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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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278 6. Der Besitz<br />

Hypothek von 100 Mark Denare bei dem <strong>Karden</strong>er Scholaster Ludwig<br />

von Schubach (1251-1272) aufgenommen hatte, überließ die Abtei im<br />

Jahre 1282 dem <strong><strong>St</strong>ift</strong>, weil sie die jährliche Rente von 10 Mark, die <strong>der</strong><br />

Scholaster <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Testament auf 9 Mark ermäßigt und zur <strong><strong>St</strong>ift</strong>ung<br />

se<strong>in</strong>es Änniversars dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> überwiesen hatte - auch nach e<strong>in</strong>em Versuch<br />

im April des Jahres (MrhR 4 S. 210 Nr.925) - wegen wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten nicht aufbr<strong>in</strong>gen konnte. <strong>Das</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong> leistete bei <strong>der</strong> Übernahme<br />

des Hofes e<strong>in</strong>e Zahlung von 20 Mark. Der Hof wurde 1321 den<br />

Rittern Herm<strong>an</strong>n von W<strong>in</strong>n<strong>in</strong>gen und J oh<strong>an</strong>n Kempe gegen jährlich 20<br />

Mark, je zur Hälfte zahlbar <strong>an</strong> Weihnachten und Ostern, unter <strong>der</strong><br />

Bed<strong>in</strong>gung erblich verpachtet, daß die Weitergabe ohne Zersplitterung des<br />

Gesamtgutes <strong>an</strong> e<strong>in</strong>en Sohn erfolgte (BA Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. 4 v -SV).<br />

Der Hof ist später nicht mehr nachzuweisen. V gL Kunstdenkm. L<strong>an</strong>dkreis<br />

Koblenz S. 400-402.<br />

**Zett<strong>in</strong>gen bei Kaisersesch (Krs. Cochem-Zell). E<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong><br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>spräsenz (1 Malter und 6 Sömmer Kornpacht) s<strong>in</strong>d 1786 erwähnt (K<br />

Best. 99 Nr. 723).<br />

Zum Besitz <strong>der</strong> Vikarie des Altars <strong>St</strong>. Kathar<strong>in</strong>a d. Ä. vgL § 15,2.<br />

§ 27. Liste <strong>der</strong> <strong>in</strong>korporierten Kirchen und <strong>der</strong> Zehntrechte<br />

1. Die beiden Kirchen <strong>in</strong> <strong>Karden</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong> hatte zur Erfüllung <strong>der</strong> ihm obliegenden Seelsorgeverpflichtungen<br />

<strong>in</strong> <strong>Karden</strong> zwei Kirchen: die Liebfrauenkirche am Südende des<br />

Ortes und die <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche <strong>St</strong>. <strong>Kastor</strong>. Die Nachrichten mit konkreten<br />

E<strong>in</strong>zelheiten über diesen Rechtszust<strong>an</strong>d stammen zwar erst aus dem 17.<br />

und 18. Jahrhun<strong>der</strong>t, können aber ohne Zweifel als Zeugnisse für ältere<br />

Rechtsverhältnisse <strong>an</strong>gesehen werden (vgI. § 24,2).<br />

a) Die <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche. Bei <strong>der</strong> Visitation <strong>der</strong> Liebfrauenkirche im<br />

Jahre 1680 stellten die Visitatoren fest, ihr Taufste<strong>in</strong> und die zur Taufe<br />

benötigten hI. Öle (baptisterium cum crismatibus) seien <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche.<br />

<strong>Das</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>s kapitel ließ die Überprüfung dieses Taufste<strong>in</strong>s zu, verwahrte sich<br />

aber gegen e<strong>in</strong>e Visitation <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche mit <strong>der</strong> Begründung, e<strong>in</strong>e solche<br />

sei nach Menschengedenken nie erfolgt (BA Trier Abt. 44 Nr. 13 BI. 215).<br />

In ähnlicher Weise wie<strong>der</strong>holt <strong>der</strong> Visitationsbericht von 1779 für die<br />

Liebfrauenkirche die Feststellung, <strong>der</strong> Taufste<strong>in</strong> stehe <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche<br />

(fons baptimalis existit <strong>in</strong> ecclesia co/legiata), und fügt erläuternd h<strong>in</strong>zu, auch<br />

die zur Spendung <strong>der</strong> Taufe verwendeten hI. Öle (olea salutis et chrismatis)<br />

würden dort aufbewahrt; die Liebfrauenkirche habe nur das hL Öl zur<br />

Spendung <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kensalbung (oleum <strong>in</strong>firmorum; BA Trier Abt. 44 Nr. 80<br />

S. 101). Da <strong>der</strong> Taufste<strong>in</strong> spätrom<strong>an</strong>isch ist, könnte er noch aus dem 1247

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