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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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2. ARCHIV UND BIBLIOTHEK<br />

§ 4. <strong>Das</strong> Archiv<br />

1. Geschichte des Archivs<br />

Die Tatsache, daß Orig<strong>in</strong>alurkunden seit dem Jahre 1084 kont<strong>in</strong>uierlich<br />

erhalten s<strong>in</strong>d, beweist die Existenz e<strong>in</strong>es Archivs, das - soweit zu sehen<br />

- zum erstenmal im Jahre 1301 mit dem H<strong>in</strong>weis auf die Aufbewahrung<br />

von Dokumenten <strong>in</strong> armario Cardonensi ausdrücklich erwähnt wird (K<br />

Best. 99 Nr. 65). E<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Trierer Kopiar des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s aus <strong>der</strong> zweiten Hälfte<br />

des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts e<strong>in</strong>gehefteter Pergamentstreifen mit <strong>der</strong> Überschrift<br />

In ista ladula sunt iste fitte re und Kurzregesten über 12 Urkunden gibt<br />

Auskunft über die Aufbewahrung von Dokumenten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Archivschr<strong>an</strong>k<br />

mit Schubladen o<strong>der</strong> Fächern Ende des 14. o<strong>der</strong> Anf<strong>an</strong>g des<br />

15. Jahrhun<strong>der</strong>ts (BA Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. 11 a). Erste Anweisungen<br />

über e<strong>in</strong>e neue Archivordnung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Reformstatuten des Trierer<br />

Erzbischofs Jakob vom Jahre 1573 enthalten: Die Dokumente über den<br />

Besitz des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s - Geme<strong>in</strong>gut und Präbenden güter - s<strong>in</strong>d nicht bei den<br />

jeweiligen Inhabern, son<strong>der</strong>n <strong>an</strong> e<strong>in</strong>er öffentlich zugänglichen und gut<br />

gesicherten <strong>St</strong>elle aufzubewahren. Abschriften von Orig<strong>in</strong>alen dürfen für<br />

die Inhaber von Besitztiteln unter Beachtung entsprechen<strong>der</strong> Vorsicht<br />

hergestellt werden. Die Truhen (cistae), <strong>in</strong> denen die Dokumente aufbewahrt<br />

werden, s<strong>in</strong>d - <strong>in</strong> gleicher Weise wie die Geldtruhen - mit<br />

wenigstens zwei o<strong>der</strong> drei Schlössern zu sichern, von <strong>der</strong>en Schlüsseln e<strong>in</strong>er<br />

beim Kapitel, die beiden <strong>an</strong><strong>der</strong>en von den dazu bestimmten Personen<br />

aufbewahrt werden, so daß e<strong>in</strong>e Truhe nie von e<strong>in</strong>er Person alle<strong>in</strong>, son<strong>der</strong>n<br />

nur <strong>in</strong> Gegenwart von mehreren Mitglie<strong>der</strong>n des Kapitels geöffnet werden<br />

k<strong>an</strong>n (K Best. 99 Nr. 574).<br />

E<strong>in</strong>e Aufzeichnung <strong>der</strong> Archivbestände (Repertorium mit Kurzregesten)<br />

wurde im Jahre 1598 begonnen, aber nicht zu Ende geführt. Die<br />

Aufzeichnung erfolgte nach Gruppen, die mit den Großbuchstaben des<br />

Alphabets gekennzeichnet s<strong>in</strong>d und fortlaufende Nummern tragen. E<strong>in</strong>e<br />

systematische Ordnung war vorgesehen, wurde aber nicht beibehalten. So<br />

enthält z. B. die Gruppe A <strong>in</strong>sgesamt 47 E<strong>in</strong>zelstücke (Papsturkunden,<br />

Bischofsurkunden, K<strong>an</strong>onikertestamente, aber auch Präsentationen zu<br />

K<strong>an</strong>onikaten sowie Vikarieurkunden); die Gruppe B hat 24 E<strong>in</strong>zelstücke,<br />

hauptsächlich Belege über die <strong><strong>St</strong>ift</strong>s lehen <strong>an</strong> die Herren von W<strong>in</strong>neburg-

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