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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 4. <strong>Das</strong> Archiv 43<br />

Beilste<strong>in</strong> und den <strong><strong>St</strong>ift</strong>s besitz <strong>in</strong> Ellenz a. d. <strong>Mosel</strong>, während die Gruppe<br />

C mit 26 E<strong>in</strong>zelstücken - unter <strong>der</strong> Überschrift Treis, <strong>Karden</strong>, Macken,<br />

Klickerter Hof - zum größten Teil päpstliche und bischöfliche Bestätigungen<br />

für das Holzrecht des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s im Treiser Wald bzw. Belege über Besitz<br />

<strong>in</strong> <strong>Karden</strong> und das Verhältnis zwischen <strong><strong>St</strong>ift</strong> und Geme<strong>in</strong>de <strong>Karden</strong> bietet.<br />

Hier müßten <strong>der</strong> Sache nach zahlreiche <strong>an</strong><strong>der</strong>e Urkunden vorgesehen<br />

gewesen se<strong>in</strong>, doch bricht die Zusammenstellung mit C 26 ab (K Best. 99<br />

Nr.701 BI. 3-6). Diese 1598 begonnene Registrierung geht wohl auf die<br />

Reformbestimmungen des Trierer Erzbischofs Joh<strong>an</strong>n vom Jahre 1589<br />

zurück, <strong>in</strong> denen die Bestellung e<strong>in</strong>es Kapitelsekretärs und Archivars<br />

gefor<strong>der</strong>t wurde (vgI. § 13, 6).<br />

Nach e<strong>in</strong>er Notiz im Kapitelsprotokoll von 1760 war das Archiv nach<br />

e<strong>in</strong>zelnen Orten gruppiert, <strong>der</strong>en Dokumente <strong>in</strong> Fächern (loculamenta)<br />

verwahrt wurden (K Best. 99 Nr. 704 S. 118).<br />

Die <strong>St</strong>atuten des Trierer Erzbischofs Joh<strong>an</strong>n Hugo vom Jahre 1678<br />

enthalten für das Archiv die Anweisung, alte Besitzregister mit ihren<br />

Angaben über E<strong>in</strong>künfte, Grenz<strong>an</strong>gaben und die Namen von zahlungso<strong>der</strong><br />

lieferungspflichtigen Personen rechtzeitig zu erneuern, damit sie nicht<br />

im Laufe <strong>der</strong> Zeit obsolet und rechtlich unerheblich werden (K Best. 99<br />

Nr. 702 S. 223).<br />

Ausführliche Anweisungen über die Führung des Archivs durch e<strong>in</strong>en<br />

aus <strong>der</strong> Mitte des Kapitels zu bestellenden Archivar, über die Aufbewahrung<br />

<strong>der</strong> Orig<strong>in</strong>alurkunden und <strong>der</strong> Aktenstücke, über die Anlegung von<br />

Kopialbüchern und e<strong>in</strong>es Salbuchs bieten die <strong>St</strong>atuten des Trierer Erzbischofs<br />

Klemens Wenzeslaus vom Jahre 1789 (K Best.99 Nr.703<br />

§ 45-48). Diese Anweisungen boten jedoch nichts grundlegend Neues,<br />

abgesehen vielleicht von <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach Anstellung e<strong>in</strong>es Archivars,<br />

<strong>der</strong> aber vorher leicht mit dem Registrator und Kapitelssekretär identisch<br />

war, vgI. unten § 13, 6 und 7. Im e<strong>in</strong>zelnen wurde folgendes <strong>an</strong>geordnet:<br />

Auf Kosten des Kapitels und <strong>der</strong> Präsenz s<strong>in</strong>d zwei Archivschränke<br />

(scr<strong>in</strong>ia) <strong>an</strong>zuschaffen. In dem e<strong>in</strong>en sollen die Dokumente des Kapitels,<br />

<strong>in</strong> dem <strong>an</strong><strong>der</strong>en die <strong>der</strong> Präsenz, <strong>der</strong> Vikarien und <strong>der</strong> Präbende Mertloch<br />

aufbewahrt werden. Die drei Schlüssel zum ersten Schr<strong>an</strong>k s<strong>in</strong>d dem<br />

Dek<strong>an</strong>, dem Kapitelssekretär und dem Archivar, die zum zweiten Schr<strong>an</strong>k<br />

dem Dek<strong>an</strong>, dem Präsenzmeister und dem Vikar <strong>der</strong> Präbende Mertloch<br />

zu übergeben und von diesen zu verwahren. Der Vikar <strong>der</strong> Präbende<br />

Mertloch hat die Orig<strong>in</strong>aldokumente <strong>der</strong> Präbende <strong>an</strong> das Archiv abzugeben<br />

und für sich und se<strong>in</strong>e Nachfolger Kopien <strong>an</strong>fertigen zu lassen. Der<br />

Archivar soll den gesamten Archivbest<strong>an</strong>d ordnen und entsprechend <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnen Fächern (arculis) unterbr<strong>in</strong>gen, die <strong>in</strong> roter Beschriftung zu<br />

kennzeichnen s<strong>in</strong>d. Dem Verlust von Orig<strong>in</strong>alen ist durch die Anlegung

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