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Programmreport 2012 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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Thema<br />

Evaluierung des messbaren Nutzens <strong>für</strong> die Solarienbesucher durch die UV-Schutzverordnung, insbesondere<br />

die Unterweisung durch qualifiziertes Personal in Solarien<br />

Subject<br />

Evaluation of the measurable benefit for tanning salons' customers due to the UV protection regulations, <br />

in particular through instructions from qualified staff in tanning salons<br />

Kennzeichen<br />

3612S70031<br />

Beginn<br />

15.08.<strong>2012</strong><br />

Ende<br />

14.07.2014<br />

Fördermittel<br />

EUR 140.206,-<br />

Forschungs- / Auftragnehmer<br />

infas Institut <strong>für</strong> angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn<br />

Projektleitung<br />

J. Belz<br />

Fachbetreuung BfS<br />

Dr. C. Baldermann / AG-SG 1.4<br />

verantwortlich <strong>für</strong> den Text<br />

J. Belz, B. Ermes<br />

1. ZIELSETZUNG<br />

Ziel der Untersuchung ist es, den messbaren Nutzen <strong>für</strong> Solarienbesucher durch die von der UV-Schutz-Verordnung<br />

(UVSV) vorgegebene Beratung durch entsprechend qualifiziertes Personal zu evaluieren. Hierzu<br />

werden Wissensstand und Verhalten von Solariennutzerinnen und -nutzern durch Vergleich zweier Befragungswellen<br />

auf Basis bevölkerungsrepräsentativer Stichproben in <strong>2012</strong> und 2014 untersucht.<br />

2. EINZELZIELSETZUNG<br />

Mit Hilfe der geplanten Befragungen soll festgestellt werden, ob das ab November <strong>2012</strong> gesetzlich vorgeschriebene<br />

Angebot einer Beratung von Solariennutzerinnen und -nutzern zu einem verbesserten Verbraucherschutz<br />

durch Minimierung der Bestrahlungsrisiken führt, sprich, ob auf Grund der erfolgten Beratungen<br />

eine Verbesserung des Wissens und / oder eine Veränderung der Meinung und / oder des Verhaltens hinsichtlich<br />

UV-Bestrahlungen in Solarien erkennbar wird. Zur Feststellung des Ist-Zustandes erfolgt die erste<br />

Befragung in <strong>2012</strong>, die zweite folgt in 2014.<br />

TB 07<br />

2.1 ERSTELLEN EINES FRAGEBOGENS<br />

Ein detaillierter Fragebogen ist zu erstellen. Die Fragen orientieren sich an den Inhalten und Vorgaben der<br />

UVSV. Die Fragen sind so zu formulieren, dass der Fragebogen sowohl in der ersten Befragung in <strong>2012</strong> als<br />

auch in der Befragung in 2014 eingesetzt werden kann, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.<br />

Die Inhalte der Befragung decken die folgenden Aspekte ab:<br />

- Verhaltensbezogene Fragen bezüglich Solariennutzung und möglicher Konsequenzen aus dem Wissen<br />

über UV-Strahlung durch Solarien sowie bezüglich möglicher Verhaltensänderung, die die Befragten auf<br />

ein Beratungsgespräch zurückführen;<br />

- Wissensbezogene Fragen zur UV-Strahlung und zu einem möglichen diesbezüglichen Wissenszuwachs<br />

durch Beratung;<br />

- Einstellungsbezogene Fragen im Hinblick auf den Wunsch nach einem Beratungsgespräch und damit<br />

zusammenhängende Anforderungen an die Betreiber;<br />

- Faktenfragen rund um ein Beratungsgespräch in Betrieben, die die Nutzung von Solarien anbieten, einschließlich<br />

aller dort erörterten Details;<br />

- Fragen zur Soziodemographie.<br />

2.2 DURCHFÜHRUNG DER UMFRAGEN<br />

Für die Befragungen ist jeweils ein repräsentativer Querschnitt von Solariennutzern zu erheben. Die Befragten<br />

müssen 18 Jahre oder älter sein. Es sind Nutzerinnen und Nutzer von UV-Bestrahlungsgeräten gemäß<br />

der UVSV einzubeziehen (Sonnenstudios, Wellnessbereiche, Schwimmbäder, Fitness-Einrichtungen, etc.).<br />

Nicht mit einzubeziehen sind unter anderem Patienten, die im Rahmen einer ärztlichen Therapie unter ärztlicher<br />

Aufsicht mit UV-Bestrahlungsgeräten behandelt werden.<br />

210 Statusberichte TB 07: Vorhaben mit allgemeiner Bedeutung im <strong>Strahlenschutz</strong>

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