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PDF 193 KB - Bio Suisse

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Nummer Titel Originaltext mit Änderungen, gestrichener oder neuer Text Erläuterungen<br />

13–16<br />

– –<br />

17<br />

17 Hof- und<br />

Lohnverarbeitung,<br />

Handel und<br />

Direktvermarktung<br />

17 Hof- und Lohnverarbeitung, Handel und<br />

Direktvermarktung<br />

…<br />

Auch im Lohn verarbeitete Lebensmittel müssen die <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Anforderungen<br />

erfüllen. Dies wird über die Zertifizierung des Lohnverarbeiters oder mittels<br />

eines Lohnverarbeitungsvertrages und entsprechender Kontrolle sichergestellt.<br />

Ergänzende Informationen zum Thema Direktvermarktung und Handel siehe<br />

in den allgemeine Richtlinien, Teil I, Kapitel 3.3.3. Direktvermarktung und<br />

Handel auf Anbaubetrieben<br />

Die Kapitel Handel und Direktvermarktung sind neu vorne im<br />

allgemeinen Teil geregelt (Teil I, Kapitel 3.3.3. Direktvermarktung<br />

und Handel auf Anbaubetrieben)<br />

18<br />

– –<br />

Änderungen Regelwerk Teil III 2014: Richtlinien für Verarbeitung und Handel, Seite 16 von 16

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