtigenden Restriktionen erscheint es sinnvoll, diese nach Themen<br />

aufgeteilt in verschiedenen Einzelkarten darzustellen. In einer Ergebniskarte wurden dann alle Einzelkarten<br />

zusammengeführt die die Ergebnisfl ächen (Positivfl ächen) darstellt. Die Windpotenzialanalyse<br />

ist als Anhang zur Begründung mit folgenden Themenkarten enthalten:<br />

■ Detailkarte - NutzungsrestriktionenDarstellung<br />

aller Abstände zu Siedlungen (Wohnbaufl ächen, gemischte Baufl ächen im Innen- und Außenbereich,<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen, Sonderbaufl ächen), Grünfl ächen, Gewerbe, Bann-und Schonwald<br />

und Fließgewässer.<br />

■ Detailkarte - Naturschutzbelange<br />

Darstellung unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien der Naturschutzbelange. Zu diesen zählen<br />

geschützte §32 NatSchG Biotope, FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete, Grünzäsur bzw.<br />

Grünzug, Wasserschutzgebiete (Zone I, II), Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete<br />

(Quant. Schutzzone A, B undqualitat.Schutzzone I, II), fl ächenhafte Naturdenkmale sowie Landschafts-<br />

und Naturschutzgebiete.<br />

■ Detailkarte - Versorgung / Infrastruktur und Militär<br />

Darstellung der militärischen Belange (Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen, Tieffl ugzone der<br />

Heeresfl ieger Niederstetten) als auch der Verkehrsinfrastruktur (klassifi zierte Straßen, Eisenbahn)<br />

und Versorgung (Freileitungen, Richtfunktrassen soweit bekannt).<br />

■ Detailkarte – Windgeschwindigkeiten in 140m ü. Grund<br />

Darstellung der Windgeschwindigkeiten in 140m ü. Grund (Quelle: Umweltministerium Ba-Wü,<br />

TÜV Süd)<br />

■ Ergebniskarte - Potenzialfl ächen Windenergie<br />

Darstellung aller geeigneten Windpotenzialfl ächen (Positivfl ächen) verschnitten mit der Windgeschwindigkeiten<br />

in 140m über Grund ab 5,5 m/s und einer Mindestgröße der Eignungsfl ächen<br />

von ≥20ha. Als Zusatzinformation sind die vorgeschlagenen Windpotenzialfl ächen im Rahmen der<br />

Teilfortschreibung Windenergie zum Regionalplan 2020 der Region Heilbronn-Franken durch den<br />

Regionalverband (Stand: 04/2012), die Potenzialfl ächen mit einer Mindestgröße von 15ha bis<br />

20ha sowie die militärischen Belange (Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen, Tieffl ugzone der<br />

Heeresfl ieger Niederstetten) dargestellt.<br />

Nach der Untersuchung des Plangebiets nach obigem Regelwerk mit Hilfe eines Geografi schen Informationssystems<br />

(GIS) konnten mehrere Ergebnisfl ächen gewonnen werden, die sich für die Ausweisung<br />

von <strong>Konzentrationszonen</strong> im Teilfl ächennutzungsplan eignen. Nachdem die Ergebnisse in den<br />

Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden vorberaten und diskutiert wurden, beschloss der Gemeinsame<br />

Ausschuss am 16.10.2012, welche Windpotenzialfl ächen im Teilfl ächennutzungsplan ausgewiesen<br />

werden sollen.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Ausweisung von vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

Unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien der Windstandortanalyse resultierten sieben <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

mit einer Mindestgröße von 20ha.<br />

Die Ergebnisfl ächen 5-7 wurden nur bedingt empfohlen, da aufgrund der geringen Flächengrößen nur<br />

die Realisierung weniger Anlagen möglich wäre. Bei der Fläche 6 sprechen aufgrund der Nähe zur<br />

Radarstation zudem militärische Belange gegen eine Genehmigungswahrscheinlichkeit.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte bekräftigte die Gemeinde Igersheim ihren Beschluss, nur die<br />

