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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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38 1. Quellen, Literatur und Denkmäler<br />

begießend, rechts Maria, das Erdreich mit e<strong>in</strong>em Spaten lockernd. In <strong>der</strong><br />

Mitte rechts und l<strong>in</strong>ks von Dom<strong>in</strong>ikus Engel, über ihnen die Apostel<br />

Petrus und Paulus. Bekrönung des Bildes mit e<strong>in</strong>er Halbfigur Gottvaters.<br />

Viele Spruchbän<strong>der</strong> mit H<strong>in</strong>weisen auf das Leben des hl. Dom<strong>in</strong>ikus.<br />

12. Verherrlichung Mariens (77 cm hoch, 110 cm breit), 1633<br />

entst<strong>an</strong>den. Maria schwebend über den 14 Nothelfern dargestellt. Im<br />

Vor<strong>der</strong>grund Nikolaus (am <strong>Mosel</strong>ufur) und Elisabeth.<br />

13. Mariä Verkündung (88 cm hoch, 72 cm breit), 14. Jahrhun<strong>der</strong>t.<br />

14. Karl Borromäus (56 cm hoch, 42 cm breit), 18. Jahrhun<strong>der</strong>t.<br />

Nach E<strong>in</strong>tragung auf <strong>der</strong> Rückseite Geschenk des K<strong>an</strong>onikers J. B.<br />

- Mehrere Auflösungsmöglichkeiten: Bachers (1734-1772), Boergener<br />

(1737-1757), Beller (1753-1781).<br />

15. <strong>Kastor</strong> mit den Schiffern, die ihm das erbetene Salz verweigern<br />

(50,5 cm hoch, 72,5 cm breit), Ende 18. Jahrhun<strong>der</strong>t.<br />

16. Der <strong><strong>St</strong>ift</strong>s ber<strong>in</strong>g<br />

Die Kapellen <strong>St</strong>. Michael und <strong>St</strong>. Maria Magdalena st<strong>an</strong>den auf dem<br />

Friedhof <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche; dort st<strong>an</strong>d auch nach e<strong>in</strong>er römischen Notiz vom<br />

Jahre 1412 - falls ke<strong>in</strong> Irrtum des Schreibers vorliegt - die Kapelle <strong>der</strong><br />

Vikarie <strong>St</strong>. Kathar<strong>in</strong>a d. Ä. (vgl. § 15, 2). Die außerhalb des <strong><strong>St</strong>ift</strong>sber<strong>in</strong>gs<br />

gelegene Kapelle <strong>St</strong>. Maxim<strong>in</strong>us bei <strong>der</strong> Liebfrauenkirche am <strong>an</strong><strong>der</strong>en Ende<br />

des Ortes ist hier nicht zu beh<strong>an</strong>deln. Über die Gebäude am Kreuzg<strong>an</strong>g<br />

bzw. über dem Kreuzg<strong>an</strong>g wurde <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er <strong>St</strong>elle bereits gesprochen<br />

(vgl. § 3, 5).<br />

Der Immunitätsbezirk des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s, <strong>der</strong> nicht auf die Kirche beschränkt<br />

war, ist bereits früh bezeugt. Im Jahre 1212 schenkte <strong>der</strong> Trierer Erzbischof<br />

Joh<strong>an</strong>n dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> e<strong>in</strong> Haus auf dem Grund und Boden <strong>der</strong> Immunität (<strong>in</strong><br />

fundo emunitatis Cardonensis ecclesie ), das vom K<strong>an</strong>oniker Friedrich erbaut<br />

und später vom Erzbischof erworben worden war, mit <strong>der</strong> Auflage, es <strong>in</strong><br />

Zukunft immer e<strong>in</strong>em K<strong>an</strong>oniker als Wohnhaus <strong>an</strong>zubieten; <strong>der</strong> Erzbischof<br />

behielt sich und se<strong>in</strong>en Nachfolgern das Herbergsrecht vor. Aufschlußreich<br />

ist <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis des Erzbischofs auf e<strong>in</strong>e mißbräuchliche Benutzung des<br />

Hauses durch Laien und se<strong>in</strong> für die Zukunft unter Androhung kirchlicher<br />

<strong>St</strong>rafen ausgesprochenes Verbot, das Haus e<strong>in</strong>em Laien als Wohnung zu<br />

überlassen (MrhUB 2 Nr. 287 S. 321/22). M<strong>an</strong> darf aufgrund dieses Verbots<br />

wohl <strong>an</strong>nehmen, daß e<strong>in</strong> Wohnsitz <strong>in</strong>nerhalb des Immunitätsbezirks für<br />

Personen, die dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> nicht <strong>an</strong>gehörten, mit V orteilen verbunden<br />

war, und daß die Gefahr e<strong>in</strong>er weitergehenden Durchdr<strong>in</strong>gung des<br />

Immunitätsbezirks erk<strong>an</strong>nt wurde und für die Zukunft verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden<br />

sollte.

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