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PDF 193 KB - Bio Suisse

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Der Import von Rohstoffen ist bei ausreichender Inlandversorgung eingeschränkt<br />

(siehe Teil V).<br />

Flugtransporte sind verboten. Ein Knospe-Produkt wird wenn möglich in der<br />

Schweiz hergestellt. Ein verarbei- tetes Produkt darf nur dann importiert werden,<br />

wenn dies nicht anders möglich ist (z. B. AOC-Produkte) oder wenn<br />

der Transport des importierten Rohstoffes im verarbeiteten Zustand sinnvoller<br />

ist als im Rohzustand (Verarbeitung im Ursprungsland).<br />

Minimaler Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen<br />

…<br />

Schonende Verarbeitung<br />

…<br />

Verarbeitung im Ausland<br />

Ein Knospe-Produkt wird wenn möglich in der Schweiz hergestellt. Ein verarbeitetes<br />

Produkt darf nur dann importiert werden, wenn dies nicht anders<br />

möglich ist (z. B. AOC-Produkte) oder wenn der Transport des importierten<br />

Rohstoffes im verarbeiteten Zustand sinnvoller ist als im Rohzustand (Verarbeitung<br />

im Ursprungsland).<br />

Das Flugverbot steht in den Richtlinien für Verarbeitung und<br />

Handel unter dem Titel „Rohstoffe und Zutaten“. Es gilt also<br />

streng genommen nicht unbedingt auch für Fertigprodukte.<br />

Und doch sollten Fertigprodukte im Inland oder beim Export ja<br />

auch nicht mit dem Flugzeug transportiert werden. Bei den<br />

Import-Richtlinien ist klar, dass Roherzeugnisse und<br />

Verarbeitungsprodukte unter das Flugverbot für Rohstoffe und<br />

Verarbeitungsprodukte fallen (Teil V), auch bei Saatgut ist das<br />

Flugverbot klar (Teil II, 3.7.6). Auch der restliche Text dieses<br />

Abschnittes gehört nicht unter den Titel Rohstoffe. Deshalb<br />

schlagen wir für diesen Text und für die Flugtransporte die<br />

unten angeführten eigenen Abschnitte vor. Effektiv verändert<br />

sich nichts, es geht nur um einen unmissverständlicheren Text.<br />

Flugtransporte<br />

Flugtransporte von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten sind<br />

verboten.<br />

Keine Täuschung, Knospe-Produkte erfüllen die Erwartung<br />

…<br />

Schädlingsbekämpfung<br />

…<br />

1. Rohstoffbeschaffung und Warenflussprüfung<br />

Voraussetzung zur Herstellung von Knospe-Produkten ist die Verwendung<br />

von Knospe-anerkannten Rohstoffen und Halbfabrikaten. Die Zulassung von<br />

Knospe-Halbfabrikaten ist nicht gleichzusetzen mit einer allgemeinen Zulassung<br />

zur Verarbeitung in zusammengesetzten Produkten. Der Einsatz wird<br />

jeweils nach den produktspezifischen Anforderungen unter Beachtung der<br />

schonenden Verarbeitung, der Täuschung des Konsumenten und der Bei der Kontrolle müssen <strong>Bio</strong>-Zertifikate und Knospe-Urkunden der<br />

Rekonstitution geprüft.<br />

Lieferanten in der heutigen Zeit nicht mehr als gedruckte Kopie<br />

vorhanden sein. Es genügt der Nachweis, dass regelmässig online<br />

Damit ein Rohstoff zur Herstellung von Knospe-Produkten verwendet werden<br />

kann, sind ist je nach Fall zu überprüfen, ob die in Art. 1.4.1 bis<br />

überprüft wird, ob diese Dokumente vorhanden und noch gültig<br />

Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 2 von 16

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