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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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178 4. Verfassung und Verwaltung<br />

diese alte Ordnung best<strong>an</strong>d. Außer den Angehörigen bzw. Hausgenossen<br />

<strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker und <strong>der</strong> Vikare s<strong>in</strong>d folgende Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>St</strong>ift</strong>s familie<br />

beson<strong>der</strong>s zu nennen.<br />

1. Der Schultheiß des Propstes. Dieser <strong>in</strong> wirtschaftlichen Angelegenheiten<br />

des Propstes Beauftragte wird bereits <strong>in</strong> dem um 1100<br />

nie<strong>der</strong>geschriebenen Urbar des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s erwähnt und erhält damals aus <strong>der</strong><br />

Grundherrschaft Bittelsdorf jährlich 28 Denare (vg1. § 26: Wierschem).<br />

Wie aus e<strong>in</strong>em 1470 abgeschlossenen Dienstvertrag zu entnehmen ist (BA<br />

Trier Abt. 32 Nr. 101 BI. 259 v -160 V ), hatte <strong>der</strong> Archidiakon "<strong>in</strong> me<strong>in</strong>er<br />

Probsteien zu Carden" e<strong>in</strong>en Diener <strong>an</strong>gestellt, <strong>der</strong> auch se<strong>in</strong> Schultheiß<br />

o<strong>der</strong> Aktor gen<strong>an</strong>nt wurde. Zu se<strong>in</strong>en Aufgaben gehörte die Bewirtschaftung<br />

des propsteilichen Allods, d. h. im e<strong>in</strong>zelnen die Verpachtung und<br />

Beaufsichtigung <strong>der</strong> We<strong>in</strong>berge sowie die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> Ernte, die im<br />

Kelterhaus des Chorbischofshauses gekeltert und weiterverarbeitet wurde.<br />

Zum We<strong>in</strong> des Allods kommt <strong>der</strong> Zehnt<strong>an</strong>teil aus den We<strong>in</strong>bergen <strong>in</strong><br />

Müden und Treis <strong>in</strong> den <strong>Karden</strong>er Keller und wird zusammen mit den<br />

Allodwe<strong>in</strong>en bei Gelegenheit nach Trier gebracht. Was <strong>an</strong> We<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Karden</strong><br />

liegen bleibt - hier ist wohl <strong>an</strong> e<strong>in</strong>e Reserve für den Aufenthalt des<br />

Archidiakons <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> zu denken - hat <strong>der</strong> Schultheiß zu versorgen.<br />

Er ist außerdem verpflichtet, dem Archidiakon als Bote zu dienen, ihn bei<br />

Bedarf mit e<strong>in</strong>em Pferd zu begleiten und ihm im Chorbischofshaus Quartier<br />

zu bereiten. Zu diesem Zweck ist <strong>der</strong> Saal für den Archidiakon herzurichten,<br />

während die Begleiter <strong>in</strong> zwei Kammern untergebracht werden. We<strong>in</strong>bergs-,<br />

Herbst- und Kellerarbeiten gehen zu Lasten des Archidiakons. Als<br />

Lohn erhält <strong>der</strong> Schultheiß jährlich e<strong>in</strong>en Rock mit weißem Futter, drei<br />

Malter Korn, ferner jede Woche die sieben Präbendenbrote, die dem Propst<br />

als Mitglied des Kapitels zustehen (vg1. § 12, 1 f.), dazu den kle<strong>in</strong>en Zehnten<br />

von Hühnern, Gänsen und Erbsen, <strong>der</strong> für den Propst <strong>in</strong> den Remter<br />

geliefert wird, desgleichen dessen Anteil <strong>an</strong> Heu und <strong>St</strong>roh; <strong>der</strong> <strong>in</strong> den<br />

<strong>St</strong>ällen des Chorbischofshauses <strong>an</strong>fallende Dünger gehört je zur Hälfte dem<br />

Archidiakon (zur Düngung <strong>der</strong> Allodialwe<strong>in</strong>berge) und dem Schultheißen.<br />

2. Der S ti f t s b ä c k e r (pistor col/egii, pistor jamifiae). Die <strong><strong>St</strong>ift</strong>sbäckerei,<br />

<strong>der</strong>en Backhaus im Jahre 1236 erwähnt wird (MrhUB 3 Nr. 578 S.444),<br />

wurde im Jahre 1778 aufgrund e<strong>in</strong>es Kapitelsbeschlusses mit <strong>der</strong> Begründung<br />

aufgegeben, m<strong>an</strong> könne jetzt <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />

preiswertes Brot kaufen. <strong>Das</strong> zwischen dem Chorbischofshaus und <strong>der</strong><br />

<strong>Mosel</strong> gelegene Bäckereihaus verkaufte m<strong>an</strong> für 500 Reichstaler (BA<br />

Trier Abt. 71, 38 Nr. 13). Nach den <strong>St</strong>atuten von 1316 mußte das vom<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>skellner zu verwaltende Brotgetreide bei <strong>der</strong> Lieferung durch den<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong>sbäcker geprüft werden, <strong>der</strong> die besseren Qualitäten für die tägliche<br />

Brotlieferung <strong>an</strong> diejenigen K<strong>an</strong>oniker ausson<strong>der</strong>te, die die Residenz hielten<br />

(vg1. § 11, 3 d).

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