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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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244 6. Der Besitz<br />

im Jahre 1121 erwähnt wird (vgI. § 13,1-2). Die Titulaturen setzen<br />

die Verwaltung entsprechen<strong>der</strong> Vermögens <strong>an</strong>teile des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s voraus, die<br />

zunächst sicherlich Nutzungs<strong>an</strong>teile am Gesamtvermögen waren, die <strong>der</strong><br />

Entwicklung zu e<strong>in</strong>zelnen Gruppen von Son<strong>der</strong>vermögen folgten.<br />

§ 25. Die e<strong>in</strong>zelnen Vermögensmassen<br />

1. <strong>Das</strong> Amtsgut des Propstes<br />

Zu den ersten H<strong>in</strong>weisen auf die Ausscheidung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gutes für<br />

den Propst vgI. § 24,3. Die ältesten erhaltenen Quellen über Propsteirechte<br />

bzw. Propsteigüter, die nicht <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Kapitelsgut, son<strong>der</strong>n<br />

als Lehen des jeweiligen Propstes aufgezeichnet s<strong>in</strong>d, stammen aus dem<br />

Ende des 13. und aus <strong>der</strong> zweiten Hälfte des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts. Ihnen<br />

folgen zahlreiche Lehensurkunden aus dem 15. Jahrhun<strong>der</strong>t, die im<br />

16. Jahrhun<strong>der</strong>t seltener werden. In den Lehensurkunden des Propstes<br />

tauchen auch Besitztitel auf, die we<strong>der</strong> im E<strong>in</strong>künfteverzeichnis des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s<br />

aus <strong>der</strong> Zeit um 1100 noch <strong>in</strong> späteren Quellen des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s berührt werden.<br />

Schließlich ist <strong>in</strong> den Aufhebungsakten des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s e<strong>in</strong>e Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte des Propstes enthalten. Zur Verwaltung des Propsteigutes<br />

vgI. § 16,1.<br />

a) Lehenhof. Unter dem 29. Mai 1282 entscheidet <strong>der</strong> Archidiakon und<br />

Propst He<strong>in</strong>rich von Bol<strong>an</strong>den e<strong>in</strong>en <strong>St</strong>reit zwischen Eustachius von<br />

Monreal und Emmelrich von F<strong>an</strong>kel über das Patronats recht <strong>der</strong> Pfarrkirche<br />

<strong>in</strong> Bruttig a. d. <strong>Mosel</strong>, das beide von ihm zu Lehen tragen, <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Weise, daß <strong>der</strong> von Eustachius präsentierte Kölner Domherr Arnold von<br />

Ehrenberg die Pfarrei erhalten, <strong>der</strong> von Emmelrich präsentierte Kleriker<br />

Arnold von Wollmerath aber zurücktreten solle (BA Trier Abt. 32 Nr. 101<br />

BI. 124-125 v ; im Regest MrhR 4 S. 214/15 Nr. 941 fehlt <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis auf<br />

die Lehensrührigkeit). Die Pfarrei Bruttig fehlt im Verzeichnis <strong>der</strong> <strong>Karden</strong>er '<br />

Kirchen aus <strong>der</strong> Zeit um 1100, war damals also wohl entfremdet.<br />

Die Frage nach dem Verursacher <strong>der</strong> Entfremdung k<strong>an</strong>n nicht direkt<br />

be<strong>an</strong>twortet werden, doch werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>Karden</strong>er Urkunde von 1121<br />

Pröpste des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s als mögliche Entfrem<strong>der</strong> von <strong><strong>St</strong>ift</strong>s gut, das sie ihren<br />

Leuten als beneficium verleihen, bezeichnet (MrhUB 1 Nr. 446 S. 506). Auch<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urkunde von 1183 wird den Prälaten des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s die Ru<strong>in</strong>ierung<br />

<strong>der</strong> Fabrikkasse vorgeworfen (MrhUB 2 Nr. 57 S. 98). Wenn m<strong>an</strong> berücksichtigt,<br />

daß Dek<strong>an</strong>, Scholaster, K<strong>an</strong>tor und Kustos ihren Lebensunterhalt<br />

nur d<strong>an</strong>n sicher erhalten konnten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse

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