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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 25. Die e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen 251<br />

gehörten zur K<strong>an</strong>torei 8350 We<strong>in</strong>stöcke <strong>in</strong> <strong>Karden</strong>, 1350 We<strong>in</strong>stöcke <strong>in</strong><br />

Müden sowie die Hälfte von 15 Maltern Korn aus Hauroth (Pfarrbezirk<br />

Masburg), die mit dem Kustos zu teilen waren (K Best. 99 Nr. 732).<br />

5. <strong>Das</strong> Amtsgut des Kustos<br />

Ackerl<strong>an</strong>d <strong>in</strong> Wierschem, das zur Kustodie gehörte und jährlich 18<br />

Denare e<strong>in</strong>brachte, erwähnt bereits das <strong><strong>St</strong>ift</strong>surbar aus <strong>der</strong> Zeit um 1100.<br />

Für das Amtsgut des Kustos sehen die <strong>St</strong>atuten von 1301 folgendes vor:<br />

Wenn e<strong>in</strong> Kustos nach dem 16. August stirbt, so stehen se<strong>in</strong>en Erben die<br />

Getreidee<strong>in</strong>künfte des g<strong>an</strong>zen Jahres zur Verfügung, doch müssen sie für<br />

die Beleuchtung <strong>der</strong> Kirche bis zum Tage nach dem Fest des Apostels<br />

Matthäus (21. September) aufkommen. <strong>St</strong>irbt e<strong>in</strong> Kustos nach diesem Fest,<br />

so haben die Erben auch Anspruch auf die We<strong>in</strong>e<strong>in</strong>künfte des Jahres, s<strong>in</strong>d<br />

aber verpflichtet, für die Beleuchtung <strong>der</strong> Kirche bis zum Tag nach dem<br />

Fest Mariä Aufnahme (15. August) des folgenden Jahres zu sorgen (BA<br />

Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. 18-18 V ). Nach dem Schiedsspruch des Trierer<br />

Erzbischofs Baldu<strong>in</strong> über die Holzberechtigung des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s im Treiser Wald<br />

vom Jahre 1320 st<strong>an</strong>d dem Kustos wegen <strong>der</strong> Kustodie e<strong>in</strong>e jährliche<br />

Holzlieferung zu, die <strong>der</strong> Brennholzlieferung für e<strong>in</strong>en residierenden<br />

K<strong>an</strong>oniker entsprach (BA Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. 2 V ). <strong>Das</strong> Simpelregister<br />

von 1723 nennt als Amtsgut des Kustos rund 4400 We<strong>in</strong>stöcke <strong>in</strong> Pommern<br />

und die Hälfte von 15 Maltern Korn aus Hauroth (Pfarrbezirk Masburg),<br />

die er mit dem K<strong>an</strong>tor teilte (K Best. 99 Nr. 732).<br />

6. <strong>Das</strong> Senioratsgut<br />

Nach <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsaufnahme vor <strong>der</strong> Aufhebung des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s (1802) gab<br />

es e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es Senioratsgut, das - wohl e<strong>in</strong> Versehen des Schreibers<br />

- Prioratsgut gen<strong>an</strong>nt wurde. Es gehörten zu ihm 15325 We<strong>in</strong>stöcke <strong>in</strong><br />

<strong>Karden</strong>, 80 Morgen (arpents) Wiesenl<strong>an</strong>d <strong>in</strong> <strong>Mosel</strong>kern, e<strong>in</strong> Hof mit 5<br />

Morgen (arpents) Ackerl<strong>an</strong>d <strong>in</strong> Lasserg bei Münstermaifeld und e<strong>in</strong>igen<br />

Fel<strong>der</strong>n auf <strong>der</strong> Höhe über Burg Bischofste<strong>in</strong> sowie zwei Gärten <strong>in</strong> <strong>Karden</strong><br />

(K Best. 256 Nr. 10733 S. 4/5). Die Angaben über 80 Morgen Wiesenl<strong>an</strong>d<br />

<strong>in</strong> <strong>Mosel</strong>kern ersche<strong>in</strong>en so hoch, daß m<strong>an</strong> sie <strong>in</strong> 8 Morgen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> 80<br />

Ruten (toises) korrigieren möchte.<br />

7. <strong>Das</strong> Kellereigu t<br />

A. Schmidt hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Untersuchungen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte<br />

des Koblenzer <strong><strong>St</strong>ift</strong>s <strong>St</strong>. <strong>Kastor</strong> festgestellt, daß als ältestes Amt

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