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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 8. Vom Ende des 11. Jahrhun<strong>der</strong>ts bis zur <strong><strong>St</strong>ift</strong>sreform von 1573 59<br />

E<strong>in</strong> erstes - wenn auch nicht <strong>in</strong> allen Punkten erschöpfendes - Bild<br />

des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s <strong>Karden</strong> k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> aus dem um 1100 geschriebenen Urbar<br />

gew<strong>in</strong>nen: Es zeigt das <strong><strong>St</strong>ift</strong> e<strong>in</strong>gebettet <strong>in</strong> die ihm unterstellten Pfarrbezirke<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong>, auf dem Hunsrück und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Voreifel und erlaubt<br />

gleichzeitig e<strong>in</strong>en Blick auf die wirtschaftlichen Grundlagen, wie sie e<strong>in</strong>ige<br />

kle<strong>in</strong>e Grundherrschaften bzw. Reste von solchen sowie e<strong>in</strong>e größere Zahl<br />

z. T. ausgedehnter Zehntbezirke boten. Darüber h<strong>in</strong>aus zeigt sich - wie<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> ältesten <strong><strong>St</strong>ift</strong>surkunde vom Jahre 1084 - e<strong>in</strong> Org<strong>an</strong>isationspl<strong>an</strong> des<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> von e<strong>in</strong>em Propst geleiteten K<strong>an</strong>oniker<br />

(fratres). In die kirchenpolitischen Ause<strong>in</strong><strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen im ersten Viertel<br />

des 12. Jahrhun<strong>der</strong>ts (Investiturstreit) wurde das <strong><strong>St</strong>ift</strong> zwar nicht unmittelbar<br />

h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>gezogen, aber es blieb von den Auswirkungen <strong>der</strong> Zeit nicht<br />

unberührt. So beklagt <strong>der</strong> Trierer Erzbischof Bruno <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>Karden</strong>er<br />

Urkunde zum Jahre 1121 die schweren Verluste des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s durch Räuber<br />

von Kirchengut, die gleichsam überall aus dem Boden wachsen (qui nostris<br />

heu temporibus undique ebuJliunt), aber auch durch den Übermut von Pröpsten,<br />

die <strong><strong>St</strong>ift</strong>s gut <strong>an</strong> sich nahmen und wie Lehen <strong>an</strong> ihre Leute ausgegeben<br />

hatten (MrhUB 1 Nr. 446 S. 506). Die Besitzbestätigungen <strong>der</strong> Päpste<br />

Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> IH. (1178) und Urb<strong>an</strong> IH. (1186) lassen e<strong>in</strong>e Besitzkonsolidierung<br />

auf <strong>der</strong> Basis des Urbars aus <strong>der</strong> Zeit um 1100 erkennen, freilich<br />

unter H<strong>in</strong>nahme erst später erkennbarer großer Verluste, die vor dem<br />

Jahre 1100 e<strong>in</strong>getreten se<strong>in</strong> müssen (vgl. §§ 24-27). Im Jahre 1183 sahen<br />

Propst, Dek<strong>an</strong> und Kapitel sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, zugunsten des begonnenen<br />

Neubaus <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche die E<strong>in</strong>künfte e<strong>in</strong>er K<strong>an</strong>onikerpräbende für immer<br />

<strong>der</strong> Kirchenfabrik zuzuwenden (vgl. § 25,9). Chor, Chorfl<strong>an</strong>kentürme und<br />

Querhaus waren um 1216 nahezu vollendet, doch erfolgte die Weihe erst<br />

im Jahre 1247. <strong>Das</strong> dreischiffige gotische L<strong>an</strong>ghaus konnte um 1300<br />

abgeschlossen werden (vgl. § 3,4).<br />

Mit dem ersten Viertel des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts wird e<strong>in</strong>e Entwicklung<br />

<strong>in</strong>nerhalb des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s erkennbar, die sich über etwa 100 Jahre erstreckte und<br />

zur Bildung e<strong>in</strong>er neuen Gruppe von <strong><strong>St</strong>ift</strong>s geistlichen unterhalb des R<strong>an</strong>gs<br />

<strong>der</strong> Kapitulark<strong>an</strong>oniker führte. Es k<strong>an</strong>n zwar ke<strong>in</strong> Zweifel dar<strong>an</strong> bestehen,<br />

daß <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong><strong>St</strong>ift</strong>, das se<strong>in</strong>en Nachwuchs selbst auszubilden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage<br />

war (v gl. § 23,1), e<strong>in</strong>e Vielzahl von Klerikern aller Weihestufen lebte,<br />

unter denen auch Priester waren, die nicht zur Gruppe <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker<br />

gehörten. Die gen<strong>an</strong>nte Entwicklung ist jedoch von e<strong>in</strong>em <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Gesichtspunkt aus zu betrachten und zu beurteilen. Seit dem späten<br />

12. Jahrhun<strong>der</strong>t ersche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> den Testamenten von Dek<strong>an</strong>en und <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Dignitären Pleb<strong>an</strong>e und Vikare von Altären und Kapellen. Parallel zur<br />

Erwähnung dieser Kleriker ersche<strong>in</strong>en - mit starker Zunahme <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

zweiten Hälfte des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts - Nachrichten über die <strong><strong>St</strong>ift</strong>ung von

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