14.01.2014 Aufrufe

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 20. Bru<strong>der</strong>schaften, Anniversarien 201<br />

laubnis. Neben dem Erlöschen von Anniversarien, <strong>der</strong>en Dotation sich<br />

aufgezehrt hatte o<strong>der</strong> vernichtet war, s<strong>in</strong>d amtlich verfügte Reduktionen<br />

festzustellen, die <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Reformstatuten erlassen wurden. In den<br />

unter dem 5. April 1589 durch Erzbischof Joh<strong>an</strong>n von Trier publizierten<br />

<strong>St</strong>atuten wird <strong>an</strong>geordnet: Anniversarien <strong>an</strong> bestimmten Tagen, die mit<br />

Getreide fundiert und <strong>der</strong>en <strong><strong>St</strong>ift</strong>ungsurkunden vorh<strong>an</strong>den s<strong>in</strong>d, sollen nach<br />

Möglichkeit entsprechend den <strong><strong>St</strong>ift</strong>ungsbestimmungen gehalten werden.<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fastenzeit s<strong>in</strong>d diese Anniversarien wie bisher täglich zu<br />

halten, wenn <strong>der</strong> Tag es erlaubt (si dies ferat). Dieses E<strong>in</strong>gehen auf<br />

Möglichkeiten k<strong>an</strong>n sich nur auf liturgische Möglichkeiten beziehen; <strong>an</strong><br />

hohen Feiertagen o<strong>der</strong> <strong>an</strong> den Sonntagen <strong>der</strong> Fastenzeit z. B. waren<br />

Anniversarien, die ja <strong>in</strong> schwarzer Farbe nach dem Meßformular Requiem<br />

aeternam gehalten wurden, nicht erlaubt. Die e<strong>in</strong>fachen Anniversarien<br />

(vulgariora) und diejenigen mit nur noch dürftigen Dotationen (quae tenuem<br />

fundationem habent), dürfen zu zwei zusammengelegt und auf freie Tage <strong>in</strong><br />

den Wochen des Jahres verteilt werden. Dabei ist so zu verfahren, daß<br />

e<strong>in</strong>erseits den Verpflichtungen Genüge geschieht, <strong>an</strong><strong>der</strong>erseits aber für<br />

jedes dieser Anniversarien zwei Gulden zur Verteilung kommen. Bleiben<br />

Anniversarien bei diesen Zusammenlegungen übrig, so s<strong>in</strong>d sie jenen<br />

<strong>an</strong>zuglie<strong>der</strong>n, die <strong>in</strong> den vier Quatemberwochen des Jahres gehalten<br />

werden. Was die <strong>an</strong> den Vikariealtären ge stifteten Anniversarien <strong>an</strong>betrifft,<br />

<strong>der</strong>en Dotationen durch die Zeitverhältnisse o<strong>der</strong> durch menschliches<br />

Unrecht <strong>in</strong> Unordnung geraten o<strong>der</strong> verlorengeg<strong>an</strong>gen s<strong>in</strong>d, so soll zur<br />

Behebung aller Unsicherheiten folgende Ordnung gelten: Die Vikarien<br />

<strong>St</strong>. Tr<strong>in</strong>itas, <strong>St</strong>. Maria, <strong>St</strong>. Barbara, <strong>St</strong>. <strong>St</strong>eph<strong>an</strong>us, <strong>St</strong>. Philippus und Jakobus,<br />

<strong>St</strong>. J oh<strong>an</strong>nes Baptist, <strong>St</strong>. J oh<strong>an</strong>nes Ev<strong>an</strong>gelist, <strong>St</strong>. Petrus und Andreas,<br />

<strong>St</strong>. Maria Magdalena und <strong>St</strong>. Kathar<strong>in</strong>a die Ältere s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Zukunft mit je<br />

zwei Anniversarien <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche, die Vikarien <strong>St</strong>. Agnes, <strong>St</strong>. Nikolaus<br />

sub gradibus und <strong>St</strong>. Kathar<strong>in</strong>a die Jüngere mit je sechs Anniversarien im<br />

Monat, die übrigen Vikarien aber mit je e<strong>in</strong>em Anniversar im Monat<br />

belastet. Die auf diese Weise von ihrer unmittelbaren Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />

e<strong>in</strong>zelnen <strong><strong>St</strong>ift</strong>ern getrennten Anniversarien konnten nach dem Urteil des<br />

Dek<strong>an</strong>s von den Vikaren auch <strong>an</strong> Sonn- o<strong>der</strong> Feiertagen vor dem Hochamt<br />

gehalten werden (Blattau, <strong>St</strong>atuta synodalia 2 Nr. 79 S. 347/48).<br />

E<strong>in</strong>e letzte Reduktion <strong>der</strong> Anniversarien erfolgte durch die <strong>St</strong>atuten<br />

des Trierer Erzbischofs Klemens Wenzeslaus vom 29. Juli 1789. Hier<br />

erfährt m<strong>an</strong> auch E<strong>in</strong>zelheiten über die verschiedenen Riten, <strong>in</strong> denen die<br />

Anniversarien ihren unterschiedlichen Dotationen entsprechend gehalten<br />

wurden. <strong>Das</strong> Kapitel hatte bei <strong>der</strong> voraufgeg<strong>an</strong>genen Visitation über<br />

die mit den Anniversarien verbundenen zusätzlichen Belastungen im<br />

Chordienst geklagt und um Erleichterung gebeten, die nun gewährt wurde:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!