PDF 193 KB - Bio Suisse
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Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen<br />
1.4.3. aufgeführten Dokumente von den Lieferanten einzufordern.existieren<br />
und noch gültig sind (Dokument digital oder gedruckt<br />
vorhanden). Die Überprüfung muss vor der ersten Lieferung und<br />
mindestens einmal jährlich erfolgen.<br />
sind.<br />
1.4.1 Einkauf direkt beim Knospe-Produzenten<br />
Dokumente: Kopie des aktuellen «Zertifikates für biologische Produkte»<br />
(nachfolgend Zertifikat genannt) und –Knospeanerkennung des Produzenten.<br />
Vor oder bei der ersten Lieferung durch einen Produzenten ist die Kopie des<br />
aktuellen Zertifikates zu verlangen. Eine Kopie des Zertifikates ist im Betrieb<br />
für die Kontrolle bereitzuhalten. Das Zertifikat ist mindestens jedes Jahr einzufordern.<br />
Für alle Produktekategorien ist zusätzlich die «Knospe-Anerkennung»<br />
vom Produzenten zu verlangen. Darauf findet sich der Vermerk, ob der Betrieb<br />
zur Vermarktung der entsprechenden Produktekategorie mit der Knospe<br />
berechtigt ist oder nicht. Dokument: Lieferschein: Jeder Lieferung liegt ein<br />
Lieferschein bei, der die Knospe-Qualität der gelieferten Ware eindeutig<br />
belegt.<br />
1.4.2 Einkauf bei einem anderen <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Lizenznehmer<br />
Dokumente: Kopie der Knospe-Urkunde des Lieferanten sowie Kopie des<br />
aktuellen und «Zertifikates für biologische Produkte» (nachfolgend Zertifikat<br />
genannt).<br />
Vor der ersten Lieferung sind die aktuelle Knospe-Urkunde und das<br />
Zertifikat in Kopie zu verlangen. Auf der Knospe-Urkunde sind die<br />
lizenzierten Produkte aufgeführt und auf dem Zertifikat die<br />
Produktekategorien. Die Knospe-Urkunde und das Zertifikat sind mindestens<br />
jedes Jahr einzufordern.<br />
1.4.3 Direkter Import<br />
…<br />
1.10 Kennzeichnung<br />
1.10.2.2 Knospe-Produkte aus Schweizer Rohstoffen hergestellt<br />
Die bestehende Richtlinie erlaubt für ein vollkommen im Ausland<br />
hergestelltes Produkt die Knospe mit dem Zusatz SUISSE,<br />
sofern die Rohstoffe aus der Schweiz stammen, weil der Ort<br />
der Verarbeitung nicht erwähnt ist. Neu sollen nur Produkte,<br />
die auch in der Schweiz verarbeitet werden, mit der SUISSE-<br />
Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 3 von 16