14.01.2014 Aufrufe

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 25. Die e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen 253<br />

nicht mehr erblich verpachtet war, son<strong>der</strong>n jährlich nach e<strong>in</strong>er Schätzung<br />

<strong>der</strong> zu erwartenden Ernte versteigert wurde. Zur Versteigerung begab<br />

sich e<strong>in</strong> Mitglied des Kapitels nach AHlen. Der Tr<strong>an</strong>sport des Zehntkorns<br />

nach Cochem, die Bewachung und die Kornmessung durch den Cochemer<br />

<strong>St</strong>adtmötter (mensurator), die wohl zur Ermittlung <strong>der</strong> Tr<strong>an</strong>sportkosten im<br />

Schiff vorgenommen wurde, gehen nun zu Lasten des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s (vgl. § 27,2:<br />

<strong>Karden</strong>). - In ähnlicher Weise hat m<strong>an</strong> sich wohl die Bewirtschaftung<br />

des Getreidezehnten <strong>in</strong> allen Pfarrbezirken vorzustellen, die dem <strong><strong>St</strong>ift</strong><br />

unterst<strong>an</strong>den: Die <strong>St</strong>atuten von 1316 sprechen bei <strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong><br />

Aufgaben des Kellners von den Zehntpächtern (pactarii) <strong>in</strong> den verschiedenen<br />

Bezirken (vgl. § 13,1 c/d).<br />

Nach den <strong>St</strong>atuten von 1316 kommt das Getreide <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> auf den<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s speicher und wird vom Kellner z. T. für die <strong><strong>St</strong>ift</strong>sbäckerei zur<br />

Lieferung <strong>der</strong> täglichen Präbendenbrote, z. T. zur Verteilung <strong>an</strong> die<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels bestimmt (vgl. § 13,1 b). Nach <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong><br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>sbäckerei im Jahre 1778 (vgl. § 16,2) muß <strong>der</strong> Bäckerei<strong>an</strong>teil am<br />

Getreide verkauft und <strong>der</strong> Erlös unter die bezugsberechtigten Mitglie<strong>der</strong><br />

des Kapitels verteilt worden se<strong>in</strong>. <strong>Das</strong> seit 1728 erhaltene und für Kellerei,<br />

Fabrik und Präsenz geme<strong>in</strong>sam geführte Register <strong>der</strong> <strong>in</strong> das <strong><strong>St</strong>ift</strong>saerarium<br />

gelegten Gel<strong>der</strong> weist seit 1778 große Summen für verkauftes Getreide<br />

aus (K Best. 99 Nr. 717). Zu dem Brotrecht, auf das nur die Kapitulark<strong>an</strong>oniker<br />

e<strong>in</strong> Anrecht hatten, wenn sie die Residenz hielten, vgl. § 11,3 d. Für<br />

die Teilung <strong>der</strong> Naturale<strong>in</strong>künfte <strong>an</strong> trockenen Früchten (Korn, Hafer,<br />

Spelt, Gerste, Erbsen) liegt e<strong>in</strong> Verzeichnis für das Wirtschaftsjahr 17861<br />

87 vor (K Best. 99 Nr. 733). Es zeigt e<strong>in</strong> sehr kompliziertes Verfahren,<br />

bei dem nicht nur die Zehnte<strong>in</strong>künfte e<strong>in</strong>zelner Bezirke (<strong>Karden</strong> und<br />

Umgebung, Bezirk Masburg, Bezirk Alflen, Bezirk Beltheim), son<strong>der</strong>n<br />

auch die <strong>an</strong>fallenden Portionen aus Karenzjahren e<strong>in</strong>zelner K<strong>an</strong>oniker<br />

berücksichtigt werden. Die Teilung erfolgt <strong>in</strong> zwei Gruppen: Der größte<br />

Anteil wird für die Präbenden und die Kapitulark<strong>an</strong>oniker, <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>ere<br />

unter die residierenden K<strong>an</strong>oniker geteilt, und zwar von Bezirk zu Bezirk<br />

und von Sorte zu Sorte. Berücksichtigt werden aber auch Abzüge für die<br />

Hofmänner des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s, die als Verwalter <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Orten tätig waren,<br />

desgleichen Abzüge für Verwaltungs- und Wirtschaftsdienste verschiedener<br />

Art.<br />

Aus den verschiedenen Bezirken und Bezugsrechten addierte sich<br />

für das Wirtschaftsjahr 1786/87 für jeden <strong>der</strong> die Residenz haltenden<br />

Kapitulark<strong>an</strong>oniker <strong>an</strong> Getreide e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen von 58 Maltern Korn,<br />

14 Maltern und 3 Sömmern Hafer, 2 Maltern und 4 Sömmern Spelt, 6<br />

Sömmern Erbsen und 5 Sömmern Gerste. Gemessen wurde <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> das<br />

Getreide nach dem Maß des <strong><strong>St</strong>ift</strong>sremters, das dem Koblenzer Malter mit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!