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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 24. Übersicht 239<br />

werden k<strong>an</strong>n, da <strong>der</strong> Neubau von Chor und Querhaus <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche im<br />

G<strong>an</strong>ge war (vgl. § 3,4). Mit <strong>der</strong> gleichen Begründung wirtschaftlicher<br />

Leistungsschwäche (cum' igitur nostra ecclesia Cardonensis adeo attenuata sit <strong>in</strong><br />

possessionibus et redditibus imm<strong>in</strong>uta) schenkt <strong>der</strong> Archidiakon und Propst<br />

He<strong>in</strong>rich von Bol<strong>an</strong>den im Jahre 1267 das ihm gehörende Patronatsrecht<br />

samt e<strong>in</strong>em Zehntdrittel <strong>in</strong> Kehrig (CDRM 2 Nr. 228 S. 358). Der<br />

Groß archidiakon von Trier bestätigt die Schenkung stellvertretend für den<br />

Trierer Erzbischof (K Best. 99 Nr. 30/31; BA Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. SV).<br />

Die bereits mehrfach gen<strong>an</strong>nten zwei Zehntdrittel dieser Pfarrei blieben<br />

dem Archidiakon und Propst bis zur Aufhebung des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s (1802).<br />

He<strong>in</strong>rich von Bol<strong>an</strong>den (1241-1286) - <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zige Archidiakon und<br />

Propst, <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> se<strong>in</strong> Grab wählte (vgI. § 28) - hat höchstwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

auch die Rechtsverhältnisse <strong>an</strong><strong>der</strong>er <strong>Karden</strong>er Kirchen für die Zukunft<br />

geordnet, <strong>in</strong>dem er den Präbendaten se<strong>in</strong>er Burg Bischofste<strong>in</strong> als pastores<br />

die Seelsorge <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>spfarreien AHlen und Beltheim samt e<strong>in</strong>em Drittel<br />

des Zehnten übertrug. Der Archidiakon und Propst hatte die Burg<br />

erworben, weiter ausgebaut und sie im Jahre 1273 dem Trierer Erzbistum<br />

geschenkt, und zwar <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise, daß <strong>der</strong> jeweilige Archidiakon von<br />

<strong>Karden</strong> die Burg vom Erzbischof erhalten und ihm dafür den Treueid leisten<br />

sollte (BA Trier Abt. 32 Nr. 101 BI. 122-122 V ). Die Visitations berichte seit<br />

1475 nennen die Präbendaten als pastores. Der Bericht von 1680 präzisiert<br />

als Sitz <strong>der</strong> (vier) Präbendaten die Kapelle <strong>St</strong>. <strong>St</strong>eph<strong>an</strong>us auf <strong>der</strong> Burg<br />

Bischofste<strong>in</strong> (BA Trier Abt. 44 Nr. 13 BI. 232). In ähnlicher Weise müssen<br />

noch im Laufe des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Patronats rechte <strong>an</strong><strong>der</strong>er Kirchen<br />

<strong>in</strong> Orten des <strong><strong>St</strong>ift</strong>sbezirks vom Propst auf den <strong>Karden</strong>er Dek<strong>an</strong> übergeg<strong>an</strong>gen<br />

se<strong>in</strong>. Im Jahre 1293 verzichtete nämlich <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> Sebert zugunsten des<br />

Kapitels auf alle Rechte <strong>der</strong> Verleihung (collatio ), Präsentation (praesentatio ),<br />

E<strong>in</strong>setzung (<strong>in</strong>stitutio) und Absetzung (destitutio), die ihm aufgrund se<strong>in</strong>es<br />

Amtes ohne Mitwirkung des Kapitels für die Kirche <strong>in</strong> Lehmen (Oberlehmen)<br />

und für die <strong>an</strong><strong>der</strong>en dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> unterstellten und <strong>in</strong>korporierten<br />

Kirchen zustehen. In Zukunft sollen die Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels diese<br />

Kirchen geme<strong>in</strong>sam mit geeigneten Vikaren besetzen, aber auch das Recht<br />

haben, solche Vikare abzusetzen. Diese nur im Trierer Kopiar des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s<br />

überlieferte Urkunde (BA Trier Abt. 95 Nr. 292 BI. 11) k<strong>an</strong>n h<strong>in</strong>sichtlich<br />

ihres Geltungsbereichs aus den für die zweite Hälfte des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

erhaltenen Kapitelsprotokollen (K Best. 99 Nr. 704/705) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit den seit 1475 erhaltenen Visitationsberichten, <strong>in</strong> denen die <strong>Karden</strong>er<br />

K<strong>an</strong>oniker als pas/ores dieser Kirchen bezeichnet werden, <strong>in</strong>terpretiert<br />

werden. Vom Kapitel besetzt wurden die Kirchen <strong>in</strong> Lehmen (Oberlehmen)<br />

und die aus dem Pfarrverb<strong>an</strong>d Lehmen hervorgeg<strong>an</strong>gene Pfarrkirche <strong>in</strong><br />

Oberfell a. d. <strong>Mosel</strong>, ferner die Pfarrkirchen <strong>in</strong> Kehrig, Masburg, Macken,

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