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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 13. Die Ämter (officia) 131<br />

um Forst (auf dem <strong>Karden</strong>er Berg) erhält er je e<strong>in</strong> Malter Frucht (halb<br />

Korn, halb Spelt), das die Zehntpächter zusätzlich (preter pacti summam)<br />

zu liefern haben. In ähnlicher Weise erhält er aus den Zehntbezirken von<br />

Treis und Macken e<strong>in</strong> gemischtes Malter, aus dem Zehntbezirk Beltheim<br />

(auf dem Hunsrück) e<strong>in</strong> Malter Spelt und e<strong>in</strong> Malter Hafer, aus dem<br />

Zehntbezirk Oberlehmen a. d. <strong>Mosel</strong> e<strong>in</strong> Malter Korn und e<strong>in</strong> Malter<br />

Spelt. Aus den sieben Bezirken des Zehnten von Masburg (im Eifelvorl<strong>an</strong>d)<br />

stehen ihm <strong>in</strong>sgesamt sieben Malter Hafer zu, die die Zehntpächter<br />

zusätzlich zu liefern haben. Vom Kapitel <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> erhält <strong>der</strong> Kellner<br />

zehn Malter Hafer, dazu vom We<strong>in</strong>zehnten des Kapitels <strong>in</strong> <strong>Karden</strong>, Treis<br />

und Müden e<strong>in</strong>e Ohm von jedem Fu<strong>der</strong> We<strong>in</strong> sowie nochmals zusammen<br />

drei Ohm, wenn er den We<strong>in</strong> <strong>an</strong> die Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels verteilt. Nach<br />

den <strong>St</strong>atuten von 1316 hatte <strong>der</strong> Kellner den Schaden zu tragen, wenn<br />

vom verpachteten Zehnten Anteile aus wetterbed<strong>in</strong>gten Gründen nicht<br />

e<strong>in</strong>g<strong>in</strong>gen o<strong>der</strong> von den Pächtern - ohne <strong>der</strong>en Verschulden - aus<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Gründen nicht geliefert werden konnten. Der Trierer Erzbischof<br />

Jakob än<strong>der</strong>te diese harte Bestimmung - m<strong>an</strong> denke <strong>an</strong> Schäden <strong>in</strong><br />

Kriegszeiten - und ordnete <strong>in</strong> den Reformstatuten von 1573 <strong>an</strong>, daß<br />

solche Verluste <strong>in</strong> Zukunft von allen Mitglie<strong>der</strong>n des Kapitels geme<strong>in</strong>sam<br />

zu tragen seien (K Best. 99 Nr. 574).<br />

e) Präsenz befreiung. In den <strong>St</strong>atuten vom Jahre 1589 bestimmte<br />

<strong>der</strong> Trierer Erzbischof Joh<strong>an</strong>n, daß <strong>der</strong> Kellner <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 24. Juni<br />

bis 2. Februar wegen <strong>der</strong> d<strong>an</strong>n im Amt <strong>an</strong>fallenden Belastung von <strong>der</strong><br />

Teilnahme <strong>an</strong> <strong>der</strong> Vesper befreit se<strong>in</strong> solle. Es war dies wohl die Bestätigung<br />

o<strong>der</strong> Legalisierung e<strong>in</strong>es alten Brauchs (vgl. § 11,2 b).<br />

2. Der Präsenzmeister (cellerarius mtnor Slve elemos<strong>in</strong>e)<br />

In e<strong>in</strong>er Urkunde des Trierer Erzbischofs Bruno vom Jahre 1121 wird<br />

neben dem Dek<strong>an</strong> <strong>der</strong> elemos<strong>in</strong>arius gen<strong>an</strong>nt, <strong>der</strong> für die Verteilung von<br />

E<strong>in</strong>künften <strong>an</strong> die Mitglie<strong>der</strong> des Kapitels zuständig ist (MrhUB 1 Nr. 446<br />

S. 506). In den <strong>St</strong>atuten von 1316 kehrt die Bezeichnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> oben<br />

gen<strong>an</strong>nten modifizierten Abw<strong>an</strong>dlung wie<strong>der</strong>. E<strong>in</strong>e Urkunde vom Jahre<br />

1399 spricht vom cellerarius elemos<strong>in</strong>e seu presentiarum distributor (K Best. 99<br />

Nr.521).<br />

a) Übertragung des Amtes. Amtsdauer. Nach den <strong>St</strong>atuten<br />

von 1316 wechselt das Amt jährlich unter den die Residenz haltenden<br />

Kapitulark<strong>an</strong>onikern, doch beg<strong>in</strong>nt <strong>der</strong> Turnus - <strong>an</strong><strong>der</strong>s als beim Amt<br />

des Kellners - mit dem nach <strong>der</strong> Aufnahme als Kapitulark<strong>an</strong>oniker<br />

jüngsten Mitglied des Kapitels und endet beim Dek<strong>an</strong>. Gleich dem Kellner

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