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Programmreport 2012 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz

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3. METHODIK<br />

3.1 RECHERCHE ZUR HISTORIE DER EHEMALIGEN MILITÄRSTANDORTE (AP 1)<br />

Die Bearbeitung erfolgt standortbezogen in folgenden Teilschritten:<br />

- Ermittlung und Nachweis bestehender Quellen;<br />

- Beurteilung der Relevanz sowie Auswahl von Quellen <strong>für</strong> die Auswertung;<br />

- Erschließung und Auswertung relevanter Quellen und vorhandener Unterlagen;<br />

- Durchführung einer orientierenden Standortbegehung zur Sachstandsermittlung;<br />

- Prüfung des Gefahrenverdachts auf sachliche Richtigkeit;<br />

- Bewertung der Verdachtsbereiche/Teilflächen;<br />

- Teilflächenbezogene Dokumentation der Ergebnisse in einem Gutachten in schriftlicher, zeichnerischer<br />

und ggf. graphischer Form unter Angabe der jeweiligen Quellen.<br />

Ergänzt wird dies durch eine allgemeine Recherche zum Thema „radioaktive Strahlenquellen aus militärischer<br />

Ausrüstung“.<br />

3.2 VORBEREITUNG DER BEGEHUNGEN/BEPROBUNGEN (AP 2)<br />

Die Vorbereitung der Begehungen und Beprobungen umfasst vor allem die Beschaffung von Basisdaten (Lagepläne,<br />

Ansprechpartner, Betretungsgenehmigungen, Zugangsmöglichkeiten, Ortskundige, Zugänglichkeit<br />

usw.) sowie die Abstimmung mit bevollmächtigten Stellen zur Organisation des Zutrittes und die praktische<br />

Vorbereitung der Begehung (Arbeitsmaterialien, Ablaufplanung usw.).<br />

3.3 DURCHFÜHRUNG DER BEGEHUNGEN/BEPROBUNGEN (AP 3)<br />

Die mit AP 2 vorbereiteten Begehungen werden gemeinsam mit Vertretern des BfS an den sechs Standorten<br />

durchgeführt (einschließlich praktischer Unterstützung bei der Probenahme). Die Begehungen werden dokumentiert<br />

(zeichnerisch, fotografisch).<br />

3.4 ABSCHLUSSBERICHT (AP 4)<br />

Sämtliche Ergebnisse und Erkenntnisse aus AP 1 - 3 werden in einem Abschlussbericht zusammengeführt.<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> weitere Maßnahmen bzw. die weitere Vorgehensweise werden abgeleitet sowie eine methodische<br />

Anleitung <strong>für</strong> ggf. erforderliche weitere Untersuchungen auf ehemaligen Militärstandorten erarbeitet.<br />

4. DURCHFÜHRUNG<br />

Entsprechend des Arbeitsprogramms wurde mit der Bearbeitung des AP 1 parallel an allen sechs Standorten<br />

sowie der Recherche zum Thema „radioaktive Strahlenquellen aus militärischer Ausrüstung“ begonnen. Es<br />

erfolgten eine Kontaktaufnahme mit allen ermittelten, potenziell im Besitz von relevanten Informationen befindlichen<br />

Behörden, öffentlichen und privatwirtschaftlichen Stellen und Personen sowie eine allgemeine Literaturrecherche.<br />

Zusätzlich ergangenen Empfehlungen wurde gefolgt. Erste Gespräche wurden geführt sowie<br />

erste Unterlagen gesichtet und ausgewertet.<br />

Grundlegender Bestandteil waren darüber hinaus intensive Recherchetätigkeiten zur eindeutigen Identifikation<br />

der zu bearbeitenden Liegenschaften (Lage, Abgrenzung, exakte Bezeichnung usw. sowie aktuell im Bundeseigentum<br />

befindliche Flächen). Ausgangspunkt da<strong>für</strong> bildete eine erste Akteneinsichtnahme bei der OFD<br />

Hannover zu den potenziell infrage kommenden Altstandorten sowie davon ausgehend eine Beantragung des<br />

Eigentumsnachweises bei der Bundesanstalt <strong>für</strong> Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst.<br />

5. ERGEBNISSE<br />

Die Bearbeitung befindet sich noch im Anfangsstadium, so dass konkrete Ergebnisse bisher nicht vorliegen.<br />

Ende <strong>2012</strong> wurde folgender standortbezogener Sachstand erreicht:<br />

a) Lohmen (Sachsen)<br />

Der Standort wurde seit den 1960er Jahren vom SAAS (Staatliches Amt <strong>für</strong> Atomsicherheit und <strong>Strahlenschutz</strong>)<br />

der DDR zur Zwischenlagerung von leicht- bis mittelradioaktiven Abfällen in unterirdischen Stollen sowie<br />

bis 1983 auch zu deren Verarbeitung/Konfektionierung genutzt. Ab 1984 wurde zusätzlich das ehemalige<br />

TB 07<br />

Statusberichte TB 07: Vorhaben mit allgemeiner Bedeutung im <strong>Strahlenschutz</strong> 205

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