14.01.2014 Aufrufe

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 17. Äußere B<strong>in</strong>dungen und Beziehungen 187<br />

Vogt Peter von <strong>Karden</strong> bezogen hatte (Fabricius, Erläuterungen 7 S. 121).<br />

Mit dem Ritter Peter von Eltz und dessen Söhnen lag das <strong><strong>St</strong>ift</strong> seit<br />

1229 fast 50 Jahre <strong>in</strong> Ause<strong>in</strong><strong>an</strong><strong>der</strong>setzungen u. a. um die von diesen<br />

be<strong>an</strong>spruchten Vogteirechte über die Grundherrschaft des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s <strong>in</strong> Bittelsdorf,<br />

bis <strong>der</strong> <strong>St</strong>reit durch e<strong>in</strong>en vom Trierer Erzbischof bestellten Richter<br />

zugunsten des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s entschieden wurde (Fabricius, Erläuterungen 7 S. 223/<br />

24). Ende des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts tritt <strong>der</strong> Archidiakon und Propst von<br />

<strong>Karden</strong> zum erstenmal als Lehnsherr über Besitzungen und Rechte des<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>s, die <strong>an</strong> den Adel verliehen waren, urkundlich <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung.<br />

Archidiakon und Propst He<strong>in</strong>rich von Bol<strong>an</strong>den entscheidet 1282 e<strong>in</strong>en<br />

<strong>St</strong>reit zwischen Eustachius von Monreal und Emmelrich von F<strong>an</strong>kel,<br />

die verschiedene K<strong>an</strong>didaten für die Pfarrkirche <strong>in</strong> Bruttig a. d. <strong>Mosel</strong><br />

präsentiert hatten, <strong>der</strong>en Patronatsrecht sie von ihm zu Lehen trugen. Die<br />

von Monreal führen - <strong>in</strong> den Farben abweichend - das Wappen <strong>der</strong><br />

Virneburger Vögte <strong>der</strong> Pellenzgerichte (vgl. Gruber, Wappen S. 97 u.<br />

135). Auf dem Wege <strong>der</strong> Inkorporation gel<strong>an</strong>g 1471 die Rückerwerbung<br />

e<strong>in</strong>es Drittels des We<strong>in</strong>zehnten des Bruttiger Bezirks für das <strong>Karden</strong>er<br />

Kapitel, das Präsentations recht aber haben die Erben <strong>der</strong> Patronatsherren<br />

von 1282 auch noch im 15. und 16. Jahrhun<strong>der</strong>t vom jeweiligen Archidiakon<br />

und Propst von <strong>Karden</strong> <strong>in</strong> Empf<strong>an</strong>g genommen. Lehen des Archidiakons<br />

und Propstes <strong>an</strong> Familien des Adels, unter denen beson<strong>der</strong>s häufig<br />

die von Eltz ersche<strong>in</strong>en, begegnen <strong>in</strong> Urkunden seit dem ausgehenden<br />

15. Jahrhun<strong>der</strong>t nicht nur <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> und Treis, son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong> Orten<br />

des <strong>Karden</strong>er Kirchenverb<strong>an</strong>des zu beiden Seiten <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> (vgl. § 24, 2;<br />

§ 25, 1 sowie die Besitzübersichten <strong>in</strong> § 26 und § 27). Enge Beziehungen<br />

hatte das <strong><strong>St</strong>ift</strong> im 13. und 14. Jahrhun<strong>der</strong>t zu den vom Hunsrück<br />

stammenden Herren von B rau n s h 0 rn, die zwar nicht Grafen waren,<br />

aber zu den e<strong>in</strong>flußreichen Geschlechtern im <strong>Mosel</strong>-Hunsrückraum zählten.<br />

Dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> gehörten vor 1291 Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> von Braunshorn <strong>der</strong> Ältere, Propst<br />

des Marienstifts <strong>in</strong> Prüm, und Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> von Braunshorn <strong>der</strong> Jüngere <strong>an</strong>,<br />

<strong>der</strong> 1328 als Scholaster von <strong>Karden</strong> starb. Joh<strong>an</strong>n von Braunshorn ct 1347)<br />

hatte <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> e<strong>in</strong> großes Anniversar für sich und se<strong>in</strong>e Vorfahren<br />

gestiftet, das nach dem <strong>Karden</strong>er Nekrolog mit e<strong>in</strong>em Gedächtnis am<br />

Anf<strong>an</strong>g e<strong>in</strong>es jeden Monats beg<strong>an</strong>gen wurde. Beilste<strong>in</strong>, die <strong>Mosel</strong>burg<br />

<strong>der</strong> Braunshorner (vgl. Kunstdenkm. Krs. Zell S. 68) ist auf <strong>Karden</strong>er<br />

Zehntgebiet entst<strong>an</strong>den (vgl. Pauly, SiedlPfarrorg 1 S. 160; Fabricius,<br />

Erläuterungen 5, 2 S. 181).<br />

Beson<strong>der</strong>e Verpflichtungen <strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Adelsfamilien gegenüber<br />

dem <strong><strong>St</strong>ift</strong> konnten nicht ermittelt werden. Zu den zahlreichen Adelsfamilien<br />

m<strong>in</strong>isterialen <strong>St</strong><strong>an</strong>des aus Orten <strong>der</strong> <strong>Mosel</strong> und des Maifeldes, die mit<br />

K<strong>an</strong>onikern im <strong>Karden</strong>er Kapitel vor allem im 13. und 14. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

vertreten waren, vgl. § 11, 4 b.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!