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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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116 4. Verfassung und Verwaltung<br />

h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> so viele Dorfpfarrer betrieben haben, <strong>in</strong>dem sie e<strong>in</strong> <strong>St</strong>udium bei<br />

den Eltern durchsetzten und - nicht selten - auch mitfm<strong>an</strong>zierten.<br />

Zusammenfassend darf zur ständischen Zusammensetzung des <strong>Karden</strong>er<br />

Kapitels folgendes gesagt werden: Obwohl <strong>in</strong> den meisten Fällen über<br />

die Herkunft <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker· und die sozialen Verhältnisse ihrer Familien<br />

nichts überliefert ist und die Zahl <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker, von denen wir nur<br />

Namen und Jahre <strong>in</strong> <strong>Karden</strong> kenneh, die <strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en bei weitem übertrifft,<br />

dürfte trotzdem <strong>an</strong> H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> bek<strong>an</strong>nten E<strong>in</strong>zelheiten e<strong>in</strong> wenn auch nur<br />

<strong>in</strong> groben Zügen zutreffen<strong>der</strong> Überblick sich <strong>in</strong> dem S<strong>in</strong>ne ergeben, daß<br />

<strong>in</strong> jedem Zeitalter - und zwar aufgrund des gleichen Pr<strong>in</strong>zips <strong>der</strong><br />

H<strong>an</strong>dhabung des Turnus maior, mit dem das Kapitel sich selbst ergänzte<br />

- Angehörige <strong>der</strong> führenden Schichten ebenso vertreten waren wie die<br />

Söhne kle<strong>in</strong>er Leute, wobei <strong>der</strong> Turnus maior durch Präsentationen und<br />

Erste Bitten <strong>der</strong> Trierer Erzbischöfe gegen e<strong>in</strong>e zu starke Position e<strong>in</strong>zelner<br />

Gruppen von Fall zu Fall korrigiert werden konnte.<br />

§ 12. Die D igni tä ten<br />

1. Der Archidiakon tituli s<strong>an</strong>eti C astoris <strong>in</strong> C ardona als Propst<br />

a) <strong>St</strong>ellung im Kapitel. Vom E<strong>in</strong>setzen <strong>der</strong> Quellen Ende des<br />

11. Jahrhun<strong>der</strong>ts bis zur Aufhebung des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s im Jahre 1802 ist das Amt<br />

des Archidiakons von <strong>Karden</strong> mit dem des Propstes von <strong>Karden</strong> verbunden<br />

(vgl. § 28). Die <strong>St</strong>atutensamlung aus <strong>der</strong> Mitte des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts weist<br />

dem Propst - er wird praepositus seu arehidiaeonus gen<strong>an</strong>nt - die Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Bewahrung und Verteidigung <strong>der</strong> Rechte und Privilegien des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s<br />

und se<strong>in</strong>er Mitglie<strong>der</strong> zu und nennt se<strong>in</strong>e Präbende, die er als Mitglied des<br />

Kapitels <strong>in</strong>nehat, die praebenda adm<strong>in</strong>istrationis. Bei <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong><br />

Propstei hat er das doppelte <strong>St</strong>atutengeld <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker zu entrichten. Im<br />

übrigen wird über se<strong>in</strong>e Rechte und Pflichten gesagt, ihre Aufzählung<br />

erübrige sich, weil sie per se o<strong>der</strong> die tägliche Ausübung allgeme<strong>in</strong> bek<strong>an</strong>nt<br />

seien (K Best. 99 Nr. 702 S. 53/54). M<strong>an</strong> hätte hier konkrete E<strong>in</strong>zelheiten<br />

begrüßt. Der Archidiakon und Propst nahm im Jahre 1340 z. B. <strong>an</strong> den<br />

Präsentationen zu K<strong>an</strong>onikaten teil, e<strong>in</strong> Recht, das später nicht mehr<br />

gen<strong>an</strong>nt wird (vgl. § 33: Col<strong>in</strong> von Wittlich, 1340). Zur Wahrung se<strong>in</strong>er<br />

materiellen Rechte aus <strong>der</strong> Propstei bestellte <strong>der</strong> Archidiakon - 1470 und<br />

später bezeugt - e<strong>in</strong>en Schultheißen, <strong>der</strong> <strong>in</strong> dem heute noch Korbiseh<br />

gen<strong>an</strong>nten Chorbischofshaus wohnte, den Titel e<strong>in</strong>es seultetus vel messarius<br />

führte und als aetor tätig war (BA Trier Abt. 32 Nr. 101 BI. 107 u.<br />

259 v - 262). Die Aufgabe ist älter, wie die Bestellung des Vikars Peter von

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