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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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226 5. Religiöses und Geistiges Leben<br />

Sitze im Chor e<strong>in</strong>nimmt. Der Begriff des baccalarius, ursprünglich nur zur<br />

Bezeichnung von Besitzern von Bauerngütern <strong>an</strong>gewendet, die nicht<br />

frondepflichtig waren, wuchs über diese Bedeutung h<strong>in</strong>aus, so daß im<br />

13. Jahrhun<strong>der</strong>t auch Geistliche ger<strong>in</strong>geren Grades, junge Adelige, die<br />

noch nicht die Ritterwürde erl<strong>an</strong>gt hatten, bzw. Ritter, die noch zu jung<br />

o<strong>der</strong> zu schlecht gestellt waren, als daß sie e<strong>in</strong> Fähnle<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Kampf<br />

führen konnten, so gen<strong>an</strong>nt wurden!). Dem Begriff haftet also <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis<br />

auf den noch unfertigen, aber doch schon recht weit entwickelten <strong>St</strong>atus<br />

<strong>der</strong> so bezeichneten Personen <strong>an</strong>. Die Weiterentwicklung des Begriffs zur<br />

Bezeichnung jenes akademischen Grades des Bakkalaureats, <strong>der</strong> zuerst <strong>an</strong><br />

den Universitäten von Bologna und Paris e<strong>in</strong>geführt und d<strong>an</strong>n von den<br />

später gegründeten Universitäten übernommen wurde, liegt auf <strong>der</strong> H<strong>an</strong>d<br />

(vgl. N. Hill<strong>in</strong>g <strong>in</strong> L ThK2 4 Sp. 1158). Damit soll für die <strong>Karden</strong>er<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s schule des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts nicht die Verleihung e<strong>in</strong>es akademischen<br />

Grades postuliert werden, den e<strong>in</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong> nicht verleihen konnte, aber ~~<br />

ergibt sich doch wohl - unter Berücksichtigung <strong>der</strong> l<strong>an</strong>gen <strong>St</strong>udienzeh<br />

von 12 Jahren - <strong>der</strong> zw<strong>in</strong>gende Schluß auf die Möglichkeit e,<strong>in</strong>es<br />

qualifizierten <strong>St</strong>udienabschlusses <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>sschule. Mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Wort~n:<br />

<strong>Das</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong> <strong>Karden</strong> war im 13. Jahrhun<strong>der</strong>t <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage - <strong>St</strong>udien <strong>an</strong><br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Orten nicht ausgeschlossen - se<strong>in</strong>en Klerikernachwuchs selbst<br />

auszubilden.<br />

In diese Richtung weist auch e<strong>in</strong>e nur am R<strong>an</strong>de erwähnte Vollmacht<br />

des <strong>Karden</strong>er Scholasters: Er erteilte im Jahre 1338 dem K<strong>an</strong>oniker Rudolf<br />

Losse die Erlaubnis, sich die (höheren) Weihen von jedem Bischof erteilen<br />

~u lassen (vgl. <strong>St</strong>engel, Nov Alam 1 S. 360 Nr. 542). Für die Erteilung <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>en Weihen liegt zwar ke<strong>in</strong> <strong>Karden</strong>er Zeugnis vor, doch haben wir<br />

e<strong>in</strong> aufschlußreiches Dokument für den jungen Trierer Domklerus: Papst<br />

Urb<strong>an</strong> IV. bestätigte im Jahre 1263 den alten und unwi<strong>der</strong>sprochenen<br />

Brauch <strong>der</strong> Trierer Kirche, daß <strong>der</strong> Domscholaster den jungen Domklerikern<br />

- und nur diesen - die nie<strong>der</strong>en Weihen und die Subdiakonatsweihe<br />

erteilt. E<strong>in</strong> Subdiakon, <strong>der</strong> die Weihe zum Diakon empf<strong>an</strong>gen will, muß<br />

- nach erteilter Zustimmung des Domkapitels - vom Domscholaster<br />

zur Weihe präsentiert werden 2 ). Wenn <strong>der</strong> Trierer Domscholaster dieses<br />

Recht für den begrenzten Kreis des jungen Domklerus ausübte, <strong>der</strong> ihm<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausbildung unterst<strong>an</strong>d (vgl. Bastgen, Domkapitel S. 150)~ d<strong>an</strong>n darf<br />

- so ist zu schließen - diese Funktion auch für die Scholaster <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

1) V gl. E. BRINCKMEIER, Glossarium diplomaticum 1 S. 234/35; DU CANGE, Glossarium<br />

s. v.<br />

2) Vgl. F. PAULY, Zur Spendung <strong>der</strong> ord<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>ores und des Subdiakonats (Reformatio<br />

ecclesiae. Erw<strong>in</strong> Iserloh zum 65. Geburtstag S. 105 - 111).

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