Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse
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Erhebungsinstrument, das zur Ermittlung<br />
arbeitsbedingter psychischer Belastungen<br />
geeignet ist, die Evaluierung durchgeführt<br />
wird.<br />
Hinweis: Anerkannte Messmethoden/Verfahren<br />
sind auf der Webseite der Deutschen<br />
Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin: Toolbox: Instrumente<br />
zur Erfassung psychischer Belastungen zu<br />
finden: http://www.baua.de/de/<strong>Info</strong>rmatio-<br />
nen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-<br />
Praxisbeispiele/Toolbox/Toolbox.html<br />
3. <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
Die <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
zu Zielen und Methoden der Evaluierung<br />
beugt Gerüchten vor. Gerade bei<br />
dem Thema „psychische Belastungen“<br />
kann aufgrund diverser Vorerfahrungen<br />
und Annahmen ein falscher Eindruck bei<br />
den Beschäftigten entstehen.<br />
4. Ermittlung<br />
In diese Phase werden Belastungen mittels<br />
eines anerkannten geeigneten Verfahrens<br />
erhoben. Grundsätzlich sind<br />
dabei die Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner/innen<br />
und Sicherheitsfachkräfte,<br />
und erforderlichenfalls auch<br />
Arbeitspsychologinnen/-psychologen beizuziehen.<br />
Es müssen systematisch alle Arbeitsplätze<br />
erreicht werden, jedoch ist die<br />
Evaluierung als Prozess zu sehen, wobei<br />
auch ein Beginn mit besonders kritischen<br />
Arbeitsbereichen, sogenannten „Hot<br />
Spots“ durchaus zulässig ist. Das Ziel ist<br />
die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen.<br />
5. Beurteilung<br />
Die Ergebnisse der Ermittlungsphase werden<br />
entsprechend den Verfahrensvorgaben<br />
unter Berücksichtigung aktueller arbeitspsychologischer<br />
Erkenntnisse bewertet<br />
und münden in einer Risikobeurteilung.<br />
6. Festlegung von Maßnahmen<br />
Aus den Evaluierungsergebnissen werden<br />
Um psychische Belastungen zu vermeiden,<br />
werden psychisch wirksame Eigenschaften der<br />
Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />
gefährdete Bereiche identifiziert und gezielt<br />
verhältnisbezogene Maßnahmen abgeleitet.<br />
Diese Verbesserungen haben nicht eine<br />
Person im Fokus, es geht also nicht um die<br />
Frage wie die Stressbewältigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />
geändert werden<br />
kann. Es wird überlegt wie die Verhältnisse,<br />
als Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse<br />
oder Strukturen optimiert werden können.<br />
Dabei sollten die Mitarbeiter/innen selbst<br />
beteiligt werden.<br />
7. Dokumentation<br />
Alle ermittelten psychischen Belastungen<br />
die zu Fehlbeanspruchungen führen können<br />
und die Maßnahmen zur Reduktion der<br />
Gefahren müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />
nach § 5 ASchG<br />
festgehalten werden.<br />
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