Programmreport 2012 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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Thema<br />
Evaluierung des messbaren Nutzens <strong>für</strong> die Solarienbesucher durch die UV-Schutzverordnung, insbesondere<br />
die Unterweisung durch qualifiziertes Personal in Solarien<br />
Subject<br />
Evaluation of the measurable benefit for tanning salons' customers due to the UV protection regulations, <br />
in particular through instructions from qualified staff in tanning salons<br />
Kennzeichen<br />
3612S70031<br />
Beginn<br />
15.08.<strong>2012</strong><br />
Ende<br />
14.07.2014<br />
Fördermittel<br />
EUR 140.206,-<br />
Forschungs- / Auftragnehmer<br />
infas Institut <strong>für</strong> angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn<br />
Projektleitung<br />
J. Belz<br />
Fachbetreuung BfS<br />
Dr. C. Baldermann / AG-SG 1.4<br />
verantwortlich <strong>für</strong> den Text<br />
J. Belz, B. Ermes<br />
1. ZIELSETZUNG<br />
Ziel der Untersuchung ist es, den messbaren Nutzen <strong>für</strong> Solarienbesucher durch die von der UV-Schutz-Verordnung<br />
(UVSV) vorgegebene Beratung durch entsprechend qualifiziertes Personal zu evaluieren. Hierzu<br />
werden Wissensstand und Verhalten von Solariennutzerinnen und -nutzern durch Vergleich zweier Befragungswellen<br />
auf Basis bevölkerungsrepräsentativer Stichproben in <strong>2012</strong> und 2014 untersucht.<br />
2. EINZELZIELSETZUNG<br />
Mit Hilfe der geplanten Befragungen soll festgestellt werden, ob das ab November <strong>2012</strong> gesetzlich vorgeschriebene<br />
Angebot einer Beratung von Solariennutzerinnen und -nutzern zu einem verbesserten Verbraucherschutz<br />
durch Minimierung der Bestrahlungsrisiken führt, sprich, ob auf Grund der erfolgten Beratungen<br />
eine Verbesserung des Wissens und / oder eine Veränderung der Meinung und / oder des Verhaltens hinsichtlich<br />
UV-Bestrahlungen in Solarien erkennbar wird. Zur Feststellung des Ist-Zustandes erfolgt die erste<br />
Befragung in <strong>2012</strong>, die zweite folgt in 2014.<br />
TB 07<br />
2.1 ERSTELLEN EINES FRAGEBOGENS<br />
Ein detaillierter Fragebogen ist zu erstellen. Die Fragen orientieren sich an den Inhalten und Vorgaben der<br />
UVSV. Die Fragen sind so zu formulieren, dass der Fragebogen sowohl in der ersten Befragung in <strong>2012</strong> als<br />
auch in der Befragung in 2014 eingesetzt werden kann, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.<br />
Die Inhalte der Befragung decken die folgenden Aspekte ab:<br />
- Verhaltensbezogene Fragen bezüglich Solariennutzung und möglicher Konsequenzen aus dem Wissen<br />
über UV-Strahlung durch Solarien sowie bezüglich möglicher Verhaltensänderung, die die Befragten auf<br />
ein Beratungsgespräch zurückführen;<br />
- Wissensbezogene Fragen zur UV-Strahlung und zu einem möglichen diesbezüglichen Wissenszuwachs<br />
durch Beratung;<br />
- Einstellungsbezogene Fragen im Hinblick auf den Wunsch nach einem Beratungsgespräch und damit<br />
zusammenhängende Anforderungen an die Betreiber;<br />
- Faktenfragen rund um ein Beratungsgespräch in Betrieben, die die Nutzung von Solarien anbieten, einschließlich<br />
aller dort erörterten Details;<br />
- Fragen zur Soziodemographie.<br />
2.2 DURCHFÜHRUNG DER UMFRAGEN<br />
Für die Befragungen ist jeweils ein repräsentativer Querschnitt von Solariennutzern zu erheben. Die Befragten<br />
müssen 18 Jahre oder älter sein. Es sind Nutzerinnen und Nutzer von UV-Bestrahlungsgeräten gemäß<br />
der UVSV einzubeziehen (Sonnenstudios, Wellnessbereiche, Schwimmbäder, Fitness-Einrichtungen, etc.).<br />
Nicht mit einzubeziehen sind unter anderem Patienten, die im Rahmen einer ärztlichen Therapie unter ärztlicher<br />
Aufsicht mit UV-Bestrahlungsgeräten behandelt werden.<br />
210 Statusberichte TB 07: Vorhaben mit allgemeiner Bedeutung im <strong>Strahlenschutz</strong>