Ergebnisfl äche Nr. 4 südlich von Harthausen auszuweisen und auf die Ausweisung der Ergebnisfl äche<br />

Nr. 6 zu verzichten.<br />

Aufgrund der schon bestehenden Windräder an der B 290 und um eine räumliche Überlastung der<br />

Landschaft durch die Summationswirkung mit der Ergebnisfl äche Nr. 1 südlich von Apfelbach zu verhindern,<br />

sprach sich der Ortschaftsrat Wachbach gegen die Ausweisung der Ergebnisfl äche Nr. 5 aus.<br />

Der Ortschaftsrat Dainbach sprach sich gegen die Ausweisung der Ergebnisfl äche Nr. 7 aus, weil auf<br />

der angrenzenden Nachbargemarkung Boxberg keine Konzentrationszone vorgesehen ist und südlich<br />

bereits die große Ergebnisfl äche Nr. 2 ausgewiesen werden soll.<br />

Der Gemeinderat <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> hat sich daher für die Festlegung der Flächen Nr. 1 bis 3 als <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

ausgesprochen.<br />

Im Rahmen des Darstellungsprivilegs beschloss der Gemeinsame Ausschuss der VG, den Empfehlungen<br />

der Bürgervertretungen zu folgen und vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> auszuweisen<br />

sowie ein Verbot von <strong>Windkraftanlagen</strong> an anderer Stelle gem. § 35 Abs.3 S.3 BauGB festzusetzen.<br />

Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie geleistet.<br />

Die ausgewiesenen Flächen wurden durch eine Standortanalyse ermittelt und sind die windhöffi<br />

gsten und verträglichsten Flächen im Projektgebiet.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Konzentrationszone 1<br />

Die Konzentrationsfl äche 1 umfasst insgesamt ca. 163 ha. Die Fläche beinhaltet größtenteils Waldfl ä-<br />

chen und liegt im südöstlichen Teil des Gemeindegebiets <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> südlich von Apfelbach. Die<br />

Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,5-6,5m/s in 140m ü. Grund bei 390m ü. NN. Randlich grenzt das<br />

Landschaftsschutzgebiet „Taubergrund“ und ein Walbiotop an. Aus Freiraumsicht ist die Fläche prinzipiell<br />

geeignet, im Zuge der Realisierung von <strong>Windkraftanlagen</strong> in diesem Bereich sind die Belange des<br />

Landschaftsbilds, der Erholung, des Naturschutzes und der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone<br />

umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung<br />

von max. 150m Nabenhöhe.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Konzentrationszone 2<br />

Westlich von Althausen erstreckt sich über ca. 140 ha die Konzentrationszone mit der Nummer 2. Die<br />

Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,5-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 370m ü. NN. Die Windpotenzialfl<br />

äche grenzt an die Nachbargemeinde Boxberg an und schließt hauptsächlich Waldfl ächen ein, neben<br />

den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sind im Zuge der Realisierung auch die Belange<br />

der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von max. 150m Nabenhöhe.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Konzentrationszone 3<br />

Die Konzentrationszone 3 südöstlich von Apfelbach kommt mit einer Gesamtfl äche von ca. 110 ha im<br />

Süd-Osten des Gemeindegebiets <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, an der Grenze zu Niederstetten zu liegen. Die<br />

Windgeschwindigkeiten liegen bei 5,75-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 380m ü. NN. Die Nutzungsart<br />

ist teilweise Wald bzw. Ackerland. Aus Freiraumsicht ist die Fläche prinzipiell geeignet, da für die artenreichen<br />

Buchenwälder des FFH- Gebiets „Taubergrund“ keine erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

befürchten sind. Allerdings sind neben den Belangen des Landschafts- und Naturschutzes im Zuge der<br />

Realisierung auch die Belange der Forstwirtschaft zu beachten. Die Konzentrationszone umfasst raumbedeutsame<br />

<strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von max. 150m<br />

Nabenhöhe.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Konzentrationszone 4<br />

Die oben gekennzeichnete Konzentrationsfl äche 4 mit einer Gesamtgröße von ca. 37 ha liegt südlich<br />

von Harthausen bzw. nordwestlich von Neuses und beinhaltet ausschließlich Waldfl äche. Die Windgeschwindigkeiten<br />

liegen bei 5,5-6,25m/s in 140m ü. Grund bei 360m ü. NN. Aus Naturschutzsicht gilt<br />

es die Biotope und das Altholz im Eichwald zu beachten. Belange des Miltiärs (Radaranlage) bedürfen<br />

aufgrund der Lage innerhalb des inneren Schutzradius von 5km der Klärung. Die Konzentrationszone<br />

umfasst raumbedeutsame <strong>Windkraftanlagen</strong> über 50m Gesamthöhe mit einer Höhenbegrenzung von<br />

max. 150m Nabenhöhe.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Ausschluss von Windenergieanlagen an anderer Stelle<br />

Entsprechend der besonderen Bedeutung der Windenergie als erneuerbare Energie gehören Windenergieanlagen<br />

gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Zugleich<br />

hat der Gesetzgeber im Hinblick auf weitere gewichtige Belange und andere Raumnutzungsansprüche<br />

die Privilegierung damit verbunden, dass der Träger der Bauleitplanung eine planerische Steuerung<br />

durch positive Ausweisung von Flächen für solche Anlagen und damit verbunden den Ausschluss an<br />

anderer Stelle vornehmen kann.<br />

Neben der Bündelung von Windenergieanlagen innerhalb der <strong>Konzentrationszonen</strong> soll damit verbunden<br />

der Ausschluss von WEA an anderer Stelle außerhalb nach §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erfolgen. Nur<br />

so kann einer unerwünschten ungeordneten Belegung des Landschaftsraumes mit Windenergieanlagen<br />

wirksam begegnet werden. Die Ausschlusswirkung umfasst nur die raumbedeutsamen Anlagen<br />

über 50 m Gesamthöhe, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Kleinere<br />

Anlagen wären somit außerhalb der festgelegten <strong>Konzentrationszonen</strong> nicht ausgeschlossen.<br />

Die VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt nimmt ihr Darstellungsprivileg durch den Flächennutzungsplan<br />

wahr und beschließt, außerhalb der Vorrangfl äche keine <strong>Windkraftanlagen</strong> zuzulassen.<br />

Artenschutzrechtliche Belange<br />

Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ist im Sinne der<br />

§§44 f BNatSchG eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die europäischen Vogelarten<br />

durchzuführen. Artenschutzrechtliche Vorgaben sind aber schon bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen<br />

zu berücksichtigen, so dass auch für den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> - Igersheim - Assamstadt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die<br />

geplanten <strong>Konzentrationszonen</strong> für Windkraft durchzuführen ist.<br />

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird die erforderliche spezielle artenschutzrechtliche<br />

Prüfung nach der ersten Verfahrensrunde angefertigt. Diese Vorgehensweise garantiert, dass<br />

nur Flächen untersucht werden, die auch eine reelle Chance auf eine spätere Genehmigung besitzen.<br />

Denkmalschutz<br />

Hinsichtlich des Denkmalschutzes ist der §20 des <strong>Bad</strong>en Württembergischen Denkmalschutzgesetzes<br />

zu beachten:<br />

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass<br />

an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches<br />

Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde<br />

anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige<br />

in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der<br />

Frist einverstanden ist. Diese Verpfl ichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten<br />

oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />

(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten<br />

und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung<br />

in Besitz zu nehmen.<br />

(3) Die Gemeinden sind verpfl ichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde unverzüglich der höheren<br />

Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Abwägung und Begründung<br />

