PDF 193 KB - Bio Suisse
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Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen<br />
Der Import von Rohstoffen ist bei ausreichender Inlandversorgung eingeschränkt<br />
(siehe Teil V).<br />
Flugtransporte sind verboten. Ein Knospe-Produkt wird wenn möglich in der<br />
Schweiz hergestellt. Ein verarbei- tetes Produkt darf nur dann importiert werden,<br />
wenn dies nicht anders möglich ist (z. B. AOC-Produkte) oder wenn<br />
der Transport des importierten Rohstoffes im verarbeiteten Zustand sinnvoller<br />
ist als im Rohzustand (Verarbeitung im Ursprungsland).<br />
Minimaler Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen<br />
…<br />
Schonende Verarbeitung<br />
…<br />
Verarbeitung im Ausland<br />
Ein Knospe-Produkt wird wenn möglich in der Schweiz hergestellt. Ein verarbeitetes<br />
Produkt darf nur dann importiert werden, wenn dies nicht anders<br />
möglich ist (z. B. AOC-Produkte) oder wenn der Transport des importierten<br />
Rohstoffes im verarbeiteten Zustand sinnvoller ist als im Rohzustand (Verarbeitung<br />
im Ursprungsland).<br />
Das Flugverbot steht in den Richtlinien für Verarbeitung und<br />
Handel unter dem Titel „Rohstoffe und Zutaten“. Es gilt also<br />
streng genommen nicht unbedingt auch für Fertigprodukte.<br />
Und doch sollten Fertigprodukte im Inland oder beim Export ja<br />
auch nicht mit dem Flugzeug transportiert werden. Bei den<br />
Import-Richtlinien ist klar, dass Roherzeugnisse und<br />
Verarbeitungsprodukte unter das Flugverbot für Rohstoffe und<br />
Verarbeitungsprodukte fallen (Teil V), auch bei Saatgut ist das<br />
Flugverbot klar (Teil II, 3.7.6). Auch der restliche Text dieses<br />
Abschnittes gehört nicht unter den Titel Rohstoffe. Deshalb<br />
schlagen wir für diesen Text und für die Flugtransporte die<br />
unten angeführten eigenen Abschnitte vor. Effektiv verändert<br />
sich nichts, es geht nur um einen unmissverständlicheren Text.<br />
Flugtransporte<br />
Flugtransporte von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten sind<br />
verboten.<br />
Keine Täuschung, Knospe-Produkte erfüllen die Erwartung<br />
…<br />
Schädlingsbekämpfung<br />
…<br />
1. Rohstoffbeschaffung und Warenflussprüfung<br />
Voraussetzung zur Herstellung von Knospe-Produkten ist die Verwendung<br />
von Knospe-anerkannten Rohstoffen und Halbfabrikaten. Die Zulassung von<br />
Knospe-Halbfabrikaten ist nicht gleichzusetzen mit einer allgemeinen Zulassung<br />
zur Verarbeitung in zusammengesetzten Produkten. Der Einsatz wird<br />
jeweils nach den produktspezifischen Anforderungen unter Beachtung der<br />
schonenden Verarbeitung, der Täuschung des Konsumenten und der Bei der Kontrolle müssen <strong>Bio</strong>-Zertifikate und Knospe-Urkunden der<br />
Rekonstitution geprüft.<br />
Lieferanten in der heutigen Zeit nicht mehr als gedruckte Kopie<br />
vorhanden sein. Es genügt der Nachweis, dass regelmässig online<br />
Damit ein Rohstoff zur Herstellung von Knospe-Produkten verwendet werden<br />
kann, sind ist je nach Fall zu überprüfen, ob die in Art. 1.4.1 bis<br />
überprüft wird, ob diese Dokumente vorhanden und noch gültig<br />
Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 2 von 16