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PDF 193 KB - Bio Suisse

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…<br />

2.8.7 Separierung und Identifizierbarkeit<br />

…<br />

Alle gereiften Käse ab einem Laibgewicht von ca. 500 Gramm, die mit der<br />

Knospe ausgezeichnet werden sollen, sind mit einer Knospe-Kaseinmarke, auf<br />

welcher die Zertifizierungsstelle und die Betriebsnummer vermerkt sind,<br />

auszuzeichnen. Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist auch das<br />

Fabrikationsdatum und bei Mehrchargen- betrieben die Charge (Los-Nr.)<br />

anzugeben. Zur besseren Unterscheidung können Knospe-Kaseinmarken<br />

verwendet werden, die mit zugelassenen Farbstoffen gemäss ZuV eingefärbt<br />

sind. Alternativ dürfen …<br />

…<br />

2.10 Käseerzeugnisse<br />

2.10.6 Nicht landwirtschaftliche Zutaten, Zusatzstoffe<br />

und Kulturen sowie Verarbeitungshilfsstoffe<br />

Natriumcitrat [E 331]: nur für Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen<br />

und Fertigfondue<br />

2.12 Süssspeisen und Desserts (Panna Cotta,<br />

Milchreis, Flan, Cremen)<br />

2.12.1 Verarbeitungsverfahren<br />

Bactofugation, Thermisation, Pasteurisation und Homogenisation (max.<br />

250 bar) der Milch<br />

Pasteurisation der Milch: positiver Peroxidase-Nachweis nach der<br />

Pasteurisation<br />

Homogenisation der Milch: 200 bar, max. 250 bar<br />

Schonende Wärmebehandlung in der Verpackung (nur Pasteurisation)<br />

Nicht zugelassen: Sterilisation<br />

2.12.3 <strong>Bio</strong>logische Zutaten und Zusatzstoffe (…)<br />

…<br />

Gelatine<br />

2.12.4 Nicht biologische landwirtschaftl. Zutaten und<br />

Zusatzstoffe<br />

Gelatine<br />

Es ist möglich, bei der Produktion ähnlicher Produkte (z. B.<br />

gleiche Käsesorte in <strong>Bio</strong>/konventionell) eine eingefärbte<br />

Kaseinmarke zu verwenden. Damit können die Produkte<br />

optisch besser voneinander unterscheiden werden.<br />

Neu kann der Zusatzstoff Natriumcitrat E331 auch für<br />

Fertigfondue eingesetzt werden. Für dieses Produkt ist der<br />

Zusatzstoff notwendig, da ohne den Einsatz von einem<br />

Schmelzsalz die erwünschte Textur und Stabilität nicht erreicht<br />

werden kann.<br />

Die Pasteurisation soll auch möglich sein, um einen Rezept-<br />

Mix zu erhitzen (Milch mit Zutaten). Und natürlich darf die<br />

Pasteurisation von solchen Produkten auch ausserhalb der<br />

Verpackung erfolgen. Ein Peroxidase-Nachweis für diese<br />

Produkte ist nicht sinnvoll, denn eine Denaturierung von<br />

Proteinen wird (analog Jogurt) angestrebt.<br />

Gelatine musste bis jetzt nicht biologisch sein. Es gibt seit<br />

langer Zeit <strong>Bio</strong>-Gelatine und die Forderung, dass Gelatine von<br />

<strong>Bio</strong>-Tieren kommt ist berechtigt.<br />

Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 6 von 16

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