Gewähltes Abstandsszenario<br />

Die Kriterien der Standortanalyse wurden ab Anfang 2012 in verschiedenen Gremien und Sitzungen<br />

diskutiert und in Anlehnung an den Windenergieerlass des Landes <strong>Bad</strong>en-Württemberg und den Kriterien<br />

des Regionalverbands Heilbronn-Franken festgelegt. In einem Scoping- Termin (19.03.2012)<br />

mit den wichtigsten Trägern öffentlicher Belange wurde die Standortanalyse vorgestellt und grundlegende<br />

Vorgaben für die weitere Bearbeitung abgefragt. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen<br />

der TÖB wurde die Standortanalyse angepasst und in einer Informationsveranstaltung (25.07.2012)<br />

der interessierten Bürgerschaft vorgestellt. Parallel zu der Entwicklung und Anpassung des Regelwerks<br />

zur Standortanalyse wurde stetig geprüft, ob durch die Bestimmung der Kriterien noch ausreichend<br />

Ergebnisfl ächen entstehen können, um eine „Verhinderungsplanung“ auszuschließen.<br />

■ Das Hauptaugenmerk liegt auf dem größtmöglichen Schutz der Bevölkerung sowie einer großen Akzeptanz<br />

bezüglich der ausgewiesenen Standorte. Deshalb wurden die mehrfach geäußerten Wünsche<br />

der Bevölkerung nach einem einheitlichen Siedlungsabstand zu Wohnbaufl ächen, gemischte<br />

Baufl ächen und Dorfgebieten sowie Wohnplätze im Aussenbereich und Aussiedlerhöfen, schutzbedürftige<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Sonderbaufl ächen bzw. sonstige Nutzungen mit<br />

Schutzanspruch ein einheitlicher Vorsorgeabstand von 950m zum Schutz der Wohnbevölkerung vor<br />

Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zu gewerblichen Baufl ächen und Industriegebieten sowie Grünfl<br />

ächen und Erholungseinrichtungen mit und ohne Schutzansprüche wird ein Abstand von 300m zu<br />

Grunde gelegt. Darüber hinaus werden Sondergebiete ohne Schutzanspruch als Einzelfallprüfung<br />

und keine Abstandsfl ächen aus Lärmschutzgründen empfohlen. Mögliche Lärmbelästigungen sind<br />

hier zu dulden, da keine Nachtwerte relevant sind. Als hochrangiges Abwägungskriterium wird der<br />

Wildtierpark <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> in Form einer Einzelfallprüfung auf Windenergienutzung hin untersucht.<br />

■ Aufgrund fachgesetzlicher Abstandsvorschriften sind mit baulichen Anlagen und damit auch Windenergieanlagen<br />

zu Autobahnen, Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Bahnlinien, Hochspannungsleitungen<br />

(ab 110kW), Verkehrslandeplätzen und Segelfl uggeländen sowie Richtfunktrassen<br />

Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen sind zunächst die<br />

strassenrechtlichen Anbauverbote (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FStrG, § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StrG) und<br />

Anbaubeschränkungen (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FStrG, § 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StrG) zu beachten. Auch<br />

bei Gemeindestraßen, für die keine gesetzlichen Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen gelten,<br />

sind die Belange der Straße in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen<br />

stets mit abzuwägen Für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> ergeben sich für alle<br />

klassifi zierte Strassen Mindestabstände vor allem aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des<br />

Verkehrs, deshalb werden für alle klassifi zierten Strassen im Bestand als auch in der Planung eine<br />

Flächenfreihaltung einschließlich eines Schutzstreifens von 200m eingehalten.<br />

■ Längs der Eisenbahnstrecken dürfen bei gerader Streckenführung bauliche Anlagen in einer Entfernung<br />

bis zu 200m von der Mitte des nächstgelegenen Gleises nicht errichtet oder geändert werden,<br />

wenn die Betriebssicherheit der Eisenbahn dadurch beeinträchtigt wird. Um Auswirkungen auf die<br />

