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Inhaltsverzeichnis - IBM

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d. sofern notwendig, den Antragsteller darüber informieren, dass zusätzliche Informationen benötigt<br />

werden. Solange diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, werden die SLA-Timer<br />

angehalten;<br />

e. die Konfiguration der Richtlinienänderung, wie vom Kunden angefordert, vorbereiten und prüfen;<br />

f. angeforderte Richtlinienänderungen innerhalb der Frist implementieren, die im Bestellschein unter<br />

„Implementierungszeit“ angegeben und vom Kunden beim Einreichen der Änderungsanforderung<br />

über das MSS-Portal ausgewählt wird. Die verschiedenen Implementierungszeiten sind im<br />

Abschnitt „Implementierung einer angeforderten Richtlinienänderung“ dieser Leistungsbeschreibung<br />

angegeben;<br />

g. Details der Anforderung einer Richtlinienänderung im <strong>IBM</strong> MSS-Ticketsystem dokumentieren;<br />

h. Tickets zu Anforderungen einer Richtlinienänderung im Portal anzeigen;<br />

i. nicht in Anspruch genommene Anforderungen einer Richtlinienänderung vom jeweils aktuellen<br />

Monat in den Folgemonat übernehmen. In den Folgemonat übernommene Anforderungen einer<br />

Richtlinienänderung können bis zum letzten Tag des Folgemonats in Anspruch genommen werden.<br />

Danach verfallen die nicht in Anspruch genommenen Anforderungen einer Richtlinienänderung;<br />

j. auf Wunsch des Kunden und gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr (und abhängig von der<br />

Verfügbarkeit von <strong>IBM</strong> Ressourcen) zusätzliche Richtlinienänderungen durchführen, deren<br />

maximale Anzahl im Bestellschein angegeben ist;<br />

k. die Konfiguration des Managed Agent täglich sichern;<br />

l. 14 Konfigurationssicherungen aufbewahren;<br />

m. die aktuelle Konfiguration des Agenten im MSS-Portal anzeigen (soweit zutreffend); und<br />

n. auf vierteljährlicher Basis nach schriftlicher Anforderung durch den Kunden<br />

(1) die Richtlinieneinstellungen des Kunden prüfen, um ihre Richtigkeit zu verifizieren; und<br />

(2) in Zusammenarbeit mit dem Kunden die von <strong>IBM</strong> betriebenen Agenten prüfen und<br />

Änderungen an der Strategie zum Schutz des Netzwerks empfehlen.<br />

4.3.2 Verantwortlichkeiten des Kunden<br />

Der Kunde wird<br />

a. sicherstellen, dass alle Anforderungen einer Richtlinienänderung von einem autorisierten<br />

Ansprechpartner für die Sicherheit oder einem benannten Ansprechpartner für die Services über<br />

das Portal gemäß den oben angegebenen Verfahren eingereicht werden;<br />

b. die Verantwortung für die Bereitstellung ausreichender Informationen zu jeder angeforderten<br />

Richtlinienänderung übernehmen, um <strong>IBM</strong> die erfolgreiche Durchführung dieser Änderung zu<br />

ermöglichen;<br />

c. die Verantwortung dafür übernehmen, <strong>IBM</strong> zu benachrichtigen, wenn der Kunde die Durchführung<br />

einer vierteljährlichen Richtlinienüberprüfung durch <strong>IBM</strong> wünscht;<br />

d. die alleinige Verantwortung für die Sicherheitsstrategie des Kunden übernehmen, einschließlich der<br />

Verfahren für die Reaktion auf Sicherheitsverstöße;<br />

e. bestätigen, dass<br />

(1) alle Richtlinienänderungen von <strong>IBM</strong> und nicht vom Kunden durchgeführt werden;<br />

(2) die Implementierung von Richtlinienänderungen, die nach Ermessen von <strong>IBM</strong> nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Fähigkeit der Agenten zum Schutz der Netzwerkumgebung haben, zu<br />

einer Aussetzung der anwendbaren SLAs führen wird;<br />

(3) nicht in Anspruch genommene Änderungen nach Ende eines Kalendermonats auf<br />

Anforderung des Kunden für weitere 30 Tage in Anspruch genommen werden können. Nach<br />

diesem Zeitraum von 30 Tagen sind die Änderungen nicht mehr verfügbar. Nicht in Anspruch<br />

genommene Richtlinienänderungen, die in den Folgemonat übernommen wurden, werden vor<br />

den Richtlinienänderungen des neuen Monats bearbeitet;<br />

(4) die Anforderung einer Richtlinienänderung im Notfall eindeutig als solche identifizieren, wenn<br />

sie im Portal eingereicht wird; und<br />

Z126-5942-AT-2 04-2013 Seite 24 von 41 Z126-5942-WW-2 04-2013

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