PDF 193 KB - Bio Suisse
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…<br />
2.8.7 Separierung und Identifizierbarkeit<br />
…<br />
Alle gereiften Käse ab einem Laibgewicht von ca. 500 Gramm, die mit der<br />
Knospe ausgezeichnet werden sollen, sind mit einer Knospe-Kaseinmarke, auf<br />
welcher die Zertifizierungsstelle und die Betriebsnummer vermerkt sind,<br />
auszuzeichnen. Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist auch das<br />
Fabrikationsdatum und bei Mehrchargen- betrieben die Charge (Los-Nr.)<br />
anzugeben. Zur besseren Unterscheidung können Knospe-Kaseinmarken<br />
verwendet werden, die mit zugelassenen Farbstoffen gemäss ZuV eingefärbt<br />
sind. Alternativ dürfen …<br />
…<br />
2.10 Käseerzeugnisse<br />
2.10.6 Nicht landwirtschaftliche Zutaten, Zusatzstoffe<br />
und Kulturen sowie Verarbeitungshilfsstoffe<br />
Natriumcitrat [E 331]: nur für Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen<br />
und Fertigfondue<br />
2.12 Süssspeisen und Desserts (Panna Cotta,<br />
Milchreis, Flan, Cremen)<br />
2.12.1 Verarbeitungsverfahren<br />
Bactofugation, Thermisation, Pasteurisation und Homogenisation (max.<br />
250 bar) der Milch<br />
Pasteurisation der Milch: positiver Peroxidase-Nachweis nach der<br />
Pasteurisation<br />
Homogenisation der Milch: 200 bar, max. 250 bar<br />
Schonende Wärmebehandlung in der Verpackung (nur Pasteurisation)<br />
Nicht zugelassen: Sterilisation<br />
2.12.3 <strong>Bio</strong>logische Zutaten und Zusatzstoffe (…)<br />
…<br />
Gelatine<br />
2.12.4 Nicht biologische landwirtschaftl. Zutaten und<br />
Zusatzstoffe<br />
Gelatine<br />
Es ist möglich, bei der Produktion ähnlicher Produkte (z. B.<br />
gleiche Käsesorte in <strong>Bio</strong>/konventionell) eine eingefärbte<br />
Kaseinmarke zu verwenden. Damit können die Produkte<br />
optisch besser voneinander unterscheiden werden.<br />
Neu kann der Zusatzstoff Natriumcitrat E331 auch für<br />
Fertigfondue eingesetzt werden. Für dieses Produkt ist der<br />
Zusatzstoff notwendig, da ohne den Einsatz von einem<br />
Schmelzsalz die erwünschte Textur und Stabilität nicht erreicht<br />
werden kann.<br />
Die Pasteurisation soll auch möglich sein, um einen Rezept-<br />
Mix zu erhitzen (Milch mit Zutaten). Und natürlich darf die<br />
Pasteurisation von solchen Produkten auch ausserhalb der<br />
Verpackung erfolgen. Ein Peroxidase-Nachweis für diese<br />
Produkte ist nicht sinnvoll, denn eine Denaturierung von<br />
Proteinen wird (analog Jogurt) angestrebt.<br />
Gelatine musste bis jetzt nicht biologisch sein. Es gibt seit<br />
langer Zeit <strong>Bio</strong>-Gelatine und die Forderung, dass Gelatine von<br />
<strong>Bio</strong>-Tieren kommt ist berechtigt.<br />
Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 6 von 16