Betriebssicherheit der Eisenbahn zu verhindern, entschied sich die VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> für einen<br />

generellen Abstand von 200m zu den Eisenbahngleisen.<br />

■ Nach der derzeit gültigen Fassung der DIN EN 50341-3-4 (VDE 0210-12) ist zwischen Windenergieanlagen<br />

und Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser und<br />

für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser einzuhalten. Wenn<br />

die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der WKA liegt und der Mindestabstand zwischen<br />

Rotorblattspitze und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />

schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden. Für Freileitungen aller Spannungsebenen<br />

gilt, dass die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung ragen darf. Freileitungen ab<br />

110kV wurden mit einem Sicherheitsabstand von 130m versehen.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

■ Richtfunktrassen wurden prinzipiell mit einem Abstand von 100m versehen, jedoch sollte in einer<br />

Einzelfallprüfung für die konkreten Windpotenzialfl ächen über die Bundesnetzagentur und den lokalen<br />

Betreibern die Abstandssicherung geprüft werden.<br />

■ Als hochrangiges Abwägungskriterium wird der Modellfl ugplatz in Apfelbach (mit luftverkehrsrechtlicher<br />

Erlaubnis) eingestuft. Dieser bedarf einer Einzelfallprüfung und ggf. eines Gutachtens unter<br />

Berücksichtigung der luftverkehrlichen Sicherheitsansprüche.<br />

■ Zu Naturschutzgebieten sowie Bann- und Schonwald wurde ein Schutzabstand von 200m eingehalten,<br />

da diese Schutzgebiete einem Veränderungsverbot unterliegen und keinesfalls zerstört,<br />

beschädigt oder verändert werden sollten. Eine WEA fällt als bauliche Anlage unter die Eingriffsregelung<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach ist ein Eingriff unzulässig, wenn wesentliche<br />

Belange des Naturschutzes, der Landespfl ege oder Erholungsvorsorge entgegenstehen.<br />

■ EU-Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) unterliegen prinzipiell der Flächenfreihaltung.<br />

Im Einzelfall ist die Windenergienutzung auf ihre Verträglichkeit hinsichtlich der<br />

Schutzbestimmungen des FFH-Gebiets bzw. des Vogelschutzgebietes gemäß §34 BNatSchG zu<br />

prüfen und inwiefern WEA den Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieser Gebiete erheblich<br />

beeinträchtigen können.<br />

■ Andere relevante Schutzgebiete sollen per Flächenfreihaltung und Einzelfallprüfung auf eine potentielle<br />

Betroffenheit hin untersucht werden.<br />

■ Fließgewässer 1. Ordnung und 2. Ordnung, Bundeswasserstrassen und stehende Gewässer unterliegen<br />

des Ausschlusses von WEA. Entlang von Gewässer 1. Ordnung und Bundeswasserstrassen<br />

ist ein Mindestabstand von 50m zur Uferkante unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionen<br />

und ihrer Erholungsfunktionen mit Bezug zu §61 BNatSchG „Freihaltung von Gewässern und Uferzonen“<br />

einzuhalten. Sie sind in der Regel hochwertige Lebensräume von Flora und Fauna und<br />

haben darüber hinaus meist eine wichtige Funktion für die Naherholung und den Tourismus.<br />

■ Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche sind aufgrund des möglichen<br />

Anlagenkippens infolge von Bodenaufweichungen und Änderungen des Abfl ussregimes bei<br />

Überschwemmungen als Ausschlussfl äche berücksichtigt.<br />

■ Wasserschutzgebiete dienen dem vorbeugenden Trinkwasserschutz. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz<br />

dürfen deshalb in Zone I keine baulichen Anlagen errichtet werden (Ausschlussgebiet). Im<br />

Bereich der Schutzzone II ist über die Genehmigungsfähigkeit von WEA nur im Einzelfall zu entscheiden.<br />

Gemäß Windenergieerlass <strong>Bad</strong>en-Württemberg sind Windparks und damit <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

für Windenergieanlagen innerhalb von Schutzzone I und II nicht mit den Zielen des<br />

