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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 25. Die e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen 261<br />

10. Die Allodien<br />

Die <strong>in</strong> § 11,3 c als Zubehör <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>spräbenden erwähnten Allodien<br />

stellten für die e<strong>in</strong>zelnen K<strong>an</strong>oniker zwar nur e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Teil ihrer<br />

E<strong>in</strong>künfte dar, die nach e<strong>in</strong>er Ermittlung des Durchschnittsertrags <strong>in</strong> den<br />

Jahren 1591-1599 <strong>an</strong> We<strong>in</strong> höchstens e<strong>in</strong> knappes Fu<strong>der</strong>, meistens aber<br />

nur e<strong>in</strong> halbes Fu<strong>der</strong> erbrachten. Zusammengenommen machten die<br />

We<strong>in</strong>bergsallodien <strong>der</strong> Präbenden zusammen mit denen <strong>der</strong> Prälaturen<br />

sowie den We<strong>in</strong>bergen <strong>der</strong> Fabrik und <strong>der</strong> Präsenz jedoch e<strong>in</strong>en <strong>an</strong>sehnlichen<br />

Besitz aus, obwohl er nicht e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e und geme<strong>in</strong>sam verwaltete<br />

Vermögensmasse des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s darstellte und im Laufe <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>te durch<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>ungen und Ankäufe <strong>an</strong>gewachsen se<strong>in</strong> mag. Für den Betrachter <strong>der</strong><br />

Besitzverhältnisse, <strong>der</strong> sich nicht so sehr für die <strong>in</strong>terne Auf teilung <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen, son<strong>der</strong>n für das Gesamtvermögen <strong>in</strong>teressiert,<br />

mag es deshalb von Nutzen se<strong>in</strong> zu erfahren, daß nach dem<br />

Simpelsteuerregister vom Jahre 1723 (K Best. 99 Nr. 732) und nach e<strong>in</strong>er<br />

bruchstückhaften Zusammenstellung vom Jahre 1802 (K Best. 99 Nr. 731<br />

S. 56, 69 u. 104-110) <strong>in</strong> den Gemarkungen <strong>Karden</strong>, Müden und Treis die<br />

Allodien von 19 Präbenden (95 449 We<strong>in</strong>stöcke) und 4 Prälaturen (44470<br />

We<strong>in</strong>stöcke) zusammen rund 140000 We<strong>in</strong>stöcke umfaßten.<br />

Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Allodien s<strong>in</strong>d erst aus<br />

dem 16. Jahrhun<strong>der</strong>t erhalten. <strong>Das</strong> Allod des K<strong>an</strong>onikers Moskopf, <strong>der</strong><br />

1555 Dek<strong>an</strong> wurde, war 1554 auf 28 Jahre verpachtet worden und best<strong>an</strong>d<br />

aus Haus, Kelterhaus, Scheune, Hofstatt, Gärten, We<strong>in</strong>bergen und Wiesen<br />

<strong>in</strong> F<strong>an</strong>kel a. d. <strong>Mosel</strong>. Nach dem Tode des Dek<strong>an</strong>s (1588) kam es <strong>an</strong> den<br />

K<strong>an</strong>oniker Leonhard Pfalzel, <strong>der</strong> dem Pächter wegen nicht e<strong>in</strong>gehaltener<br />

Bauverpflichtungen kündigte. Der Pächter erhob E<strong>in</strong>spruch. Bei dieser<br />

Gelegenheit ist zu erfahren, daß die Allodverpachtung durch Dek<strong>an</strong><br />

und Kapitel bestätigt und besiegelt werden mußte (K Best. 99 Nr.720<br />

S. 119-152). Im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t - nach Lage <strong>der</strong> D<strong>in</strong>ge aber wohl schon<br />

immer - war es bei <strong>der</strong> Neuverpachtung des Allods <strong>in</strong> F<strong>an</strong>kel üblich,<br />

e<strong>in</strong>e Gesamtrevision durchzuführen und schriftlich festzuhalten. Zwei<br />

F<strong>an</strong>keler Gerichtsschöffen wirkten dabei mit. <strong>Das</strong> Allodialgut war zehntund<br />

bedefrei. Die L<strong>an</strong>dsteuern (Simpel) zahlte <strong>der</strong> Pächter, <strong>der</strong> dafür das<br />

Nutzungsrecht <strong>an</strong> Hof, Wiesen und Fel<strong>der</strong>n hatte. Vom Ertrag <strong>der</strong><br />

We<strong>in</strong>berge - 1734 waren es 2389 <strong>St</strong>öcke - erhielt <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker die<br />

Hälfte; sie war im Hofhaus getrennt vom We<strong>in</strong> des Pächters <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

beson<strong>der</strong>en Faß aufzubewahren, bis <strong>der</strong> We<strong>in</strong> abgeholt wurde (K Best. 99<br />

Nr. 720 S. 125-136 u. 153-169).<br />

Bei e<strong>in</strong>er Berechnung <strong>der</strong> Erträge aller Allodien auf den Durchschnittsertrag<br />

<strong>der</strong> Jahre 1590-1599 ergab sich e<strong>in</strong> halbes bis e<strong>in</strong> g<strong>an</strong>zes Fu<strong>der</strong>

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