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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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254 6. Der Besitz<br />

rund 192 Litern entsprach, während <strong>der</strong> Hafer nach dem Boppar<strong>der</strong> Malter<br />

(rund 216 Liter) berechnet wurde. E<strong>in</strong> Malter hatte 8 Sömmer (K Best. 1C<br />

Nr. 18919 S. 1).<br />

Über die Verwaltung <strong>der</strong> Erträge <strong>an</strong> We<strong>in</strong> liegen so umfassende<br />

Angaben wie für das Getreideaufkommen nicht vor. Nach den <strong>St</strong>atuten<br />

von 1251 hatte <strong>der</strong> Kellner alle We<strong>in</strong>berge des Kapitels und <strong>der</strong> Präsenz<br />

zu bauen und die Unkosten auf die Kapitulark<strong>an</strong>oniker umzulegen. Die<br />

<strong>St</strong>atuten von 1316 bieten weitere E<strong>in</strong>zelheiten: Der Kellner überwacht -<br />

zusammen mit den W<strong>in</strong>delboten - d. h. den Mitglie<strong>der</strong>n des Kapitels, die<br />

zur Teilung <strong>der</strong> Zehnttrauben abgeordnet werden - im Herbst die Teilung<br />

<strong>in</strong> den We<strong>in</strong>bergen. Der Kellner ist auch zuständig für die <strong>an</strong> die<br />

Kirchenfabrik fallenden Trauben. Die kurzen Nachrichten über die Umlegung<br />

<strong>der</strong> Unkosten weisen darauf h<strong>in</strong>, daß <strong>der</strong> Kellner die gesamten<br />

W<strong>in</strong>zerarbeiten und den Ausbau des We<strong>in</strong>s im Keller zu überwachen hatte.<br />

<strong>Das</strong> setzt e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Keller voraus, zumal das Amt des Kellners<br />

nach den <strong>St</strong>atuten von 1316 jedes Jahr von e<strong>in</strong>em <strong>an</strong><strong>der</strong>en K<strong>an</strong>oniker<br />

übernommen werden sollte. Der geme<strong>in</strong>same Keller ist wohl identisch mit<br />

dem großen Fu<strong>der</strong>keller unter dem alten Remter des rom<strong>an</strong>ischen Gebäudes<br />

(vgl. § 3,5).<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Getreideabrechnung ähnliche Abrechnung über den We<strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Präbenden ist nicht gefunden worden und <strong>in</strong> dieser Weise auch nicht zu<br />

erwarten. Es ist ja zu beachten, daß bedeutende Teile des We<strong>in</strong>zehnten -<br />

so z. B. seit 1334 <strong>der</strong> g<strong>an</strong>ze Zehnt<strong>an</strong>teil aus dem Bezirk Ellenz - zu den<br />

täglichen Lieferungen gehörten, die den residierenden Kapitulark<strong>an</strong>onikern<br />

zusammen mit den Präbendenbroten gereicht wurden.<br />

8. <strong>Das</strong> Präsenz gut<br />

Die praesentia ecclesiae und ihre verschiedenen E<strong>in</strong>nahmetitel <strong>in</strong> Naturalien<br />

(W e<strong>in</strong>, Getreide) und Geld (denarii choralium) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den <strong>St</strong>atuten von<br />

1316 gen<strong>an</strong>nt. Die Amtsbezeichnungpraesentiarius fehlt jedoch. Der spätere<br />

Präsenzmeister - zu se<strong>in</strong>em Amt vgl. § 13,2 - heißt noch celierarius m<strong>in</strong>or<br />

sive elemos<strong>in</strong>e, e<strong>in</strong> Zeichen, daß se<strong>in</strong> Amt aus dem des celierarius maior<br />

(Kellner) hervorgeg<strong>an</strong>gen ist. An den E<strong>in</strong>künften <strong>der</strong> Präsenz s<strong>in</strong>d alle<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels beteiligt, die bei den mit Präsenzstiftungen<br />

bedachten liturgischen Diensten im Chor <strong>der</strong> Kirche <strong>an</strong>wesend s<strong>in</strong>d, aber<br />

auch die Priester, die zu dieser Zeit die Messe feiern, die Kr<strong>an</strong>ken und<br />

diejenigen Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels, die <strong>in</strong> Angelegenheiten <strong>der</strong> Kirche<br />

abwesend s<strong>in</strong>d. Alle <strong>an</strong><strong>der</strong>en, die <strong>an</strong> den Vigilien, Messen und Kommendationen<br />

nicht teilnehmen, verlieren die Präsenzzuteilungen entsprechend

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