Grundwasserschutzes für die Trinkwassergewinnung vereinbar (Berücksichtigung Schutzansprüche<br />

aus Wasserrecht; VwV-WSG in Verbindung mit §52 WHG „Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten“).<br />

Sie werden deshalb als Ausschlussfl ächen berücksichtigt.<br />

■ Zu den militärischen Belangen im Planungsgebiet zählen die An- und Abfl ugbereiche des Flugplatz<br />

Niederstetten sowie die militärischen Tieffl ugstrecken. Zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen<br />

wurde ein Schutzkorridor mit Ausschlusswirkung von 1,5km beidseitig der Flugtrasse festgesetzt.<br />

Der Abstand zur Radaranlage `Gustav´ bei Löffelstelzen auf Gemarkung Lauda-Königshofen<br />

wurde mit einer inneren, besonders geschützten Schutzzone von 5km Radius um die Radaranlage<br />

lt. Stellungnahme vom 27.01.2012 des Luftwaffenführungskommandos Köln-Wahn angenommen<br />

und als Einzelfallprüfung dargestellt.<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Höhenbeschränkung von <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

Im Flächennutzungsplan kann gem. § 16 Abs. 1 BauNVO die maximale Höhe der Windkraftanlage dargestellt<br />

werden. Höhenbeschränkungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation<br />

abgeleitet und städtebaulich gerechtfertigt sind. Die Kommune muss die wirtschaftlichen Interessen<br />

der Betreiber an möglichst großen und damit leistungsfähigen Windenergieanlagen mit den entgegenstehenden<br />

Belangen wie dem Schutz des Landschaftsbilds und den Naturschutz abwägen. Begrenzt<br />

wird die Abwägung durch eine wirtschaftlich auskömmliche Nutzung der Windenergie. Es muss somit<br />

eine wirtschaftliche Nutzbarkeit der Konzentrationszone gegeben sein.<br />

Nabenhöhen von 140 m gehören inzwischen zu den Standardgrößen. Eine umfangreichere weitere<br />

Erhöhung der Anlagengrößen ist eher nicht zu erwarten, daher hat sich der Gemeinsame Ausschuss für<br />

eine Begrenzung der Nabenhöhe auf 150 m zum Schutz vor unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes ausgesprochen.<br />

Durch die Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen auf maximal 150m Nabenhöhe können alle Belange<br />

berücksichtigt werden. Zum einen wird hierdurch die negative Beeinträchtigung des Schattenwurfs<br />

minimiert. Gleichzeitig erfolgt durch die Höhenbegrenzung der <strong>Windkraftanlagen</strong> ein Schutz des<br />

Landschaftsbildes und des Erholungswertes des Landschaftsraums Taubertal. Bei einer Begrenzung<br />

der Nabenhöhe auf 150 m sind dennoch leistungsstarke Anlagen realisierbar, so dass die wirtschaftlichen<br />

Interessen der Investoren / Betreiber ausreichend berücksichtigt sind.<br />

Eingriffsregelung<br />

Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich keine verlässlichen Aussagen über die Größe und Schwere des<br />

Eingriffs in den Naturhaushalt treffen, da lediglich eine Ausweisung von <strong>Konzentrationszonen</strong> erfolgt.<br />

Abhängig von Größe und Anzahl der <strong>Windkraftanlagen</strong> stellt sich der Eingriff sehr differenziert dar. Deshalb<br />

muss ein späterer Vorhabenträger der Windkraftanlage im konkreten Bauantrag einen Nachweis<br />

über die Kompensierung des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt bringen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />

Die Höhe und Ausgestaltung der Kompensationsmaßnahmen ist abhängig von der Anzahl, Form, Größe<br />

und Lage der geplanten <strong>Windkraftanlagen</strong>.<br />

Da es sich bei den vorliegenden <strong>Windkraftanlagen</strong> hauptsächlich um einen Eingriff in das Landschaftsbild<br />

handelt, wird empfohlen, einen Ausgleich zur Aufwertung des Landschaftsbildes durchzuführen.<br />

