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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 6. Namen und Lage. Patroz<strong>in</strong>ien 51<br />

dort rechtlich eigentlich immer noch zuständige Ma<strong>in</strong>zer Diözes<strong>an</strong>gewalt<br />

(s. oben).<br />

Die hier berührte Frage k<strong>an</strong>n ohne neue Quellen - im weitesten S<strong>in</strong>ne<br />

- nicht entschieden werden. Wenn sie aber bereits im 8. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne beh<strong>an</strong>delt worden se<strong>in</strong> sollte, daß <strong>an</strong>gesichts <strong>der</strong><br />

faktischen Trierer Präsenz <strong>an</strong> Untermosel und Mittelrhe<strong>in</strong> die rechtlich nie<br />

ausdrücklich für verfallen erklärten alten Prov<strong>in</strong>z- und Bistumsgrenzen<br />

durch die Entwicklung überholt seien, d<strong>an</strong>n wäre vielleicht e<strong>in</strong>e beiden<br />

Gesichtspunkten entsprechende Klärung gefunden.<br />

Der <strong><strong>St</strong>ift</strong> <strong>St</strong>. <strong>Kastor</strong> lag am Nordende des römischen Vicus <strong>Karden</strong><br />

rechts des dort <strong>in</strong> die <strong>Mosel</strong> fließenden. Brohlbachs und nahm mit den<br />

zugehörenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden e<strong>in</strong>en beträchtlichen Teil<br />

<strong>der</strong> spätrömischen wie <strong>der</strong> mittelalterlichen Siedlungsfläche e<strong>in</strong>. Der<br />

<strong>St</strong><strong>an</strong>dort des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s ist nicht zu verwechseln mit dem <strong>der</strong> ersten frühchristlichen<br />

Kirche <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> bei dem spätrömischen Gräberfeld im Südwesten<br />

des Ortes (vgl. Karte im Anh<strong>an</strong>g). Aus diesem Grund s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Überlieferung gen<strong>an</strong>nten Patroz<strong>in</strong>ien für die dortigen Kirchen (Maria bzw.<br />

Mart<strong>in</strong>us) nicht <strong>in</strong> Konkurrenz zu setzen zu den Patroz<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche<br />

(Paul<strong>in</strong>us bzw. <strong>Kastor</strong>), die am entgegengesetzten nördlichen Ende des<br />

römischen Vicus auf dem fränkisch-merow<strong>in</strong>gischen Gräberfeld erbaut<br />

wurde (vgl. § 3,1-3,3 u. § 7). Dennoch s<strong>in</strong>d die beiden Kirchplätze <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung zue<strong>in</strong><strong>an</strong><strong>der</strong> zu sehen. Dazu berechtigt nicht nur die Kont<strong>in</strong>uität<br />

<strong>der</strong> christlichen Geme<strong>in</strong>de seit spätrömischer Zeit (vgl. § 7), dafür spricht<br />

auch die enge Beziehung zwischen beiden Kirchen, wie sie im Gottesdienst<br />

des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s bezeugt ist (vgl. § 21 u. 22).<br />

1. <strong>Das</strong> ältere Paul<strong>in</strong>uspatroz<strong>in</strong>ium<br />

Die durch Ausgrabungen <strong>in</strong> jüngster Zeit gesicherte älteste Kirche<br />

unter <strong>der</strong> heutigen Pfarrkirche und früheren <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche (vgl. § 3,3) trug<br />

nach den Angaben <strong>der</strong> <strong>Kastor</strong>vita bei <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> <strong>Kastor</strong>reliquien<br />

durch den Trierer BischofWiomad (ca. 757 -791) e<strong>in</strong> Paul<strong>in</strong>uspatroz<strong>in</strong>ium;<br />

<strong>der</strong> Schreiber <strong>der</strong> Vita bemerkt, die Kirche habe damals (tune) Haus des<br />

Paul<strong>in</strong>us (domm Pauf<strong>in</strong>i) geheißen (AASS Februarii 2 S. 665). In ähnlicher<br />

Weise gibt <strong>der</strong> Bericht über die Tr<strong>an</strong>slation <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> <strong>Kastor</strong>reliquien<br />

nach Koblenz (836) <strong>der</strong> Kirche die Bezeichnung SJneti-Pauf<strong>in</strong>i-Domus<br />

(AASS Februarii 2 S. 666) und bemerkt dazu, <strong>in</strong> ihr sei die <strong>in</strong> <strong>Karden</strong><br />

verbliebene Hälfte <strong>der</strong> Reliquien beigesetzt worden. Da <strong>der</strong> Tr<strong>an</strong>slationsbericht<br />

zu e<strong>in</strong>er Zeit geschrieben wurde, als die <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche das Paul<strong>in</strong>uspatroz<strong>in</strong>ium<br />

nicht mehr führte, darf diese E<strong>in</strong>zelheit, die nicht hätte erwähnt<br />

werden müssen und mit <strong>der</strong> nichts bewiesen werden sollte, als glaubwürdige

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