PDF 193 KB - Bio Suisse

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14.01.2014 Aufrufe

Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen 2 Milch und Milchprodukte in der Schweiz Für Produkte, die zu mindestens 90 Prozent aus in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein angebauten Rohstoffen bestehen und die in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein hergestellt wurden, wird die Knospe mit dem Zusatz «BIO SUISSE» verwendet. Die Herkunft der Rohstoffe aus Liechtenstein (FL) gilt dabei als gleichwertig zu denjenigen aus der Schweiz. Bei der Verwendung von Markenzusätzen gemäss 1.10.2.1 wird das Wort «SUISSE» ersetzt. Eine analoge Änderung ist unter 1.10.2.5 Umstellungsknospe Landwirtschaft nötig. 2.1 Allgemeine Anforderungen an sämtliche Milchprodukte … 2.1.5 Kulturen, Kulturmedien und Enzyme (insbesondere Lab) Knospe ausgezeichnet werden dürfen. Die Swissness-Vorlage des Bundes berücksichtigt ja neben der Herkunft der Rohstoffe auch zu welchem Anteil ein Produkt in der Schweiz hergestellt wurde und verlangt 60 % hiesigen Kostenanteil. Die Knospe soll strenger sein als die Swissness-Vorlage des Bundes. Eine klare, einfache Regel ist deshalb, dass die Verarbeitung in der Schweiz sein muss. In Spezialfällen, in denen die Hauptverarbeitung in der Schweiz stattfindet und lediglich Nebenverarbeitungen im Ausland erfolgen, kann immer noch eine Ausnahme bewilligt werden. Beispiele für solche Ausnahmen sind das Darren von Malz für ein in der Schweiz aus Schweizer Rohstoffen hergestelltes Bier oder das Abfüllen von Teemischungen in Beutel ennet der Grenze, weil zur Zeit in der Schweiz niemand Malz darrt oder weil die Teebeutel-Abfüllmaschine jenseits der Grenze näher ist, als die nächste Maschine in der Schweiz. Praktisches Beispiel für ein Produkt mit Schweizer Rohstoffen ohne SUISSE-Knospe ist das Apfelmus in Dosen von Coop, das zu 97 % aus Schweizer Äpfeln besteht, aber in Deutschland hergestellt und in Dosen abgefüllt wird, weil in der Schweiz kein Dosenhersteller mehr für dieses Produkt gefunden werden konnte. 2.1.5.1 Kulturmedien Kulturmedien für Zwischen- oder Betriebskulturen müssen ausschliesslich aus Im Kapitel Milch steht, dass man Betriebskulturen noch mit Milch bzw. Milchbestandteilen bestehen. Milch zur Kulturenbereitung muss konventioneller Milch machen darf. Dies kommt aus einer Zeit sterilisiert werden. Bis zu einer Schuttmenge von 1 % der in Verarbeitung vor 2002, als noch keine UHT-Bio-Milch bzw. Magermilch stehenden Milchmenge darf sie auch nicht biologischer Herkunft sein. verfügbar war. Heute muss Knospe-Qualität verwendet Zugekaufte Sterilmilch (auch UHT), Rekonstitution von Milchpulver und werden. Der Satz, der nicht biologische Milch zulässt, wird Bactofugation der Milch sind ebenfalls zugelassen. gestrichen. … 2.1.5.2 Lab und Labersatzstoffe° Es sind sowohl die ursprüngliche Form des Labmagens als auch die aufbereiteten Formen Labextrakt flüssig und Labpulver zugelassen. Die Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in der Labbereitung muss durch die MKV Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 4 von 16

Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen beurteilt werden. Neben Magenlab tierischer Herkunft sind auch mikrobiell hergestellte Labersatzstoffe° (unter Einhaltung der GVO-Freiheit) zugelassen. 2.1.5.3 Labersatzstoffe° Neben Magenlab tierischer Herkunft sind auch Labersatzstoffe (unter Einhaltung der GVO-Freiheit) zugelassen. 2.1.5.3 Lactase Zur Lactose-Spaltung ist mikrobiell hergestellte Lactase zugelassen. Der Einsatz von Lactase muss in der Zutatenliste deklariert werden. 2.2 Genussfertige Kuhmilch 2.2.1 Verarbeitungsverfahren UHT-Erhitzung: Nach der Erhitzung muss das Resultat des Beta-Lactoglobulin-Nachweises über 500 mg/l liegen Homogenisation Fettstandardisierung (Beispiele Milchdrink und Magermilch) Nicht zugelassen: Fettstandardisierung von Vollmilch, Mehrfachpasteurisation, Hochpasteurisation, Sterilisationsverfahren Zur besseren Lesbarkeit wird das Kapitel Labersatzstoffe ins Kapitel Lab eingefügt. Inhaltlich ändert sich nichts. Lactosefreie Produkte sind auf dem Markt etabliert und erfolgreich. Zu deren Herstellung kann Lactase eingesetzt werden. Dies wird bei den zulässigen Enzymen für Milchprodukte ergänzt. Der Lactase-Einsatz ist zu deklarieren. Diese Anforderung (für die UHT-Erhitzung) steht bereits seit Jahren so in den Richtlinien. Sie soll aber nochmals explizit im Kapitel „genussfertige Kuhmilch“ wiederholt werden. Bis jetzt steht es nur (ein Kapitel vorher) bei den allgemein für Milchprodukte zugelassenen Verarbeitungsverfahren. 2.8 Käse (Frischkäse und gereifter Käse) und Käseerzeugnisse 2.8.1 Käsereimilch und gereifter Käse Verarbeitungsverfahren … … Bactofugation und Doppelbactofugation: In Silozonen und nur zur Herstellung von Käse aus pasteurisierter oder thermisierter Milch. Das UHT-behandelte Bactofugat darf der Knospe-Verarbeitung wieder zugeführt werden° Bei der Käseproduktion kann mit einer Doppelbactofugation das Risiko für unerwünschte Fehlgärungen im Vergleich zur einfachen Bactofugation wesentlich gesenkt werden. Bei der Verarbeitung von Silomilch zu Käse ermöglicht die Doppelbactofugation erst, dass die Milch mit ausreichender Prozess-Sicherheit überhaupt verarbeitet werden kann, sodass man nicht von einem unnötigen Verarbeitungsschritt sprechen kann. 2.8.2 Frischkäse und Quark Es sind sinngemäss die gleichen Verarbeitungsschritte wie bei gereiftem Käse zugelassen, mit Ausnahme der Wasserzugabe. Abweichend dazu ist die Homogenisation für die Produktion von Frischkäse zulässig. muss die Pasteurisation nicht Peroxidase positiv sein. Die Homogenisation muss in diesem Fall nicht deklariert werden. Für die Produktion von Frischkäse ist es (je nach gewünschtem Endprodukt) wichtig, die Homogenisierungs-Technologie zu verwenden, um eine optimale Struktur und Stabilität des Produktes zu erhalten. Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 5 von 16

Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen<br />

beurteilt werden. Neben Magenlab tierischer Herkunft sind auch mikrobiell<br />

hergestellte Labersatzstoffe° (unter Einhaltung der GVO-Freiheit) zugelassen.<br />

2.1.5.3 Labersatzstoffe°<br />

Neben Magenlab tierischer Herkunft sind auch Labersatzstoffe (unter<br />

Einhaltung der GVO-Freiheit) zugelassen.<br />

2.1.5.3 Lactase <br />

Zur Lactose-Spaltung ist mikrobiell hergestellte Lactase zugelassen. Der<br />

Einsatz von Lactase muss in der Zutatenliste deklariert werden.<br />

2.2 Genussfertige Kuhmilch<br />

2.2.1 Verarbeitungsverfahren<br />

UHT-Erhitzung: Nach der Erhitzung muss das Resultat des Beta-Lactoglobulin-Nachweises<br />

über 500 mg/l liegen<br />

Homogenisation<br />

Fettstandardisierung (Beispiele Milchdrink und Magermilch)<br />

Nicht zugelassen: Fettstandardisierung von Vollmilch, Mehrfachpasteurisation,<br />

Hochpasteurisation, Sterilisationsverfahren<br />

Zur besseren Lesbarkeit wird das Kapitel Labersatzstoffe ins<br />

Kapitel Lab eingefügt. Inhaltlich ändert sich nichts.<br />

Lactosefreie Produkte sind auf dem Markt etabliert und<br />

erfolgreich. Zu deren Herstellung kann Lactase eingesetzt<br />

werden. Dies wird bei den zulässigen Enzymen für<br />

Milchprodukte ergänzt. Der Lactase-Einsatz ist zu deklarieren.<br />

Diese Anforderung (für die UHT-Erhitzung) steht bereits seit Jahren<br />

so in den Richtlinien. Sie soll aber nochmals explizit im Kapitel<br />

„genussfertige Kuhmilch“ wiederholt werden. Bis jetzt steht es nur<br />

(ein Kapitel vorher) bei den allgemein für Milchprodukte zugelassenen<br />

Verarbeitungsverfahren.<br />

2.8 Käse (Frischkäse und gereifter Käse) und<br />

Käseerzeugnisse<br />

2.8.1 Käsereimilch und gereifter Käse<br />

Verarbeitungsverfahren<br />

…<br />

<br />

…<br />

Bactofugation und Doppelbactofugation: In Silozonen und nur zur<br />

Herstellung von Käse aus pasteurisierter oder thermisierter Milch. Das<br />

UHT-behandelte Bactofugat darf der Knospe-Verarbeitung wieder<br />

zugeführt werden°<br />

Bei der Käseproduktion kann mit einer Doppelbactofugation<br />

das Risiko für unerwünschte Fehlgärungen im Vergleich zur<br />

einfachen Bactofugation wesentlich gesenkt werden. Bei der<br />

Verarbeitung von Silomilch zu Käse ermöglicht die<br />

Doppelbactofugation erst, dass die Milch mit ausreichender<br />

Prozess-Sicherheit überhaupt verarbeitet werden kann, sodass<br />

man nicht von einem unnötigen Verarbeitungsschritt sprechen<br />

kann.<br />

2.8.2 Frischkäse und Quark<br />

Es sind sinngemäss die gleichen Verarbeitungsschritte wie bei gereiftem<br />

Käse zugelassen, mit Ausnahme der Wasserzugabe. Abweichend dazu ist<br />

die Homogenisation für die Produktion von Frischkäse zulässig. muss die<br />

Pasteurisation nicht Peroxidase positiv sein. Die Homogenisation muss in<br />

diesem Fall nicht deklariert werden.<br />

Für die Produktion von Frischkäse ist es (je nach gewünschtem<br />

Endprodukt) wichtig, die Homogenisierungs-Technologie zu<br />

verwenden, um eine optimale Struktur und Stabilität des<br />

Produktes zu erhalten.<br />

Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 5 von 16

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