Zur Erfüllung des Minimierungsgebotes wird angeregt, die Oberfl ächen der Windkraftanlage mit nicht<br />

refl ektierenden Materialien zu beschichten (Reduktion des Diskoeffektes).<br />

Abwägung und Begründung zu den Einzelanlagen<br />

Die planende Verwaltungsgemeinschaft kann zugunsten bestimmter Schutzgüter die Privilegierung für<br />

Flächen außerhalb der im Flächennutzungsplan defi nierten Konzentrationszone aufheben (Darstellungsprivileg).<br />

Die VG möchte keine Vielzahl von räumlich weitgestreuten Einzelanlagen sondern eine<br />

Bündelung an raumverträglichen Standorten. Die Notwendigkeit der Bündelung stützt sich auf mehrere<br />

Belange:<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Das Gebiet der VG verfügt über zahlreiche geschützte Biotope, Naturdenkmale und Schutzgebiete.<br />

Durch die offene Privilegierung von <strong>Windkraftanlagen</strong> im gesamten Außenbereich würde das Landschaftsbild<br />

des Taubertals und seiner Nebentäler stark beeinträchtigt werden. Der momentane Charak-<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

ter einer ungestörten Naturlandschaft würde durch die Fernwirkung der <strong>Windkraftanlagen</strong> bei Tag sowie<br />

die blinkenden Lichter bei Nacht eine nachhaltige Beeinträchtigung erfahren. Aus Sicht des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes bestehen gegen eine ungesteuerte Privilegierung der <strong>Windkraftanlagen</strong> im gesamten<br />

Plangebiet erhebliche Bedenken.<br />

Anwohnerschutz<br />

Würde die Privilegierung im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zugelassen, müsste sich<br />

der Abstand der möglichen Einzelanlagen lediglich über den Immissionsschutz regeln. Gerade für die<br />

zahlreichen Dorfgebiete und Hofstellen im Außenbereich könnten dadurch relativ geringe Abstände zu<br />

entstehenden <strong>Windkraftanlagen</strong> resultieren.<br />

Die VG verfolgt mit der Ausübung des Darstellungsprivilegs die Aufgabe, die rein wirtschaftlichen Interessen<br />

der potentiellen Windkraft- Betreiber und Grundstückseigentümer den Belangen des Natur- und<br />

Landschaftsschutzes sowie des Anwohnerschutzes unterzuordnen.<br />

Abwägung und Begründung zu den <strong>Konzentrationszonen</strong><br />

Bei der Abwägung der öffentlichen Belange `Schutz des Landschaftsbilds´ gegenüber der Schaffung<br />

von Flächen für die Nutzung der Windenergie war die VG bestrebt, eine allen öffentlichen und privaten<br />

Belangen gerecht werdende Lösung zu fi nden. Dabei kam man zu dem Ergebnis, durch die Ausweisung<br />

der vier <strong>Konzentrationszonen</strong> für <strong>Windkraftanlagen</strong> den Eingriff in das Landschaftsbild zu bündeln und<br />

die restlichen Flächen, zum Schutz des Landschaftsbildes und der Bevölkerung, von <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

frei zu halten. Außerdem ist man überzeugt, durch die Ausweisungen von insgesamt ca. 450ha der<br />

Windenergienutzung substantiell Raum zu schaffen- und zwar an wirtschaftlich sinnvollen und gleichzeitig<br />

verträglichen Standorten.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, den<br />

Oberbürgermeister Udo Glatthaar<br />

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Begründung zum Teilfl ächennutzungsplan Windkraft der VG <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

Anlage - Kartenwerk<br />

Flächennutzungsplan im Maßstab 1: 15.000<br />

■ Blatt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong><br />

■ Blatt Igersheim<br />

Anlage zur Begründung<br />

■ Standortanalyse für <strong>Windkraftanlagen</strong><br />

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