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Zahn Info Dezember 2013 - Wiener Gebietskrankenkasse

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Erhebungsinstrument, das zur Ermittlung<br />

arbeitsbedingter psychischer Belastungen<br />

geeignet ist, die Evaluierung durchgeführt<br />

wird.<br />

Hinweis: Anerkannte Messmethoden/Verfahren<br />

sind auf der Webseite der Deutschen<br />

Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />

und Arbeitsmedizin: Toolbox: Instrumente<br />

zur Erfassung psychischer Belastungen zu<br />

finden: http://www.baua.de/de/<strong>Info</strong>rmatio-<br />

nen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-<br />

Praxisbeispiele/Toolbox/Toolbox.html<br />

3. <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

Die <strong>Info</strong>rmation von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

zu Zielen und Methoden der Evaluierung<br />

beugt Gerüchten vor. Gerade bei<br />

dem Thema „psychische Belastungen“<br />

kann aufgrund diverser Vorerfahrungen<br />

und Annahmen ein falscher Eindruck bei<br />

den Beschäftigten entstehen.<br />

4. Ermittlung<br />

In diese Phase werden Belastungen mittels<br />

eines anerkannten geeigneten Verfahrens<br />

erhoben. Grundsätzlich sind<br />

dabei die Präventivfachkräfte, also Arbeitsmediziner/innen<br />

und Sicherheitsfachkräfte,<br />

und erforderlichenfalls auch<br />

Arbeitspsychologinnen/-psychologen beizuziehen.<br />

Es müssen systematisch alle Arbeitsplätze<br />

erreicht werden, jedoch ist die<br />

Evaluierung als Prozess zu sehen, wobei<br />

auch ein Beginn mit besonders kritischen<br />

Arbeitsbereichen, sogenannten „Hot<br />

Spots“ durchaus zulässig ist. Das Ziel ist<br />

die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen.<br />

5. Beurteilung<br />

Die Ergebnisse der Ermittlungsphase werden<br />

entsprechend den Verfahrensvorgaben<br />

unter Berücksichtigung aktueller arbeitspsychologischer<br />

Erkenntnisse bewertet<br />

und münden in einer Risikobeurteilung.<br />

6. Festlegung von Maßnahmen<br />

Aus den Evaluierungsergebnissen werden<br />

Um psychische Belastungen zu vermeiden,<br />

werden psychisch wirksame Eigenschaften der<br />

Arbeitsbedingungen erfasst und bewertet<br />

gefährdete Bereiche identifiziert und gezielt<br />

verhältnisbezogene Maßnahmen abgeleitet.<br />

Diese Verbesserungen haben nicht eine<br />

Person im Fokus, es geht also nicht um die<br />

Frage wie die Stressbewältigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern<br />

geändert werden<br />

kann. Es wird überlegt wie die Verhältnisse,<br />

als Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse<br />

oder Strukturen optimiert werden können.<br />

Dabei sollten die Mitarbeiter/innen selbst<br />

beteiligt werden.<br />

7. Dokumentation<br />

Alle ermittelten psychischen Belastungen<br />

die zu Fehlbeanspruchungen führen können<br />

und die Maßnahmen zur Reduktion der<br />

Gefahren müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

nach § 5 ASchG<br />

festgehalten werden.<br />

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