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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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228 5. Religiöses und Geistiges Leben<br />

S. 164/65, 174 u. 177). Diese Ordnung wurde bei <strong>der</strong> Visitation vorgelegt<br />

und als althergebracht bezeichnet.<br />

Wenn auch <strong>in</strong> den Matrikeln <strong>der</strong> ältesten deutschen Universitäten Ende<br />

des 14. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Namen von <strong>Karden</strong>er K<strong>an</strong>onikern o<strong>der</strong> von<br />

solchen Personen ersche<strong>in</strong>en, die später als <strong>Karden</strong>er K<strong>an</strong>oniker begegnen,<br />

<strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> Universitäten also üblich geworden war, so bleibt doch<br />

für die Jahre seit dem Ende des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts (Erwähnung <strong>der</strong> baccaJarii)<br />

und dem Jahre 1334 (Umw<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Scholasteriedotation) bis zur<br />

Eröffnung <strong>der</strong> Universitäten Leipzig, Heidelberg, Köln usw. e<strong>in</strong> l<strong>an</strong>ger<br />

Zeitraum, für den m<strong>an</strong> schwerlich <strong>an</strong>nehmen k<strong>an</strong>n, daß die <strong>Karden</strong>er<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>skleriker ausnahmslos <strong>in</strong> Paris o<strong>der</strong> Bologna studiert hätten. Die<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Org<strong>an</strong>isation <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>sschule können nach dem<br />

Jahre 1334 nicht abrupt e<strong>in</strong>getreten se<strong>in</strong>, wobei noch zu beachten ist, daß<br />

diese Verän<strong>der</strong>ungen mit Sicherheit nur das Ende <strong>der</strong> Lehrtätigkeit des<br />

Scholasters und <strong>der</strong>en Überg<strong>an</strong>g <strong>an</strong> e<strong>in</strong>en von ihm zu bestellenden Lehrer<br />

bezeichnen. Wenn die Reformstatuten des Trierer Erzbischofs Jakob vom<br />

Jahre 1573 Knaben (pueri et impuberes) erwähnen, die nicht nur im Besitz<br />

e<strong>in</strong>es K<strong>an</strong>onikats s<strong>in</strong>d, son<strong>der</strong>n sich auch <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> aufhalten, am<br />

Chordienst teilnehmen und Präsenzgeld erhalten (K Best. 99 Nr.574), d<strong>an</strong>n<br />

weist dies - auch wenn die zwei Jahre des Universitätsstudiums längst<br />

allgeme<strong>in</strong> vorgeschrieben waren - doch wohl ohne Zweifel darauf h<strong>in</strong>,<br />

daß diese jungen K<strong>an</strong>oniker <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> nicht nur herumsaßen, son<strong>der</strong>n<br />

etwas <strong>an</strong> Ausbildung erhielten, wenn wir auch nicht wissen, wie sie<br />

gestaltet war. Die <strong>in</strong> den <strong>St</strong>atuten aus <strong>der</strong> Mitte des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

bezeugte Befugnis des Scholasters zur Prüfung <strong>der</strong> <strong>St</strong>udienbesche<strong>in</strong>igungen,<br />

die von den Universitäten mitgebracht wurden, wurde bereits erwähnt.<br />

Nach <strong>der</strong> Wahlkapitulation von 1582 muß <strong>der</strong> vom Scholaster <strong>an</strong>zustellende<br />

Lehrer auch im Ges<strong>an</strong>g erfahren se<strong>in</strong> und <strong>an</strong> allen k<strong>an</strong>onischen Tagzeiten<br />

im Chor teilnehmen (K Best. 99 Nr. 702 S. 21-24). Die Wahl kapitulation<br />

vom Jahre 1588, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Verpflichtung des Scholasters zur baulichen<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltung <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>sschule erwähnt wird, for<strong>der</strong>t für den vom<br />

Scholaster zu bestellenden Lehrer eil1e Qualifikation <strong>in</strong> discipJ<strong>in</strong>a, doctr<strong>in</strong>a,<br />

pietate, morum honestate et taJi exercitio et lectione, wie sie die Jesuiten <strong>in</strong> ihren<br />

Schulen und Kollegien haben (K Best. 99 Nr. 702 S. 31-33). Ob <strong>in</strong> dieser<br />

For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wille zur Behauptung o<strong>der</strong> zur Rückgew<strong>in</strong>nung e<strong>in</strong>er<br />

hohen fachlichen Eignung zum Ausdruck kommt, mag dah<strong>in</strong>gestellt<br />

bleiben. Es fällt im 17. Jahrhun<strong>der</strong>t jedenfalls auf, daß die Lehrer <strong>der</strong><br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s schule - sie werden fast regelmäßig als Zeugen bei <strong>der</strong> Verleihung<br />

von K<strong>an</strong>onikaten o<strong>der</strong> Vikarien <strong>in</strong> den Kapitelsversammlungen her<strong>an</strong>gezogen<br />

...... nur kurze Zeit <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> tätig waren. Für die Zeit zwischen 1605<br />

und 1705 s<strong>in</strong>d - mit e<strong>in</strong>er Beleglücke zwischen 1665 und 1702 - nicht

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