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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 20. Bru<strong>der</strong>schaften, Anniversarien 199<br />

He<strong>in</strong>rich von Bol<strong>an</strong>den (1241-1286), <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> se<strong>in</strong>e Begräbnisstätte<br />

gewählt hatte, mit e<strong>in</strong>em großen Anniversar (10. November) und e<strong>in</strong>er<br />

Memorie e<strong>in</strong>getragen, <strong>in</strong> die auch se<strong>in</strong> Neffe, <strong>der</strong> <strong>Karden</strong>er Scholaster<br />

Werner von Bol<strong>an</strong>den (1283-1290), Truda von Fr<strong>an</strong>ken und die Eltern<br />

und Vorfahren aller e<strong>in</strong>begriffen waren (26. J<strong>an</strong>uar), doch stammen die<br />

e<strong>in</strong>getragenen Anniversarien <strong>der</strong> Archidiakone und Pröpste Ingebr<strong>an</strong>d von<br />

Daun (1219-1237), He<strong>in</strong>rich von Pfaffendorf (1305-1338) und Robert<br />

von Saarbrücken (1358-1371) nicht von <strong>der</strong> ersten H<strong>an</strong>d um 1350 und<br />

s<strong>in</strong>d später - aus nicht näher bek<strong>an</strong>nten Gründen - e<strong>in</strong>gefügt worden.<br />

Ähnlich verhält es sich mit den Anniversarien Trierer Bischöfe. Von<br />

erster H<strong>an</strong>d um 1350 stammen nur die Namen des Erzbischofs Poppo<br />

(1016-1047) mit dem Zusatz, er habe dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> große Wohltaten erwiesen<br />

(16. Juni), und des Erzbischofs Joh<strong>an</strong>n (1189-1212) zum 12. Juli, <strong>der</strong><br />

ebenfalls e<strong>in</strong> Wohltäter des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s war (Schenkung e<strong>in</strong>er <strong><strong>St</strong>ift</strong>skurie: vgl.<br />

§ 11, 3 e; Legat im Testament: MrhUB 2 Nr. 297 S.330). Der Name des<br />

Erzbischofs Baldu<strong>in</strong> (t 21. J<strong>an</strong>uar 1354), <strong>der</strong> sich 1334 e<strong>in</strong> Anniversar <strong>in</strong><br />

<strong>Karden</strong> gestiftet hatte (v gl. § 25, 3), ist erst von späterer H<strong>an</strong>d zum<br />

19. J<strong>an</strong>uar nachgetragen worden, desgleichen <strong>der</strong> Name des Erzbischofs<br />

Gtto von Ziegenha<strong>in</strong> (1418-1430) zum 12. Februar. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Namen Trierer Erzbischöfe und <strong>Karden</strong>er Archidiakone und<br />

Pröpste im Nekrolog darf m<strong>an</strong> den Schluß ziehen, daß selbst die höchsten<br />

V orsteher des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s ke<strong>in</strong> Anniversar erhielten, wenn sie für dessen <strong><strong>St</strong>ift</strong>ung<br />

nicht selbst Sorge getragen hatten. Für die Diuer e<strong>in</strong>es Anniversars<br />

war die Beständigkeit des <strong><strong>St</strong>ift</strong>ungsgutes von entscheiden<strong>der</strong> Bede.utung.<br />

Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> von Braunshorn, vor 1291 K<strong>an</strong>oniker, h<strong>in</strong>terließ 100 Mark<br />

Silber zum Ankauf von Grundbesitz (5. Dezember). Se<strong>in</strong> 1347 verstorbener<br />

Verw<strong>an</strong>dter J oh<strong>an</strong>n von Braunshorn gab für se<strong>in</strong> und se<strong>in</strong>er Eltern und<br />

Angehörigen Anniversar mit e<strong>in</strong>er monatlichen Memorie 220 Mark Silber<br />

zum Ankauf e<strong>in</strong>er Kornrente von 21 Maltern (3. J<strong>an</strong>uar). Der Burggraf<br />

Theo<strong>der</strong>ich Liber von Treis h<strong>in</strong>terließ se<strong>in</strong> Pferd und se<strong>in</strong>e Waffen, die<br />

für 120 Mark Silber verkauft wurden (28. Juni). An<strong>der</strong>e gaben e<strong>in</strong>e<br />

Dotation mit e<strong>in</strong>er bestimmten Menge <strong>an</strong> Getreide o<strong>der</strong> We<strong>in</strong>, die von<br />

bestimmten Personen zu liefern waren. Die meisten Anniversarien wurden<br />

jedoch mit Geld dotiert, sei es mit e<strong>in</strong>maligen Zahlungen, sei es mit<br />

hypothekarischen Renten. K<strong>an</strong>oniker und Vikare setzten häufig die<br />

E<strong>in</strong>künfte des Gnadenjahrs ihrer Pfründe - d. h. die E<strong>in</strong>künfte e<strong>in</strong>es<br />

Jahres nach ihrem Tode - für die <strong><strong>St</strong>ift</strong>ung des Anniversars e<strong>in</strong>. Diese<br />

E<strong>in</strong>künfte wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel verkauft und die Erträge <strong>in</strong> Renten<br />

<strong>an</strong>gelegt. Die Entwicklung zeigt, daß Geldentwertungen und <strong>der</strong> Verlust<br />

von Sicherheiten am häufigsten und schnellsten zum Erlöschen von<br />

Anniversarien führten.

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