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SCT - HUECK + RICHTER Aluminium GmbH

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Für flache und einseitig geneigte Dächer (Pultdächer) ermittelt sich der Formbeiwert<br />

μ1 in Abhängigkeit vom Neigungswinkel des Dachs gegen die Horizontale α nach<br />

Dachneigung 0° ≤ α ≤ 30° 30° < α ≤ 60° α > 60°<br />

Formbeiwert μ1 0,8<br />

60°- α<br />

0,8 *<br />

30°<br />

0<br />

für 50 m < z ≤ 300 m<br />

Bei Satteldächern mit den Dachneigungen α 1 bzw. α2 gegenüber der Horizontalen wird jede<br />

Seite des Daches für sich betrachtet. Die Schneelast berechnet sich gemäß<br />

si = μ1 · sk (2)<br />

Bei Sattel-, Shed- und Tonnendächern sind besondere Rechenansätze in DIN 1055-5<br />

vorgesehen.<br />

16.3 Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) 3<br />

Die Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik gelten für Verglasungen, die an mindestens<br />

zwei gegenüber liegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind. Sie gelten sowohl für<br />

Vertikal- als auch für Überkopfverglasungen. Die Einhaltung der technischen Regeln ist gemäß<br />

Bauregelliste durch den Metallbauer durch eine Übereinstimmungserklärung nachzuweisen.<br />

Neben Anforderungen an die Dimensionierung der einzelnen Glasscheiben werden Grenzen<br />

für die Durchbiegung der Tragekonstruktion genannt: die Durchbiegung der Auflagerprofile darf<br />

nicht mehr als 1/200 der auflagernden Scheibenlänge, höchstens jedoch 15 mm betragen.<br />

Die Verglasungsrichtlinien der Isolierglashersteller können die maximale Durchbiegung jedoch<br />

einengen (z.B. 1/300 der Scheibenlänge, max. 8 mm).<br />

16.4 Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) 4<br />

Die Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik gelten für mechanisch gehaltene<br />

absturzsichernde Verglasungen, die einen Höhenunterschied von mehr als 1 m sichern. Die<br />

anzusetzenden statischen Einwirkungen auf die absturzsichernde Verglasung wie Wind- und<br />

Holmlast sind in DIN 1055 geregelt.<br />

Bei Isolierverglasungen sind außerdem klimatische Einwirkungen (siehe TRLV) zu<br />

berücksichtigen. Bei gleichzeitiger Einwirkung von Wind- (w) und Holmlast (h) darf als<br />

Bemessungslast die jeweils ungünstigere der beiden Lastfallkombinationen w + h/2<br />

bzw. h + w/2 zugrunde gelegt werden. Für die Verglasung und die Haltekonstruktion ist ein<br />

rechnerischer Nachweis der Tragfähigkeit zu führen.<br />

048002200<br />

48 06/2011<br />

<strong>SCT</strong><br />

<strong>SCT</strong><br />

Trigon<br />

Trigon

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