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PDF 193 KB - Bio Suisse

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1.4.3. aufgeführten Dokumente von den Lieferanten einzufordern.existieren<br />

und noch gültig sind (Dokument digital oder gedruckt<br />

vorhanden). Die Überprüfung muss vor der ersten Lieferung und<br />

mindestens einmal jährlich erfolgen.<br />

sind.<br />

1.4.1 Einkauf direkt beim Knospe-Produzenten<br />

Dokumente: Kopie des aktuellen «Zertifikates für biologische Produkte»<br />

(nachfolgend Zertifikat genannt) und –Knospeanerkennung des Produzenten.<br />

Vor oder bei der ersten Lieferung durch einen Produzenten ist die Kopie des<br />

aktuellen Zertifikates zu verlangen. Eine Kopie des Zertifikates ist im Betrieb<br />

für die Kontrolle bereitzuhalten. Das Zertifikat ist mindestens jedes Jahr einzufordern.<br />

Für alle Produktekategorien ist zusätzlich die «Knospe-Anerkennung»<br />

vom Produzenten zu verlangen. Darauf findet sich der Vermerk, ob der Betrieb<br />

zur Vermarktung der entsprechenden Produktekategorie mit der Knospe<br />

berechtigt ist oder nicht. Dokument: Lieferschein: Jeder Lieferung liegt ein<br />

Lieferschein bei, der die Knospe-Qualität der gelieferten Ware eindeutig<br />

belegt.<br />

1.4.2 Einkauf bei einem anderen <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Lizenznehmer<br />

Dokumente: Kopie der Knospe-Urkunde des Lieferanten sowie Kopie des<br />

aktuellen und «Zertifikates für biologische Produkte» (nachfolgend Zertifikat<br />

genannt).<br />

Vor der ersten Lieferung sind die aktuelle Knospe-Urkunde und das<br />

Zertifikat in Kopie zu verlangen. Auf der Knospe-Urkunde sind die<br />

lizenzierten Produkte aufgeführt und auf dem Zertifikat die<br />

Produktekategorien. Die Knospe-Urkunde und das Zertifikat sind mindestens<br />

jedes Jahr einzufordern.<br />

1.4.3 Direkter Import<br />

…<br />

1.10 Kennzeichnung<br />

1.10.2.2 Knospe-Produkte aus Schweizer Rohstoffen hergestellt<br />

Die bestehende Richtlinie erlaubt für ein vollkommen im Ausland<br />

hergestelltes Produkt die Knospe mit dem Zusatz SUISSE,<br />

sofern die Rohstoffe aus der Schweiz stammen, weil der Ort<br />

der Verarbeitung nicht erwähnt ist. Neu sollen nur Produkte,<br />

die auch in der Schweiz verarbeitet werden, mit der SUISSE-<br />

Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 3 von 16

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