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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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262 6. Der Besitz<br />

We<strong>in</strong>. Für die Bebauung machte es ke<strong>in</strong>en Unterschied, ob das Allod<br />

verpachtet war o<strong>der</strong> gegen Bezahlung des Tagelohns bebaut wurde (K<br />

Best. 1C Nr. 11354 S. 274).<br />

11. Die Kapitelskasse (aerarium)<br />

Nach den <strong>St</strong>atuten von 1316 soll <strong>der</strong> Präsenzmeister Gel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Präsenz,<br />

die aus irgende<strong>in</strong>em Grunde nicht ausgezahlt werden können, <strong>in</strong> die Kasse<br />

(<strong>in</strong> truncum) legen. Die Frage, ob hier e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Kasse <strong>der</strong> Präsenz<br />

geme<strong>in</strong>t ist, die auch vom Präsenz meister geführt wurde, o<strong>der</strong> ob e<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>same <strong><strong>St</strong>ift</strong>skasse best<strong>an</strong>d, k<strong>an</strong>n aufgrund dieser Aussage alle<strong>in</strong> nicht<br />

be<strong>an</strong>twortet werden. Beson<strong>der</strong>e Kassen für die e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen<br />

des Kapitels, die sich aus verkauften Naturalüberschüssen o<strong>der</strong> aus<br />

e<strong>in</strong>gezahlten Gel<strong>der</strong>n <strong>an</strong>sammelten, sche<strong>in</strong>en auf den ersten Blick zwar<br />

selbstverständlich zu se<strong>in</strong>, doch ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Kasse zur Verwahrung<br />

des Geldes nicht von vornehere<strong>in</strong> auszuschließen. Die Reformstatuten des<br />

Trierer Erzbischofs Jakob vom Jahre 1573 ordnen <strong>an</strong>, daß Überschüsse<br />

<strong>der</strong> Kellerei, <strong>der</strong> Fabrik o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>er Herkunft <strong>in</strong> die Kasse des Kapitels,<br />

das aerarium, zu legen s<strong>in</strong>d. Daß Kellner, Präsenzmeister und Fabrikmeister<br />

für ihre Kompetenzbereiche beson<strong>der</strong>e Bücher über E<strong>in</strong>nahmen und<br />

Ausgaben führten, versteht sich von selbst, nur daß sie nicht direkt und<br />

unmittelbar über die Geldbestände verfügen konnten. Diese wurden -<br />

wenigstens im 17. und 18. Jahrhun<strong>der</strong>t - <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Kasse<br />

aufbewahrt, die gelegentlich auch Kapitelskiste gen<strong>an</strong>nt wird.<br />

E<strong>in</strong> erhaltenes Kassenbuch aus dem 18. Jahrhun<strong>der</strong>t läßt <strong>an</strong> e<strong>in</strong>igen<br />

E<strong>in</strong>zel<strong>an</strong>gaben die Praxis dieser Kassenführung erkennen, die zum m<strong>in</strong>desten<br />

<strong>der</strong> Oberaufsicht des Dek<strong>an</strong>s unterst<strong>an</strong>d (K Best. 99 Nr. 717):<br />

E<strong>in</strong>nahmen aus dem Jahre 1728:<br />

Joh<strong>an</strong>n Nehren entrichtet am 29. April bei <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Vikarie<br />

des Altars <strong>St</strong>. Philippus und Jakobus das <strong>St</strong>atutengeld <strong>in</strong> Höhe von 10<br />

Reichstalern und 36 Albus.<br />

Die Erben des verstorbenen K<strong>an</strong>onikers Peter Fuhrm<strong>an</strong>n (1682 - 1728)<br />

zahlen am 14. Mai für das Anniversar den Betrag von 100 Reichstalern <strong>an</strong><br />

die Präsenz.<br />

Für den K<strong>an</strong>oniker J oh<strong>an</strong>n Baptist von M<strong>an</strong>g<strong>in</strong> werden bei Übernahme<br />

des K<strong>an</strong>onikats am 12. Juni 30 Goldgulden <strong>St</strong>atutengeld entrichtet, das<br />

s<strong>in</strong>d 53 Reichstaler und 18 Albus.<br />

Am 18. August werden aus dem Verkauf von 58 Maltern Korn, die<br />

<strong>der</strong> Fabrik gehören, 120 Reichstaler und 36 Albus <strong>in</strong> die Kasse gelegt.<br />

Ausgaben aus dem Jahre 1728:<br />

Am 8. Juni erhält <strong>der</strong> Präsenzmeister ex pecuniis communis praesentiae ex<br />

aerario desumptis 35 Reichstaler zur Gewährung e<strong>in</strong>es Darlehens.

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