Programmreport 2012 - DORIS - Bundesamt für Strahlenschutz
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ZUSAMMENFASSUNG<br />
Das <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> (BfS) vergibt im Auftrag des Bundesministeriums <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit (BMU) Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des <strong>Strahlenschutz</strong>es. Die Ergebnisse<br />
dieser Vorhaben dienen als Entscheidungshilfen bei der Erarbeitung von <strong>Strahlenschutz</strong>vorschriften und bei<br />
der Erfüllung sonstiger Fachaufgaben im Bereich <strong>Strahlenschutz</strong>. Die Planung, fachliche und administrative<br />
Vorbereitung, Vergabe, Begleitung sowie die fachliche Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungsvorhaben<br />
ist grundsätzlich Aufgabe des <strong>Bundesamt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>. Der vorliegende Bericht informiert über<br />
die Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse (in Form von Statusberichten) von <strong>Strahlenschutz</strong>vorhaben des<br />
BMU-Umweltforschungsplans im Jahr <strong>2012</strong>.<br />
Vorbemerkung<br />
Der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der ionisierenden und nichtionisierenden Strahlung ist<br />
eine der wichtigsten Aufgaben des Bundesministeriums <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
(BMU) und des <strong>Bundesamt</strong>s <strong>für</strong> <strong>Strahlenschutz</strong> (BfS). Diese Aufgabe sowie insbesondere die Erarbeitung von<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>vorschriften und die Aufsicht des Bundes über den Vollzug des Atom- und <strong>Strahlenschutz</strong>rechts<br />
durch die Länder ist nur auf einer breiten wissenschaftlich-technischen Grundlage möglich. Dabei sind<br />
sowohl grundsätzliche Fragestellungen als auch solche im Zusammenhang mit der Durchführung einzelner<br />
<strong>Strahlenschutz</strong>maßnahmen zu untersuchen und zu beantworten. Zur Gewinnung von Entscheidungshilfen<br />
und zur sachgerechten Erfüllung der Fachaufgaben müssen Untersuchungsvorhaben zu einem weitgespannten<br />
Themenspektrum durchgeführt werden (Ressortforschung).<br />
Einführung<br />
Im Folgenden werden die Themenbereiche dieses Berichts näher erläutert:<br />
Eine vordringliche Aufgabe besteht darin, die zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition von<br />
Mensch und Umwelt zu erfassen und zu bewerten. So müssen etwa Anreicherungsprozesse natürlicher radioaktiver<br />
Stoffe (z. B. Radon) oder Entwicklungstendenzen bei der zivilisatorischen Nutzung radioaktiver<br />
Stoffe und ionisierender Strahlung rechtzeitig erkannt und bewertet werden, damit frühzeitig mit geeigneten<br />
Maßnahmen einer Gefährdung von Mensch und Umwelt entgegengewirkt werden kann.<br />
Eine Voraussetzung <strong>für</strong> viele Untersuchungen, aber auch <strong>für</strong> den Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte,<br />
ist die Verfügbarkeit entsprechender Messtechniken und Verfahren zur Dosisermittlung. Die vielfältigen<br />
und komplizierten Messaufgaben der <strong>Strahlenschutz</strong>technik führen dazu, dass bestehende Messsysteme<br />
verbessert, neue Systeme entwickelt sowie dosimetrische Modelle und Daten ständig überprüft und angeglichen<br />
werden müssen.<br />
Die <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung enthält Grenzwerte <strong>für</strong> die zulässige Strahlenexposition der Bevölkerung. Dabei<br />
wird auf der Grundlage bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisse angenommen, dass eine Exposition<br />
unterhalb des Grenzwertes zu keiner bedeutenden Erhöhung des natürlichen Strahlenrisikos führt. Im Interesse<br />
eines möglichst umfassenden <strong>Strahlenschutz</strong>es ist es notwendig, die vorliegenden Erkenntnisse ständig<br />
zu aktualisieren und dem neuesten Stand naturwissenschaftlicher und medizinischer Forschung anzupassen.<br />
Hierzu muss die Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen weiter untersucht und bewertet werden,<br />
um zuverlässigere Aussagen zum Strahlenrisiko, insbesondere bei kleinen Dosen, zu gewinnen. Diese<br />
Wirkung kann individuell sehr unterschiedlich sein. Es müssen deshalb Verfahren zur Erkennung individueller<br />
Strahlenempfindlichkeit entwickelt werden.<br />
Die heutige „Philosophie“ des <strong>Strahlenschutz</strong>es wird entscheidend durch die Grundsätze bestimmt, Tätigkeiten<br />
und Arbeiten, die zu zivilisatorischen Strahlenexpositionen führen, nur im erforderlichen Maße zuzulassen<br />
(sog. Rechtfertigungsgebot) und die Strahlenexposition gerechtfertigter Tätigkeiten und Arbeiten auch unterhalb<br />
der <strong>Strahlenschutz</strong>grenzwerte soweit zu senken, wie das mit vernünftigem Aufwand möglich ist (Optimierungsgebot).<br />
Beide Grundsätze sind in der <strong>Strahlenschutz</strong>verordnung verankert. Ihre Einhaltung wird im Rahmen<br />
der Zweckmäßigkeitsaufsicht überprüft.<br />
Da die zivilisatorische Strahlenexposition der Bevölkerung zum überwiegenden Teil durch die medizinische<br />
Strahlenexposition durch Diagnosemethoden bestimmt wird, ist diese ein weiterer Schwerpunkt der Projekte<br />
im BMU-Umweltforschungsplan <strong>2012</strong>. Hier kommt es vor allem darauf an, Nutzen und Risiken von Untersuchungsverfahren<br />
abzuwägen, nach risikoärmeren Alternativverfahren zu suchen und die Strahlenexposition<br />
durch geeignete Verfahren zu reduzieren.<br />
XI