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Das Stift St. Kastor in Karden an der Mosel

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§ 11. <strong>Das</strong> Kapitel 95<br />

Die für die zweite Hälfte des 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts erhaltenen Kapitelsprotokolle<br />

bieten Beispiele für die H<strong>an</strong>dhabung <strong>der</strong> Diszipl<strong>in</strong>arordnung: Beim<br />

Generalkapitel am 23. Juni 1760 mahnt <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> die Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Kapitels, beim Chorgebet - beson<strong>der</strong>s bei den kle<strong>in</strong>en Horen <strong>der</strong> Prim,<br />

<strong>der</strong> Terz, <strong>der</strong> Non - und bei <strong>der</strong> Vesper eifriger zu se<strong>in</strong>, <strong>an</strong><strong>der</strong>nfalls sie<br />

als nicht <strong>an</strong>wesend notiert würden (K Best. 99 Nr. 704 S. 98). Der Vikar<br />

des Altars <strong>St</strong>. <strong>St</strong>eph<strong>an</strong>us, Jakob Koch, wird 1763 beim Generalkapitel<br />

öffentlich wegen se<strong>in</strong>es Ärgernis erregenden Lebensw<strong>an</strong>dels (propter notorios<br />

excessus) gerügt. M<strong>an</strong> droht ihm mit dem Entzug des Rechts zum Betreten<br />

des Chors und <strong>der</strong> Präsenzzuteilungen. Beim zweiten Generalkapitel dieses<br />

Jahres (14. August) stellt <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Punktaturunterlagen fest,<br />

daß <strong>der</strong> Vikar <strong>in</strong>sgesamt 103 Tage ohne Erlaubnis von <strong>Karden</strong> abwesend<br />

war und deshalb mit dem Entzug aller E<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong> Präsenz bestraft<br />

werden müsse (K Best. 99 Nr. 704 S. 171). Beim gerufenen Kapitel am 3.<br />

März 1767 verliest <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> e<strong>in</strong> Schreiben des Trierer Erzbischofs mit<br />

e<strong>in</strong>em Tadel für diejenigen K<strong>an</strong>oniker, die <strong>an</strong> Sonn- und Feiertagen zur<br />

Jagd gehen (K Best. 99 Nr. 704 S. 220). Wegen zu großer Freude <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Jagd war bereits am 23. Juni 1764 <strong>der</strong> K<strong>an</strong>oniker Jakob Schaaf(1748-1802)<br />

beim Generalkapitel durch den Dek<strong>an</strong> getadelt und aufgefor<strong>der</strong>t worden,<br />

mehr am Chorgebet teilzunehmen als auf die Jagd zu gehen, beson<strong>der</strong>s im<br />

W<strong>in</strong>ter (K Best. 99 Nr. 704 S.206). Am 17. November 1785 faßte das<br />

Kapitel den Beschluß: Residierende K<strong>an</strong>oniker o<strong>der</strong> Vikare, die das<br />

gewöhnliche Wochen kapitel o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> gerufenes Kapitel nicht besuchen,<br />

werden <strong>in</strong> Zukunft mit dem Entzug des Präsenzgeldes für e<strong>in</strong>en Tag<br />

bestraft (K Best. 99 Nr. 704 S. 377). Beim Kapitel am 24. November 1786<br />

mahnt <strong>der</strong> Dek<strong>an</strong> zum würdigeren Verhalten beim Chorgebet; auch e<strong>in</strong>e<br />

längere Matut<strong>in</strong> mit drei Nokturnen biete ke<strong>in</strong> Recht, das Offizium so<br />

schnell wie möglich h<strong>in</strong>ter sich zu br<strong>in</strong>gen (K Best. 99 Nr. 704 S. 380).<br />

f. Beichtverpflichtung<br />

In den Reformstatuten von 1573 gibt <strong>der</strong> Trierer Erzbischof Jakob<br />

dazu folgende Vorschriften: Kleriker, die nicht Priester s<strong>in</strong>d, und zum<br />

<strong><strong>St</strong>ift</strong> unmittelbar gehörende Laien, die am Chor- und Gottesdienst beteiligt<br />

s<strong>in</strong>d, haben viermal im Jahr dem Dek<strong>an</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em von ihm zugelassenen<br />

Priester zu beichten und die Kommunion zu empf<strong>an</strong>gen. Priester des <strong><strong>St</strong>ift</strong>s<br />

müssen sich entsprechend den Bestimmungen des Konzils von Trient<br />

verhalten: Wer des öfteren im Monat die Messe zu feiern hat, soll auch<br />

monatlich beichten (K Best. 99 Nr. 574). K<strong>an</strong>oniker, die häufig die Messe<br />

zu feiern haben, aber selten beichten, sollen vom Dek<strong>an</strong> - so die

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