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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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66 3. Historische Übersicht<br />

Kapitels geblieben bzw. nach vorübergehen<strong>der</strong> Abwesenheit sich wie<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>gefunden hatten. E<strong>in</strong>e Kapitelsliste vom Jahre 1794, die im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit <strong>der</strong> Aufhebung des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s 1802 mit zu den Akten gegeben wurde,<br />

nennt außer dem Archidiakon und Propst sowie dem Dek<strong>an</strong> noch 18<br />

Kapitulark<strong>an</strong>oniker, e<strong>in</strong>e Liste vom Jahre 1797 dagegen nur noch 10<br />

K<strong>an</strong>oniker, während am 21. April des Jahres 1800 <strong>in</strong>sgesamt 14 K<strong>an</strong>oniker<br />

<strong>an</strong>wesend waren (K Best. 99 Nr. 731-5. 211). Dazu kamen 14 Vikare, von<br />

denen 12 <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> bzw. <strong>in</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>spfarreien (Forst, Masburg, Müden,<br />

AHlen) ihren Wohnsitz hatten, während zwei <strong>in</strong> Koblenz bzw. <strong>in</strong> Ma<strong>in</strong>z<br />

waren (K Best. 99 Nr. 731 S. 50).<br />

Diese Listen zeigen wie e<strong>in</strong> Pegel die fallenden und steigenden<br />

Erwartungen und Hoffnungen des Kapitels <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er politisch völlig<br />

gew<strong>an</strong>delten Zeit, die das Ende des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s br<strong>in</strong>gen sollte. In e<strong>in</strong>er Notiz<br />

von 1801 heißt es, die We<strong>in</strong>- und Korngüter des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s seien seit 1797<br />

unter Sequester gestellt und durch die Domänenverwaltung des Rhe<strong>in</strong>­<br />

<strong>Mosel</strong>-Departements jährlich versteigert worden; das Kapitel habe vom<br />

Erlös nichts erhalten (K Best. 99 Nr. 731 S. 56). Die <strong><strong>St</strong>ift</strong>sakten bieten für<br />

die Zeit seit 1797 das Bild e<strong>in</strong>er regen Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Registrierung <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnen Besitztitel (Höfe, Allodialgüter, Vikariegüter, Präsenzgüter,<br />

Fabrikgüter; alle K Best. 99 Nr. 731). M<strong>an</strong> geht wohl nicht fehl <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Annahme, daß hier präventiv für den Fall <strong>der</strong> Ause<strong>in</strong><strong>an</strong><strong>der</strong>setzung mit<br />

dem <strong>St</strong>aat über den <strong><strong>St</strong>ift</strong>sbesitz geh<strong>an</strong>delt wurde. Daß m<strong>an</strong> den staatlichen<br />

Behörden auf diese Weise für den E<strong>in</strong>tritt des befürchteten Falles e<strong>in</strong>e<br />

Menge Arbeit ersparte, sei nur am R<strong>an</strong>de vermerkt. Die merkwürdigste<br />

Blüte auf diesem hektisch bestellten Feld dürfte e<strong>in</strong>e 1798 - nach<br />

<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Zehnten und Feudallasten (11. Dezember 1797) -<br />

<strong>an</strong>gefertigte Liste aller Zehntrechte se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> <strong>der</strong> - beg<strong>in</strong>nend mit tlem<br />

Archidiakon und Propst über den Dek<strong>an</strong> bis zum jüngsten K<strong>an</strong>oniker -<br />

die Zehnten <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Pfarr- und Filialorte des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s bestimmten<br />

Personen zugeteilt wurden (K Best.256 Nr. 10733 S.44), e<strong>in</strong> Teilungsschlüssel,<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> dieser Weise nie best<strong>an</strong>den hat. Diese Liste k<strong>an</strong>n<br />

wohl nur aus dem Bestreben verst<strong>an</strong>den werden, jedem Besitztitel des<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s e<strong>in</strong>en persönlichen Besitzer o<strong>der</strong> Nutznießer zuzuordnen.<br />

Die Geschichte des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s war mit dem am 16. Juli 1802 publizierten<br />

und <strong>in</strong> Kraft tretenden Beschluß <strong>der</strong> Konsuln vom 10. Juni 1802 über die<br />

Aufhebung aller geistlichen Korporationen <strong>in</strong> den vier l<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischen<br />

Departements besiegelt, die seit dem Gesetz vom 9. März 1801 e<strong>in</strong><br />

Teil <strong>der</strong> Fr<strong>an</strong>zösischen Republik geworden waren. Die Aufnahme des<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s besitzes konnte aufgrund <strong>der</strong> Eigentätigkeit <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>s mitglie<strong>der</strong> seit<br />

1797 sehr schnell abgewickelt werden und war am 8. F ructidor des Jahres<br />

10 (26. August 1802) abgeschlossen. Unter diesem Datum wurde die

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