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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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206 5. Religiöses und Geistiges Leben<br />

Hohen Feiertage im Laufe des Jahres sowie für die Buß- und Bittprozessionen<br />

am Markustag (25. April), <strong>an</strong> den drei Tagen vor dem Fest Christi<br />

Himmelfahrt und am B<strong>an</strong>nfreitag (Freitag nach dem 2. Ostersonntag). M<strong>an</strong><br />

darf darüber h<strong>in</strong>aus mit Sicherheit <strong>an</strong>nehmen, daß die Angehörigen <strong>der</strong><br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>spfarrei auch am Sonntagsgottesdienst des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s teilnahmen: Der<br />

Trierer Erzbischof Joh<strong>an</strong>n Hugo wies <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en <strong>St</strong>atuten vom Jahre 1678<br />

darauf h<strong>in</strong>, <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> möge dafür Sorge tragen, daß die Sitzplätze (sedes )<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Kirche außerhalb des Chorraums für die Laien freigehalten würden,<br />

freilich unter Wahrung <strong>der</strong> Präzedenz, aufgrund <strong>der</strong>er solche Plätze<br />

bestimmten Personen rechtlich o<strong>der</strong> aus vernünftigen Gründen zuständen<br />

(K Best. 99 Nr.702 S. 187). Die Vorstellung fällt nicht schwer, daß die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung - ebenso wie die Sendschöffen<br />

(Synodalen) - beson<strong>der</strong>e Plätze hatten. E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung im Geme<strong>in</strong>degottesdienst<br />

<strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>skirche ist <strong>in</strong> den Quellen seit <strong>der</strong> zweiten Hälfte des<br />

17. Jahrhun<strong>der</strong>ts festzustellen, nachdem Erzbischof Kar! Kaspar im Jahre<br />

1654 die Vikarie des Altars <strong>St</strong>. Barbara mit <strong>der</strong> Vikarie des Altars HI. Kreuz<br />

vere<strong>in</strong>igt hatte (K Best. 99 Nr.292). Der Vikar des Kreuzaltars Kaspar<br />

Weller (1665-1674) wird 1674 <strong><strong>St</strong>ift</strong>spfarrer (pastor collegit) gen<strong>an</strong>nt, <strong>der</strong><br />

Vikar und Kreuzherr Joh<strong>an</strong>n Friedrich Wickert (1739-1745) heißt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>tragung im <strong>St</strong>erbebuch pastor familiae eccJesiae collegiatae (<strong>St</strong>erbe buch<br />

<strong>Karden</strong>-<strong><strong>St</strong>ift</strong>). Ähnliche Titulaturen führen se<strong>in</strong>e Nachfolger Joh<strong>an</strong>n Adam<br />

Dötsch (1745-1781) und Joh<strong>an</strong>n Peter Dommermuth (1764-1802), <strong>der</strong><br />

die Kreuzvikarie 1781 von Dötsch übernahm (vgl. Liste <strong>der</strong> Vikare). Der<br />

Vikariealtar st<strong>an</strong>d im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t im nördlichen Querhaus, d. h.<br />

außerhalb des durch Chorgestühl und Lettner geschlo~' se~eri Chorraums,<br />

so daß sich um ihn die kle<strong>in</strong>e Pfarrgeme<strong>in</strong>de des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s bei jenen liturgischen<br />

Anlässen versammeln konnte, durch die K<strong>an</strong>oniker und Vikare als<br />

Korporation - so etwa bei Beerdigungen von Angehörigen <strong>der</strong> familia<br />

des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s (vgl. § 16) - nicht direkt berührt wurden. Den (wohl mit<br />

e<strong>in</strong>er barocken Ausstattung) erneuerten Altar konsekrierte <strong>der</strong> Trierer<br />

Weihbischof Lothar Friedrich von Nalbach im Jahre 1736 zu Ehren des<br />

Heiligen Kreuzes, <strong>der</strong> Hl. Barbara und <strong>der</strong> Apostel Petrus und Andreas<br />

(BA Trier Abt. 45 Nr. 3 BI. 162 v -163). Aufschlußreich ist dabei nicht nur<br />

das Patroz<strong>in</strong>ium <strong>der</strong> 1654 mit <strong>der</strong> Vikarie des Kreuzaltars vere<strong>in</strong>igten<br />

Vikarie <strong>St</strong>. Barbara, son<strong>der</strong>n auch das Patroz<strong>in</strong>ium <strong>der</strong> Vikarie <strong>St</strong>. Petrus<br />

und Andreas, die 1682 <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>sdech<strong>an</strong>ei <strong>in</strong>korporiert worden war (vgl.<br />

§ 15, 2). Hier liegt - wenn nicht alles täuscht - e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf die<br />

ursprüngliche Verpflichtung des Dek<strong>an</strong>s für die Seelsorge im <strong><strong>St</strong>ift</strong> vor<br />

(vgI. § 12, 2 d), die nachweislich seit dem 17. Jahrhun<strong>der</strong>t durch den Vikar<br />

des Kreuzaltars wahrgenommen wurde, <strong>der</strong> dafür zusätzliche E<strong>in</strong>künfte<br />

vom Dek<strong>an</strong> erhielt.

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