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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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224 5. Religiöses und Geistiges Leben<br />

Victimae paschaH laudes und "Christus ist auferst<strong>an</strong>den" bzw. Reg<strong>in</strong>a caeH<br />

laetare und "König<strong>in</strong> des Himmels". In <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Forster Kirche wird<br />

<strong>der</strong> Patron mit dem Responsorium S<strong>an</strong>ctus Castor begrüßt. Nach dem<br />

Umschreiten <strong>der</strong> Kirche zieht m<strong>an</strong> <strong>in</strong> sie e<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>gt die sieben<br />

Bußpsalmen mit den kle<strong>in</strong>en Fürbitten und den drei Orationen. Da für<br />

Forst ke<strong>in</strong>e Angaben über die Bittmesse (Missa rogationum) gemacht<br />

werden, muß diese bereits am Morgen <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> gehalten worden se<strong>in</strong>.<br />

In Forst hält m<strong>an</strong> <strong>an</strong>schließend e<strong>in</strong>e Mittagspause. Für den <strong><strong>St</strong>ift</strong>s klerus hat<br />

<strong>der</strong> Kellner e<strong>in</strong> Essen hergerichtet und e<strong>in</strong>en guten We<strong>in</strong> bereitstellen<br />

lassen. Ob die <strong>an</strong><strong>der</strong>en Teilnehmer aus <strong>Karden</strong> <strong>an</strong> diesem Essen teilnahmen,<br />

wird nicht gesagt. Nach dem Ende des Essens läutet die Glocke <strong>der</strong> Forster<br />

Kirche zur Fortsetzung <strong>der</strong> Prozession. Mit dem Salve reg<strong>in</strong>a und <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

Gesängen verläßt m<strong>an</strong> die Kirche. Auf dem Weg s<strong>in</strong>gen zwei Vikare die<br />

Allerheiligenlit<strong>an</strong>ei vor. In Sichtweite <strong>der</strong> Forster Filialkapelle <strong>St</strong>. Nikolaus<br />

<strong>in</strong> Brohl grüßt m<strong>an</strong> den Kirchenpatron mit e<strong>in</strong>em Responsorium. In <strong>der</strong><br />

Nähe e<strong>in</strong>es nicht näher bezeichneten Kreuzes betritt m<strong>an</strong> den Wald, <strong>in</strong><br />

welchem m<strong>an</strong> am Anf<strong>an</strong>g, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mitte und am Ende e<strong>in</strong>e <strong>St</strong>atio hält.<br />

Beim Abstieg vom Berg nach <strong>Karden</strong> hält m<strong>an</strong> beim "<strong>St</strong>e<strong>in</strong>ernen Kreuz~',<br />

bei dem <strong>in</strong> dreimaliger Wie<strong>der</strong>holung das 0 crux ave, spes unica gesungen<br />

wird. Auf halber Bergeshöhe hält m<strong>an</strong> die letzte <strong>St</strong>atio mit dem Ges<strong>an</strong>g<br />

des Himmelfahrtshymnus Festum nunc celebre. Kurz vor <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche, <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Nähe des Schulgrabens (prope fossam scholariam) beg<strong>in</strong>nen die Scholaren<br />

um die Wette zu laufen, um den Küster zu benachrichtigen, damit die<br />

Türen <strong>der</strong> Kirche geöffnet und die Glocken geläutet werden. Mit dem<br />

Grußhymnus S<strong>an</strong>ctus Castor zieht m<strong>an</strong> <strong>in</strong> die <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche e<strong>in</strong>, wo die<br />

Prozession tIJit dem Kreuzhymnus Protege - wie am Montag <strong>der</strong> Bittwoche<br />

- endet (BA Trier Abt. 95 Nr. 616, Vorsatzblätter G-H).<br />

§ 23. Geistiges Leben<br />

1. Die <strong><strong>St</strong>ift</strong>sschule<br />

Im <strong>Karden</strong>er Urbar aus <strong>der</strong> Zeit um 1100 und <strong>in</strong> den päpstlichen<br />

Besitzbestätigungen von 1178 und 1186 werden für den Propst, den Dek<strong>an</strong>,<br />

den Scholaster, den K<strong>an</strong>tor und den Kustos beson<strong>der</strong>e Besitz<strong>an</strong>teile bzw.<br />

Nutzungsrechte am E<strong>in</strong>kommen des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s gen<strong>an</strong>nt (vgl. § 25). Für ke<strong>in</strong>en<br />

<strong>der</strong> Dignitäre ersche<strong>in</strong>en die E<strong>in</strong>kommen o<strong>der</strong> Nutzungsrechte von Anf<strong>an</strong>g<br />

<strong>an</strong> so klar und fest umrissen wie für den Scholaster, zu dessen Verfügung<br />

zwei Drittel des Zehnten im Bezirk Ellenz a. d. <strong>Mosel</strong> stehen, während<br />

das letzte Drittel <strong>an</strong> den dort tätigen Priester fällt (vgl. § 24,1). Berücksich-

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