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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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294 6. Der Besitz<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>spropst (und Archidiakon) von <strong>Karden</strong>. Im Jahre 1334 hatten auch<br />

das <strong><strong>St</strong>ift</strong> und die Liebfrauenkirche <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> Zehntrechte (K Best. 99<br />

Nr. 109; BA Trier Abt. 95 Nr.292 BI. 21 '-2F). Der We<strong>in</strong>zehnt des<br />

Archidiakons <strong>in</strong> Pellenz (gen<strong>an</strong>nt Lelmunter Güter) ersche<strong>in</strong>t seit <strong>der</strong><br />

zweiten Hälfte des 15. Jahrhun<strong>der</strong>ts als Lehen <strong>an</strong> die Herren von Eltz (BA<br />

Trier Abt. 32 Nr. 101 BI. 303-318 V ).<br />

Pommern (Krs. Cochem-Zell), vgI. Nachtrag S. 533<br />

**Pyrmont, Burg am Elzbach (Krs. Cochem-Zell). Filiale von Forst<br />

(s. dort).<br />

**Roes auf dem <strong>Karden</strong>er Berg (Krs. Cochem-Zell). Filiale von Forst<br />

(s. dort).<br />

**Roth bei Kastellaun (Rhe<strong>in</strong>-Hunsrück-Kreis). Nach dem Urbar aus<br />

<strong>der</strong> Zeit um 1100 wird die Kirche, die nach dem <strong>St</strong>euerverzeichnis des<br />

Liber <strong>an</strong>nalium iurium (um 1200) erst den halb selbständigen R<strong>an</strong>g e<strong>in</strong>er<br />

Kapelle hatte (Pauly, SiedlPfarrorg 1 S. 20), durch den <strong><strong>St</strong>ift</strong>spropst besetzt,<br />

während sich Kapitel und Inhaber <strong>der</strong> Kapellenpfründe <strong>in</strong> den Zehnten<br />

teilen. Graf J oh<strong>an</strong>n von Sponheim restituierte im Jahre 1226 den jährlichen<br />

Gegenwert von 8 Solidi Trierer Währung für e<strong>in</strong> Viertel des Zehnten von<br />

Roth, <strong>der</strong> von Zeiten se<strong>in</strong>es verstorbenen Vaters Godefried <strong>an</strong> nicht bezahlt<br />

worden war, und versprach für die Zukunft die pünktliche Begleichung<br />

am Mart<strong>in</strong>stag (MrhUB 3 Nr. 304 S. 243/44). Im Visitations bericht von<br />

1475 ersche<strong>in</strong>t Roth als selbständige Pfarrei (Fabricius, Registrum visitationis<br />

S. 12/13). Wegen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Reformation <strong>in</strong> <strong>der</strong> H<strong>in</strong>teren<br />

Grafschaft Sponheim (1557) ersche<strong>in</strong>t Roth (mit <strong>der</strong> Filiale Hollnich) nicht<br />

im Visitations bericht von 1569; beide Orte wurden zur lutherischen Pfarrei<br />

Gödenroth - früher Filiale von Beltheim - geschlagen (Fabricius,<br />

Erläuterungen 5,2 S. 189). In <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahme vor <strong>der</strong> Aufhebung<br />

des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s (1802) wird Roth unter den <strong>Karden</strong>er Zehntorten gen<strong>an</strong>nt (K<br />

Best. 256 Nr. 10733 S. 44).<br />

**Sabershausen bei Kastellaun (Rhe<strong>in</strong>-Hunsrück-Krs.). <strong>Das</strong> <strong>Karden</strong>er<br />

Urbar aus <strong>der</strong> Zeit um 1100 weist die Besetzung <strong>der</strong> Kirche, die nach<br />

dem <strong>St</strong>euerverzeichnis des Liber <strong>an</strong>nalium iurium (um 1200) erst den<br />

halbselbständigen R<strong>an</strong>g e<strong>in</strong>er Kapelle erreicht hatte (Pauly, SiedlPfarrorg<br />

1 S. 20), dem <strong><strong>St</strong>ift</strong>spropst, zwei Drittel des Zehnten dem Kapitel und e<strong>in</strong><br />

Drittel dem Inhaber <strong>der</strong> Kirchenpfründe zu. Die Zehntrechte des Kapitels<br />

wurden im Laufe <strong>der</strong> Zeit gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t: Es besaß im Jahre 1541 außer dem<br />

Patronats recht nur noch e<strong>in</strong> Drittel des Zehnten, während zwei Drittel <strong>an</strong><br />

die Herren Boos von Waldeck g<strong>in</strong>gen; bei dieser Verän<strong>der</strong>ung sche<strong>in</strong>t -<br />

zu welcher Zeit, ist unbestimmt - e<strong>in</strong> Trierer Erzbischof mitgewirkt zu<br />

haben, denn Erzbischof Joh<strong>an</strong>n von Trier wies dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> 1541 die Summe<br />

von 200 Goldgulden zu ersatzweisem Ankauf von Korn- und Speltrenten

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